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SH will keinen Schadensersatz leisten

Arbeitsrecht – Erbrecht - Schulrecht

SH will keinen Schadensersatz leisten

Kinder allein gelassen

Das Land lehnt jeglichen Schadensersatz für die widerrechtliche Schließung des Friesenhofs ab.

Die ehemalige Betreiberin des Friesenhofs hat sich direkt an Minister Garg gewandt, um mit Blick auf ihre persönliche Situation – sie benötigt teuere Medikamente – eine schnelle und einvernehmliche Lösung für eine Schadensersatzzahlung durch das Land zu erreichen.

Ihr Anwalt hat sich an MP Günther, Minister Garg und Ministerin Heinhold mit Schreiben im Auftrag der Mandantin gewandt und von keinem eine Antwort erhalten.

Jetzt kam durch den Bevollmächtigten des Landes das unten abgebildete Schreiben, daß jegliche Schadensersatzzahlung des Landes im Rahmen von Vergleichsverhandlungen ausschließt.

Gleichzeitig wird betont, daß man für das existenzvernichtende Handeln des Landes keine Notwendigkeit zur Wiedergutmachung sieht.

Das Land Schleswig-Holstein ist an Recht und Gesetz durch die Verfassung gebunden. Dies gilt auch für Minister Garg als zuständiger Minister.

Es gibt keinen „Einschätzungsspielraum“ für das Land, ob es für widerrechtliches Handeln Schadensersatz zu zahlen hat oder nicht.

Folgt man der Logik der Landesregierung, dann gilt scheinbar der Satz von Kubicki (FDP) aus dem Untersuchungsausschuß zu Fragen des Kindeswohls fort:

„Frau Vorsitzende, bei allem Respekt vor der Fragenden (Frau Janssen) möchte ich darauf hinweisen, dass es erstens nicht der Untersuchungsgegenstand ist und zweitens momentan die Frage, was mit den Mädchen nach Verlassen der Einrichtung geschehen ist, so bedauerlich das sein mag, uns hier im Ausschuss nicht interessiert.“

Mit der gleichen Haltung wird jetzt die Schadensersatzpflicht des Landes für die Schließung des Friesenhofs verneint: Was interessiert uns, was aus der ehemaligen Betreiberin Frau Janssen geworden ist und wird.

Diese Haltung ist menschenverachtend!

Wie arrogant muß ein Minister sein, wenn er gerichtlich festgestelltes Fehlverhalten nicht akzeptiert, zu seinen Fehlern steht und sie versucht wieder gutzumachen?

Angeblich diente die Schließung des Friesenhofes dem Schutz von Mädchen, tatsächlich hat sich für ihr Schicksal niemand interessiert.

Jetzt hat Frau Janssen gerichtlich bestätigt bekommen, daß ihr Unrecht geschehen ist, aber wieder interessiert sich der Minister nicht für das geltende Recht.

Damit ist der Weg zum Landgericht zwingend, um den Schadensersatz in seiner Höhe dort feststellen zu lassen.

Der Aufwand, die zusätzlichen Kosten für den Steuerzahler, das Schicksal von Frau Janssen – all dies scheint Minister Garg völlig gleichgültig zu sein, ebenso wie sein Schwur auf die Verfassung, Recht und Gesetz zu achten.

Anwort Nebendahl 12.8.2021

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