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SH lehnt weiter Schadensersatz ab und ignoriert Verwaltungsgerichtsurteil sowie OVG Beschluß

SH lehnt weiter Schadensersatz ab und ignoriert Verwaltungsgerichtsurteil sowie OVG Beschluß

SH Fahne

Aus dem Urteil des VG Schleswig vom 9.12.2019:

“Es wird festgestellt, dass der Widerruf der Betriebserlaubnisse der Einrichtungen Mdchencamp “Nann” und “Campina” vom 3. Juni 2015, schriftlich begründet mit Bescheid  vom 15. Juni 2015, rechtswidrig war.

 

Schlei bei Schleswig

Nach dem Beschluß des OVG Schleswig vom 16. Juni 2021, mit dem die Berufung des Landes SH gegen das Urteil des VG abgelehnt wurde, hat Frau Jansseb-Ruf eine Schadensersatzklage eingereicht, weil sie durch das rechtswidrige Handeln des Landes alles verloren hat und bis heute von Sozialhilfe leben muß. Notwendig Medikamente kann sie sich nicht leisten, Versuche sich im Bereich von Kinderbetreuung etwas hinzuzuverdienen, wurden vom Sozialministerium mit dezenten Hinweisen an Jugendhilfeträger hintertrieben.

Zur Schdensersatzklage läßt das Land SH am 4.7.2022 vortragen, daß es keine schuldhafte Amtpflichtverletzung gegeben hätte mit der Folge: Frau Jannsen-Ruff hat zwar alles verloren, aber keinen Anspruch auf Schadensersatz.

Kommentar:

Wenn der Staat rechtswidrig handelt und eine Bürgerin um ihr gesamtes Ansehen und Vermögen bringt, dann kann er sich aus seiner Wiedergutmachungsverpflichtung nicht hinausstehlen.

Jeder Privatmann und jedes Unternehmen muß Verantwortung für eigenes Handeln übernehmen – für den Staat kann es keine Ausnahmen geben, denn der Staat ist weder ein Selbstzweck noch wichtiger als seine Bürger, denen er zu dienen hat.

Es ist Zeit, daß das Sozialministerium auf Frau Janssen-Ruff mit einem Wiedergutmachungs-Vorschlag zugeht, anstatt einen Prozess zu betreiben, der die gesundheitlich schwer angeschlagene ältere Dame über die nächsten Jahre weiter belasten soll und verhindert, daß sie sich lebensnotwendige Medikamente leisten kann.

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