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Klage gegen das Land ist eingereicht

Klage gegen das Land ist eingereicht

Justicia

Nachdem das Sozialministerium - federführend für das Land Schleswig-Holstein - durch seinen Anwalt jegliche Schadensersatzzahlungen abgelehnt hat, wurde die nun eingereichte Klage unumgänglich.

Dem unabhängigen Betrachter erschließt sich nicht, warum ein Sozialminister Schadensersatzzahlungen pauschal ablehnt, nachdem das Verwaltungsgericht Schleswig eindeutig festgestellt hat, daß der Friesenhof rechtswidrig geschlossen wurde und damit eine Amthaftung für fehlerhaftes Verwaltungshandeln des Landes besteht.

Steht Sozialminister Garg von der FDP also für einen Staat, der konsequenzenlos machen kann was er will, selbst unter Mißachtung einer gerichtlichen Entscheidung zugunsten des beschwerten Bürgers?

Das Landesjugendamt hat alles getan, um einen Menschen und sein Lebenswerk vollständig zu vernichten. Als Frau Janssen in ihrer finanziellen Not mit über 70 Jahren bei einem Jugendhilfeträger arbeiten wollte, wies das Landesjugendamt den Jugendhilfeträger an, seiner Verantwortung gerecht zu werden. Man erwähnte ein ehemaliges Strafverfahren, das zwar eingestellt worden sei, aber Straftätern sei es verboten, in der Kinderbetreuung tätig zu sein.

Frau Janssen wollte den Friesenhof aufgrund ihrer schweren Erkrankung verkaufen. Aus diesem Grund existiert ein Wertgutachten, das nun Grundlage der eingereichten Schadensersatz- und Schmerzensgeldklage gegen das Land Schleswig-Holstein ist.

Zu ermitteln ist der Zustand der existieren würde, wenn das schädigende Ereignis – hier die willkürliche Schließung des Friesenhofes in 2015 durch das Landesjugendamt – nicht eingetreten wäre.

Frau Janssen hätte den Betrieb verkaufen können, ihre Immobilien wären abbezahlt und an den neuen Betreiber vermietet worden, um ihre eigne laufende Rente zu sichern. Darum geht es in der Klage.

Vorläufiger Streitwert: 3.171.320,- Euro

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