Berliner Verwaltungsgericht urteilt gegen neue Asylpraxis durch Zurückweisung

Verwaltungsgericht stoppt Zurückweisungen – Rechtslage und Kontroverse
Rechtliche Hintergründe: Nach den geltenden Gesetzen darf Deutschland Asylbewerber aus einem sicheren Drittstaat zwar grundsätzlich abweisen (§18 AsylG), doch EU-Recht verpflichtet zur Prüfung jedes Antrags. Das VG Berlin betonte, dass nach der Dublin-III-Verordnung zunächst inhaltlich geklärt werden müsse, welches Land zuständig ist. Erst im Anschluss dürfe eine Überstellung erfolgen. Die von Innenminister Dobrindt gerufene „Notstandsklausel“ des AEUV (Art. 72) lehnte das Gericht wegen fehlender Gefahrenlage ab. Auch die neue EU-Asylreform (GEAS) räumt keine pauschale Zurückweisung an Binnengrenzen ein. GEAS sieht lediglich beschleunigte Grenzverfahren an Außengrenzen vor (max. 12 Wochen mit eingeschränkten Rechten). Eine Überführung des Verfahrens an den deutschen Grenzübergang steht im EU-System nicht zur Debatte. Insofern bestätigte das Gericht, dass die Praxis, Asylsuchende ohne Anhörung einfach nach Polen zurückzuschicken, den EU-Vorgaben widerspricht.
Der konkrete Fall: Geklagt hatten drei Somalier (ein minderjähriges Mädchen und zwei junge Männer), die am 9. Mai mit dem Zug aus Polen eingereist waren. Bei der Ankunft am Grenzbahnhof Frankfurt (Oder) baten sie um Asyl, wurden von der Bundespolizei aber wegen der neuen Anweisungen zurück nach Polen geschickt. Nach Darstellung von PRO ASYL war die 16-jährige Somalierin verletzt und bereits mehrfach abgewiesen worden. PRO ASYL-Teams übernahmen dann medizinische Betreuung und Unterkunft für sie und die beiden Begleiter in Polen. Am 9. Mai stellten die drei erneut einen Asylantrag in Frankfurt (Oder) (unter Hervorhebung ihrer Verletzungen und ihres Alters) – abermals erfolgte die Zurückweisung. Ihr Anwalt reichte daraufhin am 14. Mai einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht ein. Am 2. Juni 2025 fasste die 6. Kammer des VG Berlin die drei parallelen Beschlüsse und erlaubte den Somaliern einstweilen die Einreise. Das Gericht stellte klar, dass das Dublin-Verfahren in Deutschland durchgeführt werden müsse; die Zurückweisung sei daher „rechtswidrig“. Die Entscheidungen sind unanfechtbar (Rechtsmittel ausgeschlossen).
Der Richter und seine Vorgeschichte: Der Vorsitzende der 6. Kammer war Dr. Florian von Alemann. In den Medien wurde hervorgehoben, dass er 2023 auf einer Veranstaltung der Berliner Grünen als Parteimitglied vorgestellt wurde und in sozialen Netzwerken grünen Politikerinnen folgt. Laut konservativen Berichten war von Alemann um die Jahrtausendwende zudem Mitglied der linksgerichteten „JungdemokratInnen/Junge Linke“. Festzuhalten ist aber, dass der Beschluss nicht nur von ihm allein fiel: Die Entscheidung wurde von einem Dreiergremium gefällt, in dem er überstimmt hätte werden können. Juristisch ist ein möglicher „Proberichter“-Status unkritisch: Nach richterdienstrechtlichen Vorgaben ist ein Richter auf Probe ab Amtsantritt voll stimmberechtigt und kann im Eilverfahren ebenso entscheiden wie ein erfahrener Kollege. In Asyl-Eilverfahren ist per Gesetz ohnehin ein Einzelrichter zuständig (§76 AsylG). Eine Untersagung, dass ein Proberichter unterschreibt, gibt es nicht.
