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Themenübersicht
Erbrecht
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BGH bestätigt Erbausschluss trotz langjährigem Scheidungsverfahren Bundesgerichtshof | 2026-05-13 | IV ZB 7/25 |
Sachverhalt
Die Beteiligte zu 1 war seit 1988 mit dem Erblasser verheiratet und stellte im Jahr 2000 einen Scheidungsantrag.
Nach einer mündlichen Verhandlung im Jahr 2003 stimmte der Erblasser dem Scheidungsantrag zu, jedoch kam es zu keiner Einigung über die Folgesachen.
Das Verfahren ruhte für viele Jahre, bis die Beteiligte zu 1 im Jahr 2021 den Scheidungsantrag zurücknahm.
Der Erblasser verstarb im Januar 2022, ohne ein Testament zu hinterlassen.
Das Amtsgericht wies den Antrag auf Erteilung eines gemeinschaftlichen Erbscheins zurück, was die Beteiligte zu 1 anfocht.
Entscheidung
Der BGH entschied, dass das gesetzliche Erbrecht der Beteiligten zu 1 gemäß § 1933 Satz 1 Alt.
2 BGB ausgeschlossen ist.
Die Zustimmung des Erblassers zum Scheidungsantrag war in der mündlichen Verhandlung prozessual wirksam erklärt worden.
Eine Rücknahme des Scheidungsantrags ohne Einwilligung des Erblassers war nicht möglich, da das Verfahren bereits rechtshängig war.
Das lange Ruhen des Verfahrens führte nicht zu einer konkludenten Antragsrücknahme oder einer teleologischen Reduktion der Norm.
Die materiellen Scheidungsvoraussetzungen waren zum Zeitpunkt des Erbfalls erfüllt, da die Eheleute mehr als drei Jahre getrennt lebten.
Quelle: Original-Link
Verwaltungsrecht
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Oberverwaltungsgericht NRW: Keine Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte bei richterlicher Unabhängigkeit Oberverwaltungsgericht NRW | 2026-05-28 | 1 E 170/26 |
Sachverhalt
Ein Richter wandte sich mit einer Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht NRW, um vorläufigen Rechtsschutz gegen Maßnahmen des Justizministeriums zu erlangen.
Er argumentierte, dass diese Maßnahmen seine richterliche Unabhängigkeit beeinträchtigen könnten.
Das Verwaltungsgericht hatte zuvor den Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten als unzulässig erklärt und den Fall an das Richterdienstgericht verwiesen.
Der Richter stellte in seiner Beschwerde klar, dass es nicht um eine Verletzung seiner Dienstpflichten gehe, sondern um den Schutz seiner Unabhängigkeit.
Das Gericht musste entscheiden, ob der Rechtsweg zum Richterdienstgericht oder zu den Verwaltungsgerichten eröffnet sei.
Entscheidung
Das Oberverwaltungsgericht bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, dass der Rechtsweg zum Richterdienstgericht eröffnet sei.
Es stellte fest, dass der Richter mit seiner Beschwerde eine drohende Maßnahme der Dienstaufsicht anfechte, die seine Unabhängigkeit betreffe.
Der Antragsteller habe nicht ausreichend dargelegt, dass der Verwaltungsrechtsweg in diesem Fall anwendbar sei.
Das Gericht betonte die Bedeutung der richterlichen Unabhängigkeit und die Notwendigkeit, diese durch geeignete rechtliche Mittel zu schützen.
Die Entscheidung verdeutlicht die klare Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen Verwaltungsgerichten und Richterdienstgerichten im Kontext der richterlichen Unabhängigkeit.
Quelle: Original-Link
Beamtenrecht
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Örtliche Zuständigkeit bei Entschädigungsklagen nach AGG: Verwaltungsgericht Köln verweist an Oldenburg Verwaltungsgericht Köln | 2026-06-05 | 15 K 2439/26 |
Sachverhalt
Der Kläger, ein im Landesdienst verbeamteter Beamter, hatte sich um eine Beamtenstelle beworben und fühlte sich dabei diskriminiert.
Er erhob Klage auf Entschädigung gemäß dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Das Verwaltungsgericht Köln stellte fest, dass es für die Entscheidung über die Klage örtlich unzuständig sei.
