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KI-Detektor läßt Masterarbeit durchfallen – Teil 2

Arbeitsrecht – Erbrecht - Schulrecht

KI-Detektor läßt Masterarbeit durchfallen – Teil 2

KI Malt

Wie geht es weiter im Fall der Studentin, deren Masterarbeit von eine KI-Detektionssoftware als Täuschung identifiziert wurde, und damit als nicht-bestanden galt?

KI-Detektor läßt Masterarbeit durchfallen – Teil 1

Die Universität schrieb:

hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Widerspruchs vom 20.09.2024 gegen den Bescheid vom 11.09.2024
Weiterhin bestätige ich, dass der Widerspruch fristgerecht eingelegt wurde.
Ihr Widerspruch wird zurzeit geprüft, sobald eine Entscheidung getroffen wurde, erhalten Sie unaufgefordert Bescheid, –
Mit freundlichen Grüßen im Auftrag

Seither hat die Universität nichts mehr von sich hören lassen. Dies ist um so verwunderlicher, als man für die Feststellung der angeblichen Täuschung keine 3 Wochen nach Einreichung der Masterarbeit benötigte, die Bewerbungsfrist für ein Referendariat für die Studentin mittlerweile abgelaufen ist und nun seit fast 5 Wochen den Widerspruch nicht bearbeitet hat.

Für die Studentin entsteht nicht nur ein erheblicher finanzieller und zeitlicher Schaden durch die Nicht-Anerkennung ihrer Masterarbeit, es droht auch die Notwendigkeit der sofortigen Wiederholung der Masterarbeit, um das Studium überhaupt abschließen zu können.

Um dies gleich auf den Weg zu bringen, schrieb die Universität:

Sie werden zudem zu einem Gespräch mit der Leitung des Prüfungsausschusses  im Seminar eingeladen, um Ihnen die Tragweite Ihres Handelns sowie die Konsequenzen im Falle einer wiederholten Täuschung in aller Deutlichkeit vor Augen zu führen.

Der Prüfungsausschuss  hat  darum  gebeten,  Ihnen  dieses  Gespräch  bereits  in  diesem  Bescheid anzukündigen.

Die Studentin hat jetzt einen Antrag auf einstweilige Anordnung beim Verwaltungsgericht eingereicht, damit die Masterarbeit als vorläufig bestanden gilt, um dann in einem zweiten Antrag eine nachträgliche Zulassung zum Referendariat beantragen zu können. Dabei werden keine endgültigen Fakten geschaffen, sondern die gegenwärtig bestehenden Nachteile für die Studentin neutralisiert, bis eine endgültige Entscheidung stattfindet.

 

Am 12. Oktober 2024 erschien passend zum Fall ein Artikel in der FAZ mit dem Titel:

Beweisen können wir gar nichts!

Der Artikel der FAZ vom 12. Oktober 2024 thematisiert, dass Hochschulen zunehmend mit dem Problem konfrontiert sind, dass Studierende KI-Tools zur Erstellung von Hausarbeiten verwenden. Das zentrale Problem ist, dass es sehr schwierig bis unmöglich ist, den Einsatz von KI eindeutig nachzuweisen, da es derzeit keine verlässlichen Beweismethoden gibt. Hochschulen sind sich der ethischen und akademischen Herausforderungen bewusst, stehen jedoch vor großen Schwierigkeiten, angemessene Maßnahmen zu entwickeln.

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