Überblick über Recht – Wirtschaft – Politik
Erbrecht
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BGH konkretisiert Ermittlung ausländischen Erbrechts im Nachlassverfahren Bundesgerichtshof | 2026-06-24 | IV ZB 24/25 |
Sachverhalt
Der Bundesgerichtshof hatte über einen Erbscheinsstreit nach einem in New York ansässigen US-amerikanischen Erblasser zu entscheiden.
Der Erblasser hatte in New York ein Testament errichtet und den Beteiligten zu 2 als begünstigte Person sowie als Testamentsvollstrecker eingesetzt.
Zum Streit kam es, weil der Nachlassbezug auch einen Anteil an einer Erbengemeinschaft betraf, deren Vermögen im Wesentlichen aus einem Grundstück in München bestand.
Der Beteiligte zu 2 hatte zunächst eine Erbschaftsausschlagung erklärt, später aber einen auf den inländischen unbeweglichen Nachlass beschränkten Erbschein auf testamentarischer Grundlage beantragt.
Amtsgericht und Oberlandesgericht wiesen den Antrag zurück, weil sie von einer wirksamen Ausschlagung nach deutschem Erbrecht ausgingen.
Entscheidung
Der Bundesgerichtshof hob die Entscheidung des Oberlandesgerichts auf und verwies die Sache zurück.
Nach seiner Auffassung durfte das Beschwerdegericht die Wirksamkeit der Ausschlagung nicht mit der gegebenen Begründung nach deutschem Erbrecht beurteilen.
Der Senat beanstandete insbesondere die Ermittlung und Anwendung des ausländischen Kollisionsrechts im Zusammenhang mit der Europäischen Erbrechtsverordnung.
Für den Anteil an einer Erbengemeinschaft mit Grundstücksvermögen kommt es bei einer Rückverweisung durch ausländisches Kollisionsrecht auf die maßgebliche sachenrechtliche Qualifikation an.
Das Beschwerdegericht muss deshalb erneut prüfen, welches Recht auf die Ausschlagung und die Erbfolge anzuwenden ist.
Quelle: Original-Link
Arbeitsrecht
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BAG verweist Eingruppierungsstreit einer AOK-Sachbearbeiterin zurück Bundesarbeitsgericht | 2026-04-21 | 4 AZR 74/25 |
Sachverhalt
Das Bundesarbeitsgericht entschied über die Eingruppierung einer seit 2013 beschäftigten Sachbearbeiterin für freiwillige Mitglieder einer Krankenkasse.
Auf das Arbeitsverhältnis fand der Manteltarifvertrag für Beschäftigte der Mitglieder der Tarifgemeinschaft Allgemeine Ortskrankenkassen Anwendung.
Die Klägerin wurde nach Vergütungsgruppe 6 BAT/AOK-Neu vergütet und verlangte eine Vergütung nach Vergütungsgruppe 7.
Sie verwies dabei auf ihre eigenständige Beratung und Sachbearbeitung in komplexen Versicherungs-, Beitrags- und Leistungsfragen.
Das Thüringer Landesarbeitsgericht hatte die Klage abgewiesen, woraufhin die Klägerin Revision einlegte.
Entscheidung
Das Bundesarbeitsgericht hob das Berufungsurteil auf und verwies die Sache an das Landesarbeitsgericht zurück.
Der Senat sah die bisherigen Feststellungen als nicht ausreichend an, um die tarifliche Bewertung der auszuübenden Tätigkeit abschließend zu tragen.
Für die Eingruppierung kommt es auf die prägenden Arbeitsvorgänge und deren tarifliche Wertigkeit an.
Das Landesarbeitsgericht muss die Tätigkeit der Klägerin daher erneut anhand der einschlägigen Tätigkeitsmerkmale und der tatsächlichen Aufgabenstruktur würdigen.
Damit bleibt offen, ob die Klägerin die begehrte höhere Vergütung beanspruchen kann.
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Beamtenrecht
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VG Köln verneint Beihilfe für Meningokokken-B-Impfung vor Richtlinienänderung Verwaltungsgericht Köln | 2026-07-02 | 15 K 5176/24 |
Sachverhalt
Das Verwaltungsgericht Köln hatte über einen Beihilfeanspruch eines Beamten für eine Meningokokken-B-Impfung seines Kindes zu entscheiden.
Die STIKO hatte im Januar 2024 eine Standardimpfung für Säuglinge und eine Nachholimpfung für Kinder bis fünf Jahre empfohlen.
Der Kläger beschaffte den Impfstoff im April 2024 und beantragte hierfür Beihilfe.
Die Beihilfestelle lehnte die Erstattung ab, weil die Schutzimpfungs-Richtlinie die Impfung zu diesem Zeitpunkt noch nicht als Standardimpfung erfasste.