Die Klage sei im Verwaltungsrechtsweg zu klären, da sie sich auf eine Bewerbung um ein Beamtenverhältnis beziehe.
Das Gericht verwies den Fall an das örtlich zuständige Verwaltungsgericht Oldenburg.
Entscheidung
Das Verwaltungsgericht Köln erklärte sich gemäß § 83 VwGO für örtlich unzuständig und verwies den Rechtsstreit an das Verwaltungsgericht Oldenburg.
Die Klage des Klägers sei im Verwaltungsrechtsweg zu behandeln, da sie eine Entschädigung wegen Diskriminierung im Zusammenhang mit einer Bewerbung um eine Beamtenstelle betreffe.
Nach § 52 Nr 4 VwGO sei das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Kläger seinen dienstlichen Wohnsitz habe.
Da der Kläger jedoch nicht in einem Dienstverhältnis zur Beklagten stehe, sei der Wohnsitz des Klägers im Landkreis F.
entscheidend.
Das Verwaltungsgericht Oldenburg sei somit örtlich zuständig, da der Kläger dort seinen Wohnsitz hat.
Quelle: Original-Link
Kommunalrecht
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Verwaltungsgericht Braunschweig: Ungleichbehandlung von Fraktionen mit 2 Mitgliedern rechtswidrig VG Braunschweig | 2026-05-13 | 1 A 138/22 |
Sachverhalt
Die Klägerin, eine Fraktion im Rat der Stadt A-Stadt, klagte gegen einen Beschluss des Beklagten zur Erstattung von Personalkosten für Fraktionspersonal.
Der Beschluss sah vor, dass Fraktionen mit 2 Ratsmitgliedern lediglich eine halbe Stelle zur Fraktionsgeschäftsführung erstattet bekommen.
In der vorherigen Wahlperiode erhielten solche Fraktionen noch eine ganze Stelle.
Die Klägerin argumentierte, dass diese Regelung gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoße.
Zudem wurde die Höhe der Aufwandsentschädigung für Fraktionsvorsitzende geändert, was ebenfalls angefochten wurde.
Entscheidung
Das Gericht stellte fest, dass die Regelungen zur Personalausstattung für Fraktionen mit 2 Mitgliedern rechtswidrig sind.
Es wurde betont, dass die Differenzierung zwischen den Fraktionen nicht ausreichend begründet sei und gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoße.
Der Beklagte konnte keine sachliche Rechtfertigung für die ungleiche Behandlung der Fraktionen vorlegen.
Die Entscheidung des Rates, die Personalkosten zu reduzieren, wurde als willkürlich eingestuft.
Die Klage wurde im tenorierten Umfang erfolgreich, während die übrigen Anträge abgewiesen wurden.
Quelle: Original-Link
Rechtsprechungs-News diese Woche
BVerfG im Pestizid-Streit: Bundesamt hat Justizgrundrechte
2026-06-11 | LTO.de
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat entschieden, dass das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) im Rahmen von Pestizid-Zulassungen Justizgrundrechte beachten muss.
In einem aktuellen Streitfall wurde die Verfassungsbeschwerde gegen eine Entscheidung des BVL behandelt.
Das Gericht stellte fest, dass die Rechte der Bürger auf rechtliches Gehör und auf ein faires Verfahren auch für Verwaltungsentscheidungen gelten.
Diese Entscheidung könnte weitreichende Auswirkungen auf die Zulassungspraxis von Pestiziden in Deutschland haben.
Die vollständige Meldung ist auf LTO.de verfügbar.
Quelle: Link
EU-Regulierungsradar
86/Thu Jun 11 00:00:00 CEST 2026 : null – Schlussanträge des Generalanwalts in den Rechtssachen
2026-06-11T08:08:36 | curia
Am 11. Juni 2026 legte Generalanwalt Rantos seine Schlussanträge in den Rechtssachen C-631/24 P und C-632/24 P vor.
Die Verfahren betreffen die Kommission und die Kläger Auken sowie Courtois.
Rantos argumentiert, dass die Kommission der Öffentlichkeit keinen ausreichend umfassenden Zugang zu den Verträgen über den Kauf von Covid-19-Impfstoffen gewährt hat.
Quelle: Link