Reaktionen: Die Bundesregierung verteidigte die Praxis einhellig. Kanzleramtsminister Thorsten Frei (CDU) betonte, das Gericht treffe nur eine Einzelfallentscheidung und könne nicht für ganz Deutschland gelten. Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) erklärte, die Rechtsgrundlage sei gegeben und man werde „unabhängig von dieser Einzelfallentscheidung“ weiter so verfahren. Er kündigte an, eine ausführliche Begründung zu liefern und letztlich den EuGH entscheiden zu lassen. Auch SPD-Justizministerin Stefanie Hubig räumte ein, dass nur der Europäische Gerichtshof („EuGH“) die Rechtslage abschließend klären könne. Im Bundestag verteidigten CDU/CSU-Abgeordnete die verschärften Kontrollen und Zurückweisungen mit Verweis auf die nationale „Überforderungssituation“ (u.a. in Kitas, Schulen, Gesundheitswesen) durch hohe Zuzugszahlen. Dagegen forderten Grüne und Linke ihre Fraktionen auf, die Praxis aufzugeben und EU-Recht einzuhalten. Die Grüne Fraktionsvorsitzende Britta Haßelmann sprach von einer „schallenden Ohrfeige“ für den deutschen Alleingang und forderte die Rücknahme von Dobrindts Anordnung. CDU-Sozialpolitiker Alexander Throm entgegnete jedoch, man werde die Entscheidung des Gerichts „selbstverständlich respektieren, aber nur im Rahmen dieser drei Fälle“ – man müsse Grenzkontrollen beibehalten, um Deutschland als Hauptzielstaat illegaler Migration zu schützen.
Organisationen und Debatte: CDU/CSU warfen Pro ASYL vor, den Prozess „inszeniert“ zu haben. CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann spekulierte (ohne Belege), die Somalier seien von Asylaktivisten vorbereitet worden (z.B. Ausweispapiere entsorgen, neue Handys nutzen). PRO ASYL wies solche Vorwürfe zurück – die Organisation hat die drei Flüchtlinge unterstützt und ihre Klage finanziert. In den Medien entwickelte sich eine hitzige Debatte: Öffentlichkeitswirksam machte unter anderem das ARD-Regionalstudio Berlin darauf aufmerksam, dass die beteiligten Richter seit der Entscheidung in sozialen Netzwerken persönlich diffamiert und bedroht werden. Der Deutsche Richterbund und der Verband der Verwaltungsrichter verurteilten diese Angriffe als „Angriff auf den Rechtsstaat“. Zugleich berichtete die Presse über die parteipolitische Dimension: Konservative Stimmen sprachen von politisch motivierter Richterpraxis, während liberale Medien die rechtliche Bewertung in den Vordergrund stellten und erklärten, das Gericht habe nur das geltende EU-Recht angewandt. Im Bundestag wurden – parallel zur Asyldebatte – Anträge der Grünen und Linken gegen die Grenzzurückweisungen eingebracht.
Proberichter und migrationspolitische Justiz
Aus verfassungs- und verwaltungsrechtlicher Sicht war das Urteil formal möglich: Eilentscheidungen dürfen in Deutschland von Einzelrichtern – auch von Richtern auf Probe – getroffen werden. Das VG hat rechtlich begründet, warum die Zurückweisungen nach Dublin-Recht unzulässig sein sollen. Gleichwohl ist kritisch zu hinterfragen, ob in solch migrationspolitisch hochbrisanten Fällen ein einzelner Proberichter über so schwerwiegende Maßnahmen entscheiden sollte. Nach der Asyl- und Eilverfahrensordnung war es erlaubt, diesen Beschluss in Einzelrichterfunktion zu fällen.
Praktisch bedeutet das aber: Ein (Proberichter-)Richter kann faktisch eine neue Vorgabe für die gesamte Rückführungspolitik setzen, ohne dass eine Mehrheit von erfahrenen Kollegen oder ein Nachprüfungsrecht greift. Angesichts der politischen Tragweite solcher Entscheidungen und der inhaltlichen Nähe des Richters zu einer Parteinahme wäre es rechtlich angemessen gewesen, wenn – etwa in Form eines Kammerurteils – mehrere unabhängige Richter beteiligt gewesen wären. Die Justiz sollte politisch besonders sensibel agieren, um den Eindruck politisch motivierter Entscheidungen zu vermeiden.
Insbesondere ist zu fragen, ob ein Proberichter mit bekanntem parteipolitischem Hintergrund alleinentscheidungsbefugt sein sollte, wenn es um die Auslegung eines hochpolitisierten Rückführungsgesetzes geht.
PRO ASYL – Geschichte, Arbeit, Finanzierung und politische Einordnung
I. Einführung
PRO ASYL ist eine der bekanntesten Nichtregierungsorganisationen (NGOs) in Deutschland im Bereich Flüchtlingshilfe und Asylpolitik. Die Organisation versteht sich als Menschenrechtsorganisation, tritt mit juristischen Mitteln für individuelle Schutzsuchende ein und übt zugleich politischen Druck auf Gesetzgebung und Behörden aus.
