Mehr Schutz für Vollstreckungsbeamte und Rettungskräfte
Der jetzt vorgelegte Referentenentwurf des BJM eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches –
Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften
sowie sonstigen dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten zielt darauf ab, den Schutz für diejenigen zu verstärken, die im Dienst des Gemeinwohls stehen, und ein klares rechtspolitisches Signal zu setzen, dass Angriffe auf diese Personengruppen nicht toleriert werden.
Vollstreckungsbeamte und Rettungskräfte sollen ihre wichtigen Aufgaben ohne Angst vor Gewalt ausüben können.
I. Ergänzung des § 46 Absatz 2 Satz 2 StGB (Grundsätze der Strafzumessung)
Ziel: Die Ergänzung soll sicherstellen, dass bei der Strafzumessung berücksichtigt wird, ob die Auswirkungen der Tat geeignet sind, eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit erheblich zu beeinträchtigen.
Hintergrund: Ehrenamtlich Tätige sowie Amts- und Mandatsträger tragen wesentlich zur Funktionsfähigkeit des Gemeinwesens bei und sind daher oft Ziel von Angriffen. Beispiele sind der Angriff auf Henriette Reker 2015 und verschiedene Angriffe auf Politiker und Ehrenamtliche während des Europawahlkampfs 2023.
Zweck: Diese Regelung soll den Rückhalt und die Anerkennung des Staates für gemeinwohlorientierte Tätigkeiten ausdrücken und ein klares Signal an potenzielle Täter senden.
Aktuelle Rechtslage: Obwohl die Auswirkungen von Taten bereits berücksichtigt werden können, soll diese Ergänzung Gerichte und Ermittlungsbehörden stärker für die Auswirkungen auf das Gemeinwohl sensibilisieren und sicherstellen, dass diese Aspekte frühzeitig in den Ermittlungen berücksichtigt werden.
II. Ergänzung des § 113 Absatz 2 StGB (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte)
Ziel: Künftig soll auch die Tatbegehung mittels eines hinterlistigen Überfalls in der Regel einen besonders schweren Fall darstellen. Dies soll mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden.
Hintergrund: Vollstreckungsbeamte und Rettungskräfte, die oft in ungeschützten Umgebungen arbeiten, sind zunehmend Ziel von hinterlistigen Überfällen, was ihre Bereitschaft zur Ausübung ihrer Tätigkeiten gefährden könnte.
Schutzbereich: Die Ergänzung schützt Vollstreckungsbeamte (z.B. Polizeibeamte, Gerichtsvollzieher) sowie Hilfeleistende der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes, des Rettungsdienstes und medizinischer Notdienste.
Regelbeispiele: Regelbeispiele im Strafrecht dienen dazu, besonders schwere oder minder schwere Fälle zu identifizieren. Das Gericht kann aber je nach konkretem Fall davon abweichen.