SH ohne Generalstaatsanwalt?
Was ist passiert?
Auf Vorschlag des Ministeriums für Justiz und Gesundheit hat das Kabinett am 27. März 2024 Privatdozent LOStA Dr. Ralf Anders aus Lübeck als neuen Generalstaatsanwalt des Landes Schleswig-Holstein bestätigt. Ralf Anders leitet seit 2019 die zweitgrößte Staatsanwaltschaft Deutschlands in Hamburg und war zuvor in verschiedenen Positionen in der schleswig-holsteinischen Justiz und im Justizministerium tätig. Hier sind einige Details zu seiner beruflichen Laufbahn:
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Geburt und Ausbildung: Ralf Anders wurde 1965 in Kiel geboren. Er absolvierte die Erste juristische Staatsprüfung 1991 und die Große Staatsprüfung 1995 in Hamburg. In den Jahren 1997 und 2001 folgten seine Promotion und Habilitation auf dem Gebiet des Straf- bzw. Strafprozessrechts.
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Berufliche Stationen:
- Justizministerium Schleswig-Holstein: Von 2005 bis 2012 war Anders an das Justizministerium Schleswig-Holstein abgeordnet. Dort war er zuletzt als Referatsleiter für Strafrecht, Fachaufsicht über die Staatsanwaltschaften und Gnadensachen tätig.
- Staatsanwaltschaft Lübeck: Anschließend wechselte er zur Staatsanwaltschaft Lübeck, wo er als Oberstaatsanwalt die Abteilung für Strafsachen von politischer Bedeutung und für Internationale Rechtshilfe in Strafsachen leitete. Er fungierte auch als Ständiger Vertreter des Leitenden Oberstaatsanwalts, bis er ab Mai 2016 selbst die Leitung der Behörde übernahm.
- Staatsanwaltschaft Hamburg: Seit 2019 leitet Ralf Anders mit der Staatsanwaltschaft Hamburg die zweitgrößte Staatsanwaltschaft Deutschlands mit über 200 Staatsanwältinnen und Staatsanwälten.
Die Ernennung von Ralf Anders erfolgte nach einem neuen Bewerbungsverfahren, da das erste Besetzungsverfahren für die Nachfolge des Generalsstaatsanwalts Zepter nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Schleswig abgebrochen werden musste. Drei Spitzenjuristen hatten sich auf die Stelle beworben, und Ralf Anders setzte sich in diesem Bewerbungsverfahren durch.
Nach der Bestätigung von Ralf Anders als Generalstaatsanwalt von Schleswig-Holstein durch das Kabinett gibt es einige wichtige Entwicklungen und eine gerichtliche Überprüfung:
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Bestätigung von Ralf Anders:
- Auf Vorschlag des Ministeriums für Justiz und Gesundheit wurde Privatdozent LOStA Dr. Ralf Anders aus Lübeck am 27. März 2024 als neuer Generalstaatsanwalt des Landes Schleswig-Holstein bestätigt.
- Ralf Anders leitet seit 2019 die zweitgrößte Staatsanwaltschaft Deutschlands in Hamburg und war zuvor in verschiedenen Positionen in der schleswig-holsteinischen Justiz und im Justizministerium tätig.
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Rechtsmittel gegen die Berufung von Ralf Anders:
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Gerichtliche Überprüfung:
- Die gerichtliche Überprüfung betrifft die Entscheidung, Ralf Anders als Generalstaatsanwalt zu bestätigen und die Berufung von Birgit Heß abzulehnen.
- Die Verwaltungsgerichte prüfen, ob die Behörde ihr Ermessen gemäß § 40 VwVfG (Verwaltungsverfahrensgesetz) ausgeübt und die gesetzlichen Grenzen des Ermessens eingehalten hat.
- Die gerichtliche Kontrolle ist darauf beschränkt, festzustellen, ob die Entscheidung rechtswidrig ist, weil die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten wurden oder das Ermessen nicht dem Zweck der Ermächtigung entspricht.
Die Situation bleibt spannend, und es wird interessant sein zu sehen, wie sich die gerichtliche Überprüfung entwickelt.