Prozeßkostenhilfe wurde bewilligt
Mit Beschluß vom 11.3.2022 hat das Landgericht Kiel mit einer sehr ausführlichen Begründung Frau Janssen-Ruff Prozeßkostenhilfe für eine Schadensersatzklage gegen das Land Schleswig-Holstein in Höhe von 1,95 Mio Euo bewilligt.
Lesen Sie hier den Beschluß und die Begründung im Detail.
Trotzdem erkennt das Land Schleswig-Holstein den Schaden nicht an. Gutachter zum Wert des Friesenhofes werden als unfähige „Volkswirte“ diskrediert, Aussagen des damaligen Insolvenzverwalter schlicht ignoriert und behauptet, der Friesenhof sei bei Schließung durch das Land Schleswig-Holstein nichts wert gewesen.