Grundsteuer-Musterklagen

Mit Unterstützung der beiden Verbände Bund der Steuerzahler Deutschland und Haus & Grund Deutschland ist jetzt die erste Musterklage in einem ostdeutschen Bundesland erhoben worden. Der Kläger ist Eigentümer von vier vermieteten Eigentumswohnungen im sächsischen Chemnitz: Es handelt sich um ein denkmalgeschütztes, gut instand gehaltenes Haus in einem Sanierungsgebiet. Aufgrund der Marktlage in der Stadt sind dort bei weitem nicht die Mieten zu erzielen, die das Finanzamt – auf Basis des geltenden Grundsteuer-Bundesmodells – für die Grundsteuer laut Mietentabelle für das Bundesland ansetzt.
Wie in fast allen Bundesländern ist es auch den Bürgerinnen und Bürgern in Sachsen verwehrt, dem Finanzamt mit einem Gutachten den tatsächlich geringeren Wert der Immobilie nachzuweisen. Doch gerade das hatte der Bundesfinanzhof in seinem jüngsten Beschluss zur Grundsteuer angemahnt.
https://www.steuerzahler.de/aktuelles/detail/erste-grundsteuer-musterklage-in-ostdeutschland-eingereicht/
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in zwei Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes zu den Bewertungsregelungen des neuen Grundsteuer- und Bewertungsrechts entschieden, dass Steuerpflichtige im Einzelfall unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit haben müssen, einen unter dem festgestellten Grundsteuerwert liegenden Wert ihres Grundstücks nachzuweisen. Das bedeutet, dass es Ausnahmen geben kann, bei denen der tatsächliche Wert des Grundstücks niedriger ist als der festgestellte Grundsteuerwert.
- Haus & Grund und der Bund der Steuerzahler haben Musterklagen gegen die Grundsteuerbewertung eingereicht. Diese Klagen werden von den Finanzgerichten geprüft, um festzustellen, ob die Neubewertung der Grundstücke nach dem Bundesmodell verfassungsgemäß ist.
- Eigentümer können sich auf diese Musterklagen berufen und Einspruch gegen ihren Feststellungsbescheid über den Grundsteuerwert beim Finanzamt einlegen. Wenn das Finanzamt dem Antrag nachkommt, bleibt das Einspruchsverfahren bis zu einem Urteil in der Musterklage offen.
- Die neue Grundsteuerbewertung war notwendig, weil das Bundesverfassungsgericht die bisherige Bewertung als verfassungswidrig erklärt hatte. Haus & Grund und der BdSt halten die neue Bewertung im Bundesmodell ebenfalls für verfassungswidrig und unterstützen das Ziel, das neue Bewertungsverfahren erneut vom Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen.
Die Hauptkritikpunkte an der neuen Grundsteuerbewertung sind:
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Bodenrichtwerte: Die Bewertung basiert auf Bodenrichtwerten, die regional unterschiedlich sind. Einige Kritiker bemängeln, dass diese Werte nicht immer den tatsächlichen Marktwert widerspiegeln.
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Veraltete Daten: Die Grundstücksbewertung verwendet oft veraltete Daten wie Baujahr und Fläche. Dies kann zu Ungenauigkeiten führen.
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Gebäudebewertung: Die Bewertung der Gebäude erfolgt pauschal nach Fläche und Alter. Dies berücksichtigt nicht individuelle Merkmale oder Zustände.
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Komplexität: Das Bewertungsverfahren ist komplex und für Laien schwer verständlich. Dies kann zu Fehlern und Ungerechtigkeiten führen.
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Gleichheitsgrundsatz: Einige sehen die Grundsteuer als ungleich verteilt an, da sie nicht immer den tatsächlichen Wert der Immobilien widerspiegelt.