Der Kläger machte geltend, die STIKO-Empfehlung und die Fristvorgaben des § 20i SGB V müssten bereits vorher einen Anspruch auslösen.
Entscheidung
Das Verwaltungsgericht Köln wies die Klage ab.
Nach der Entscheidung richtet sich die Beihilfefähigkeit von Schutzimpfungen nach § 41 BBhV in Verbindung mit der Schutzimpfungs-Richtlinie.
Zum Zeitpunkt der Aufwendung war die Meningokokken-B-Impfung dort noch nicht als allgemeine Standardimpfung umgesetzt.
Die STIKO-Empfehlung allein begründete nach Auffassung des Gerichts keinen unmittelbaren beamtenrechtlichen Erstattungsanspruch.
Die spätere Änderung der Richtlinie half dem Kläger deshalb für die bereits zuvor entstandenen Kosten nicht.
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Verwaltungsrecht
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VG Göttingen prüft Bürgerbegehren zur Grundschulorganisation VG Göttingen | 2026-06-09 | 1 A 695/25 |
Sachverhalt
Das Verwaltungsgericht Göttingen entschied über ein Bürgerbegehren zur Schulorganisation in der Gemeinde Gleichen.
Die Gemeinde hatte ihre Grundschulstandorte neu ausgerichtet und die Grundschule Bremke perspektivisch aufgegeben.
Die Klägerinnen initiierten daraufhin das Bürgerbegehren „JA zu 4 Grundschulstandorten in der Gemeinde Gleichen“.
Hintergrund waren Ratsbeschlüsse zur Schulbezirkssatzung, zur Sanierung und Erweiterung bestehender Standorte sowie zum Neubau der Grundschule Diemarden.
Die Klägerinnen begehrten gerichtlich die Feststellung, dass ihr Bürgerbegehren zulässig sei.
Entscheidung
Das Gericht stellte die kommunalrechtlichen Anforderungen an ein zulässiges Bürgerbegehren in den Mittelpunkt.
Maßgeblich waren insbesondere die Verständlichkeit der Fragestellung, die Sachgenauigkeit der Begründung und die Kostenschätzung.
Bei komplexen schulorganisatorischen Vorhaben steigen die Anforderungen an eine zutreffende und nicht irreführende Information der Unterzeichnenden.
Das Urteil zeigt, dass Bürgerbegehren kommunalpolitische Grundsatzfragen aufgreifen können, dabei aber formell und inhaltlich präzise vorbereitet sein müssen.
Für Gemeinden und Initiatoren bleibt die Aufbereitung von Kosten, Entscheidungsstand und tatsächlichen Folgen der zentrale Risikopunkt.
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Rechtsprechungs-News diese Woche
BGH hebt Urteil zum Urheberrechtsschutz für USM-Haller-Designmöbel teilweise auf
2026-07-02 | News Radar / Welt
Der Bundesgerichtshof hat im Streit um den Urheberrechtsschutz des Möbelsystems USM Haller das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf teilweise aufgehoben.
Im Kern geht es um die Frage, ob die Kombination aus verchromten Rundrohren, Verbindungskugeln und farbigen Metallflächen als Werk der angewandten Kunst geschützt sein kann.
Der BGH betont im Anschluss an die EuGH-Linie, dass an angewandte Kunst keine strengeren Originalitätsanforderungen zu stellen sind als an andere Werkarten.
Das Oberlandesgericht muss nun erneut prüfen, ob das Möbelsystem urheberrechtlichen Schutz genießt und ob der beklagte Konkurrent diesen verletzt hat.
Für Unternehmen mit designprägenden Produkten ist die Meldung praxisrelevant, weil sie den urheberrechtlichen Schutz techniknaher Gestaltung erneut in den Fokus rückt.
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EU-Regulierungsradar
Rat verabschiedet gezielte Maßnahmen zur Unterstützung von Landwirten bei hohen Düngemittelkosten
2026-07-13 | Rat der Europäischen Union
Der Rat der Europäischen Union hat am 13. Juli 2026 eine Verordnung angenommen, die gezielte Unterstützung für Landwirte bei stark gestiegenen Düngemittel- und Betriebsmittelkosten ermöglicht.
Die Mitgliedstaaten erhalten Instrumente, um kurzfristig Liquiditätshilfen bereitzustellen und Direktzahlungen früher auszuzahlen.
Die Maßnahmen greifen in die Regelungen zu den GAP-Strategieplänen und zur horizontalen Agrarfinanzierung ein.
Zugleich sollen Anreize für effizienteren Düngemitteleinsatz und den Umstieg auf biobasierte, kohlenstoffärmere oder zirkuläre Düngemittel gesetzt werden.
Nach Veröffentlichung im Amtsblatt tritt die Verordnung am folgenden Tag in Kraft und ist damit für Agrar-, Fördermittel- und Lieferkettenberatung kurzfristig relevant.
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