“Es wird festgestellt, dass der Widerruf der Betriebserlaubnisse der Einrichtungen Mdchencamp “Nann” und “Campina” vom 3. Juni 2015, schriftlich begründet mit Bescheid vom 15. Juni 2015, rechtswidrig war.
Wenn der Staat rechtswidrig handelt und eine Bürgerin um ihr gesamtes Ansehen und Vermögen bringt, dann kann er sich aus seiner Wiedergutmachungsverpflichtung nicht hinausstehlen.
Jeder Privatmann und jedes Unternehmen muß Verantwortung für eigenes Handeln übernehmen – für den Staat kann es keine Ausnahmen geben, denn der Staat ist weder ein Selbstzweck noch wichtiger als seine Bürger, denen er zu dienen hat.
Es ist Zeit, daß das Sozialministerium auf Frau Janssen-Ruff mit einem Wiedergutmachungs-Vorschlag zugeht, anstatt einen Prozess zu betreiben, der die gesundheitlich schwer angeschlagene ältere Dame über die nächsten Jahre weiter belasten soll und verhindert, daß sie sich lebensnotwendige Medikamente leisten kann.
Friesenhof Schadensersatz Schleswig-Holstein Schriftsatz Nebendahl Sozialministerium
Graf Kerssenbrock & Kollegen 2024