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Berufsständische Kammern wären ein Problem

Berufsständische Kammern wären ein Problem

Eine Bande

Auf der Verfassungswiese der Dackelbande wäre das Vorhaben, eine berufsständische Kammer zu gründen, ein ernstzunehmender Schritt mit weitreichenden Folgen – sowohl rechtlich als auch gesellschaftlich. 


🐾 Grundsatz der Gleichdackeligkeit 

Alle Dackel sind gleich an Würde. Eine berufsständische Kammer einzelner Dackel – z. B. die „Kammer der Jagddackel“ oder „Zucht- und Pflegekammer“ – würde sofort die Frage aufwerfen:

„Darf eine Kammer überhaupt Sonderwürstchen braten, wenn die anderen Dackel nicht mal wissen, wie der Grill funktioniert?“

Die Verfassungswiese verlangt Transparenz und Gleichbehandlung – Ausgrenzung oder Privilegien einzelner Dackelgruppen wären nicht zulässig, auch wenn sie dem allgemeinen Dackelwohl dienen.


🐾 Zwangsmitgliedschaft: Ein Biss in die Freiheit

Würden Dackel in bestimmten Passionen (Berufe) automatisch Mitglieder einer Kammer, müssten sie womöglich Pflichtbeiträge in Leckerli oder Knochen zahlen. Dies könnte mit dem Grundsatz der Dackelfreiheit kollidieren:

„Jeder Dackel hat das Recht, ohne Druck seine Berufung zu finden, sei es Buddeln, Schnüffeln oder Delegieren.“

Die Verfassungswiese würde daher wohl eine Debatte darüber führen, ob eine freiwillige Kammer ausreicht – oder das Grundgesetz der Dickköpfigkeit geändert werden müßte – was undenkbar ist.


🐾 Kammermacht und die Gefahr der BüroDackelkratie

Berufsständische Kammern tendieren dazu, eigene Satzungen zu erlassen, Fortbildungen zu fordern und Zeremonien wie den „Goldenen Kauknochen der Verdienstdackel“ zu vergeben. Damit entsteht eine Parallelstruktur zur eigentlichen Dackelversammlung auf der Verfassungswiese.

Wäre das noch demokratische Selbstorganisation – oder schon Spezialdackelherrschaft mit Krawatte?

Die Verfassungswiese müsste entscheiden, ob solche Kammern unter der Aufsicht der Dackelversammlung stehen und Überwachung aufbauen – ein extremer Verstoß gegen das Grundgesetz der Dickköpfigkeit und die Dackelwürde.


🐾 Der Antrag auf Gründung – verfahrensrechtlich gesehen

Wenn z. B. der Dackel Axel, unterstützt von Bautz und Bossi, einen Antrag auf Gründung einer „Dackelwirtschaftskammer“ stellt, müsste dieser zunächst im Ausschuss für Dackelorganisation geprüft werden. Wichtig wären:

  • Eine Satzung mit Leckerli-Gleichheitspflicht.

  • Ein Rotationsprinzip beim Hirschlederhalsband des Präsidenten.

  • Nachweise, dass kein Mitglied gegen seinen Napfwillen aufgenommen wird.

Inhaltlich ist dies alles nicht mit der Dackelwürde vereinbar, denn die Dackelwürde ist unantastbar, weil sie in der Sturheit wohnt, im Widerspruch wächst und in der Treue zum eigenen Geruch blüht.


🐾 Ergebnis: Kammern sind theoretisch möglich – aber praktisch mit Blick auf die Grundsätze der Verfassungswiese undenkbar

Die Verfassungswiese würde eine Kammer nur dulden, wenn sie:

  • nicht zur Abspaltung führt

  • mit der Dackelwürde vereinbar wäre

  • und für alle Dackel Nützliches hätte (z. B. durch geregelte Napfstandards, gemeinsame Buddelzertifikate oder Knochenverzeichnisse).


 

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