BAföG für Studierende darf nicht geringer sein als Bürgergeld

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass die BAföG-Regelungen zur Ausbildungsförderung für Studierende im Jahr 2021 gegen das Grundgesetz verstoßen. Eine Klägerin, die ab 2016 Medizin studierte, erhob Klage, weil sie die Bedarfssätze für zu niedrig hält. Die Höhe des Grundbedarfs von 427 Euro und des Unterkunftsbedarfs von 325 Euro seien unzureichend, verglichen mit Hartz IV und den tatsächlichen Mietkosten der Studierenden. Zudem kritisierte das Gericht methodische Fehler bei der Festlegung der Bedarfssätze. Da das Verwaltungsgericht nicht befugt ist, die Verfassungswidrigkeit festzustellen, wurde die Frage dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.
Zur Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Berlin
Der aktuelle BAföG-Höchstsatz für Studierende beträgt ab dem Wintersemester 2024/25 insgesamt 992 Euro pro Monat, wenn sie nicht mehr bei ihren Eltern wohnen. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus einem Grundbedarf von 475 Euro, einer Wohnpauschale von 380 Euro sowie Zuschlägen für Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von 102 Euro bzw. 35 Euro (Bundesregierung Info) (BAföG Übersichtsseite).
In den letzten zehn Jahren hat sich der BAföG-Satz mehrmals erhöht. Hier sind einige wichtige Entwicklungen:
- 2014: Der Höchstsatz betrug etwa 670 Euro pro Monat.
- 2016: Der Höchstsatz wurde auf 735 Euro erhöht.
- 2019: Weitere Erhöhung auf 853 Euro.
- 2022: Der Höchstsatz stieg auf 934 Euro.
- 2024: Aktuelle Erhöhung auf 992 Euro ab Wintersemester 2024/25 (BAföG Übersichtsseite) (myStipendium).
Diese Erhöhungen spiegeln die Anpassungen an gestiegene Lebenshaltungskosten und Mietpreise wider. Zudem wurden 2024 verschiedene Reformen umgesetzt, um die BAföG-Leistungen flexibler und zugänglicher zu gestalten, einschließlich der Einführung eines Flexibilitätssemesters und einer Erhöhung der Elternfreibeträge (BMBF) (Deutschlands Geld-Ratgeber).
Das Bürgergeld, das 2023 das Hartz-IV-System abgelöst hat, beträgt 2024 für alleinstehende Erwachsene 563 Euro pro Monat. Dieser Betrag wurde zum 1. Januar 2024 um 61 Euro erhöht. Die Regelsätze für andere Gruppen sind ebenfalls gestiegen: Paare erhalten je Partner 506 Euro, volljährige Personen in Einrichtungen 451 Euro, Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren 471 Euro, Kinder zwischen 6 und 13 Jahren 390 Euro und Kinder unter 6 Jahren 357 Euro (Hopkins Lawsolve) (Bundesregierung Info).
Die Entwicklung der Sätze in den letzten zehn Jahren zeigt eine kontinuierliche Anpassung:
- 2014: 391 Euro für Alleinstehende
- 2016: 404 Euro
- 2018: 416 Euro
- 2020: 432 Euro
- 2022: 449 Euro
- 2023: 502 Euro (Umstellung von Hartz IV auf Bürgergeld)
- 2024: 563 Euro
Diese Erhöhungen berücksichtigen Inflation und steigende Lebenshaltungskosten (Hopkins Lawsolve) (Bundesregierung Info).
Die Mietkosten für Studierende in Deutschland sind in den letzten zehn Jahren erheblich gestiegen. Im Jahr 2024 betragen die durchschnittlichen Mietkosten für ein Zimmer in einer WG beispielsweise in München etwa 700 Euro, in Berlin rund 650 Euro und in Hamburg etwa 600 Euro. Diese Preise haben sich im Vergleich zu 2014 fast verdoppelt, als die durchschnittlichen Mietkosten in diesen Städten noch bei etwa 350 bis 400 Euro lagen. Besonders in großen Universitätsstädten wie München, Berlin und Hamburg war der Anstieg am stärksten (Studis Online).
Eine Antwort
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