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Supreme Court of the United States kippt zentrale Zollgrundlage

Arbeitsrecht – Erbrecht - Kommunalrecht

Supreme Court of the United States kippt zentrale Zollgrundlage

USA

Die Entscheidung bedeutet keine automatische Abschaffung sämtlicher US-Zölle, wohl aber eine fundamentale Begrenzung der präsidentiellen Zollkompetenz, soweit diese auf ein Notstandsgesetz von 1977 gestützt wurde (gemeint ist das International Emergency Economic Powers Act – IEEPA).


Rechtsdogmatische Einordnung

Das Gericht stellt im Kern fest:

  1. IEEPA ist ein Notstandsinstrument, kein allgemeines handelspolitisches Ermächtigungsgesetz.

  2. Die pauschale Verhängung breit angelegter Importzölle überschreitet den Zweck der Norm.

  3. Der Präsident hat damit seine durch den Kongress delegierten Befugnisse überschritten (ultra vires).

Konstitutionell ist das bedeutsam, weil nach Art. I US-Verfassung die Zoll- und Handelshoheit primär beim Kongress liegt.


Was passiert mit bereits verhängten Zöllen?

Hier ist strikt zu differenzieren:

1. Zölle, die ausschließlich auf IEEPA gestützt waren

→ Diese sind rechtswidrig.
→ Sie verlieren ihre Rechtsgrundlage.
→ Betroffene Unternehmen können:

  • Rückerstattungen verlangen,

  • laufende Verfahren neu aufrollen,

  • ggf. Schadensersatzansprüche prüfen.

Es ist mit einer Welle von Rückforderungsanträgen beim U.S. Customs and Border Protection zu rechnen.


2. Zölle auf anderer gesetzlicher Grundlage

Nicht betroffen sind Zölle, die etwa gestützt sind auf:

  • Section 232 Trade Expansion Act (nationale Sicherheit),

  • Section 301 Trade Act (unfaire Handelspraktiken),

  • reguläre Zollgesetze des Kongresses.

Diese bleiben wirksam, sofern sie nicht ebenfalls angegriffen werden.


Wirtschaftspolitische Folgen

Die Entscheidung bedeutet:

1. Schwächung der exekutiven Handelspolitik

Der Präsident kann Handelskriege nicht mehr unter pauschalem Notstandsverweis führen.

2. Stärkung des Kongresses

Handelspolitik wird wieder stärker legislativ kontrolliert.

3. Rechtsunsicherheit für Unternehmen

Unternehmen müssen klären:

  • Welche Lieferverträge betrafen rechtswidrige Zölle?

  • Wurden Preisgleitklauseln ausgelöst?

  • Bestehen Rückforderungs- oder Anpassungsansprüche?


Außenwirtschaftliche Auswirkungen

Kurzfristig:

  • Entspannung gegenüber betroffenen Handelspartnern

  • mögliche diplomatische Neuverhandlungen

  • Kursreaktionen an Rohstoff- und Devisenmärkten

Mittelfristig:

  • Signal an künftige Präsidenten:
    Notstandsbefugnisse sind kein Ersatz für Handelspolitik.


Politökonomische Bewertung

Die Entscheidung markiert eine Machtverschiebung zurück zur Gewaltenteilung:

  • Exekutive: begrenzt

  • Legislative: gestärkt

  • Judikative: klar positioniert

Für ein Land mit stark präsidentiell geprägter Handelspolitik ist das ein erheblicher Strukturbruch.

 

Mögliche Bedeutung für EU-EXporte

Für EU-Exporte in die USA ist die praktische Wirkung stark davon abhängig, welcher Zolltyp betroffen ist. Der Supreme Court hat (nach Ihrer Meldung) IEEPA-basierte “Notstands-Zölle” weitgehend gekippt – das trifft vor allem die breiten, länderübergreifenden bzw. “reziproken” Zusatzzölle, nicht zwingend sektorale Zölle aus anderen Gesetzen.

1) Unmittelbarer Preiseffekt auf EU-Waren in den USA

Wenn EU-Waren bislang unter den IEEPA-Zollsätzen liefen (Baseline-Zoll plus ggf. erhöhte “reciprocal rates”), fällt dieser Preisaufschlag auf die Einfuhrkosten grundsätzlich weg. Das verbessert:

  • Preisstellung/Absatzchancen EU-Produkte im US-Markt (insb. preissensitive Segmente),

  • Margen (wenn Preissenkung nicht voll weitergegeben wird),

  • Planbarkeit von Lieferverträgen (weniger Zoll-Volatilität – kurzfristig). 

Wichtig: Diese Entlastung gilt nur für Zölle, die tatsächlich auf IEEPA beruhten (broad “reciprocal”/Notstands-Zölle). 

2) Welche EU-Sektoren profitieren typischerweise am stärksten?

Am stärksten profitieren Güter, die (a) zollpflichtig unter IEEPA waren und (b) keinen starken Ausweichdruck durch weiterbestehende sektorale Zölle haben. Für EU-Exporte sind klassisch relevant:

  • Maschinenbau / Industriegüter (hoher Wert, hoher US-Absatz, zollsensitiv in Ausschreibungen/Lieferketten),

  • Chemie (je nach Untersegment; zollbedingte Wettbewerbsverschiebungen),

  • Konsumgüter/“Made in EU” (preiselastische Nachfrage).

Gleichzeitig waren bestimmte Bereiche in der IEEPA-Zollarchitektur tendenziell ausgenommen oder weniger belastet (z. B. Teile von Pharma, Energie, Luftfahrt/Aerospace) – dort ist der direkte Entlastungseffekt geringer. 

3) Wo bleibt der Druck für EU-Exporte trotzdem hoch?

Die Entscheidung beendet nicht automatisch die US-Zollbelastung insgesamt, weil andere Rechtsgrundlagen fortgelten können – insbesondere Section-232-Zölle (nationale Sicherheit).

a) Metalle (Stahl/Aluminium, auch Derivate)

Diese Zölle laufen nach Berichten/Übersichten weiter und sind für EU-Metall- und Metall-Weiterverarbeitung der zentrale Belastungsfaktor. 

b) Autos und Autoteile

Für EU-Automotive bleibt die Lage typischerweise angespannt, weil Section-232-Maßnahmen (z. B. zusätzliche 25 %) unabhängig von IEEPA im Raum stehen bzw. fortgelten. 

c) “Re-Labeling”/Re-Imposition Risiko

Politisch ist zu erwarten, dass die Administration versucht, entfallene IEEPA-Zölle über andere Statuten (232/301 etc.) ganz oder teilweise zu ersetzen. Das begrenzt den positiven Effekt für EU-Exporte mittelfristig. 

4) Makroindikatoren und EU-Exportdynamik

Kurzfristig kann die Entscheidung den Abwärtstrend bei EU-Ausfuhren in die USA bremsen bzw. teilweise umkehren, weil ein wesentlicher Kostentreiber entfällt. Gleichzeitig zeigen jüngste Daten/Reports, dass US-Zölle bereits spürbar auf EU-Handelsströme drücken (Rückgang EU-Exporte in die USA, sinkender Überschuss). 

Ein Beispiel für die sektorale/landesspezifische Relevanz: Für Italien wurde trotz EU-Zöllen ein Exportanstieg 2025 berichtet – das spricht dafür, dass Markenstärke, Produktdifferenzierung und USD-Nachfrage Zolleffekte teilweise kompensieren können; eine Zollentlastung würde diese Resilienz verstärken. 

 

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