Wer steht hinter PRO ASYL, wie arbeitet die Organisation – und wie ist sie politisch zu bewerten?
II. Geschichte
PRO ASYL wurde 1986 in Frankfurt am Main gegründet – in einer Zeit, in der das Thema Asyl erstmals in der breiten gesellschaftlichen Debatte stand. Anlass war die Diskussion über zunehmende Einschränkungen des Grundrechts auf Asyl in Deutschland. Der Verein wurde u. a. durch Kirchenvertreter, Menschenrechtsaktivisten und Juristen initiiert, mit dem Ziel, Flüchtlingen individuelle rechtliche Unterstützung zu gewähren und gleichzeitig öffentlich gegen aus ihrer Sicht rechtsstaatswidrige Praktiken zu intervenieren.
Die Organisation reagierte auf Ereignisse wie die Pogrome von Hoyerswerda (1991) und Rostock-Lichtenhagen (1992) mit breiter Öffentlichkeitsarbeit, nahm Einfluss auf parlamentarische Debatten und begleitete die schrittweise Aushöhlung des Asylgrundrechts (Grundgesetzänderung 1993) mit massiver Kritik.
III. Arbeitsweise und Schwerpunkte
1. Einzelfallhilfe und Rechtsberatung
PRO ASYL unterhält über das Netzwerk der „Flüchtlingsräte“ bundesweit Kontakte zu lokalen Gruppen und bietet in Kooperation mit Partnerorganisationen auch konkrete Rechtsberatung und Vertretung im Asylverfahren an. Juristische Gutachten und die finanzielle Unterstützung von Musterprozessen sind ein zentraler Bestandteil der Arbeit.
2. Politische Kampagnenarbeit
Die Organisation ist besonders aktiv in der politischen Lobbyarbeit, z. B. gegen Abschiebungen in sogenannte „sichere Herkunftsländer“, gegen die Drittstaatenregelung oder für die Aufnahme von Geflüchteten aus Krisenregionen (z. B. Afghanistan oder Syrien). PRO ASYL richtet sich regelmäßig mit Petitionen, Appellen und offenen Briefen an die Bundesregierung, Abgeordnete und Institutionen der EU.
3. Öffentlichkeitsarbeit
PRO ASYL produziert eine Vielzahl an Materialien: Dossiers, Broschüren, Studien, Pressemitteilungen sowie Videos und Beiträge in sozialen Medien. Dabei werden häufig Vorwürfe gegen die Behördenpraxis erhoben – etwa im Hinblick auf rechtswidrige Zurückweisungen an den Grenzen (sog. „Pushbacks“), unzureichende Unterbringung oder systematische Verfahrensfehler im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
4. Europäische und internationale Kooperation
Die Organisation ist Mitglied bei internationalen Netzwerken wie dem „European Council on Refugees and Exiles“ (ECRE) und kritisiert regelmäßig die EU-Außengrenzpolitik, Frontex sowie Abkommen mit Drittstaaten zur „Migrationsvermeidung“.
IV. Finanzierung
PRO ASYL gibt an, sich zu 100 % aus Spenden und Fördermitgliedsbeiträgen zu finanzieren – ohne öffentliche Mittel. Der Jahreshaushalt lag 2023 laut eigenen Angaben bei über 7 Millionen Euro. Die größten Einnahmequellen sind:
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Einzelspenden: teils aus zivilgesellschaftlichen Kreisen, kirchlichem Umfeld oder linken Milieus,
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Daueraufträge von Fördermitgliedern (rund 20.000 Mitglieder),
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Zustiftungen und Nachlässe, sowie
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Projektmittel von kirchlichen Stiftungen und internationalen Partnern.
Eine staatliche Finanzierung lehnt die Organisation laut Selbstauskunft ab, um die politische Unabhängigkeit zu wahren.
V. Politische Einordnung
1. Selbstverständnis
PRO ASYL versteht sich als überparteiliche, menschenrechtsorientierte Organisation. Praktisch jedoch tritt sie inhaltlich nahezu ausschließlich mit Forderungen auf, die von linksliberalen, grünen oder postmigrantischen Milieus geteilt werden. Sie äußert sich regelmäßig kritisch gegenüber der CDU/CSU, AfD, FDP sowie migrationskritischen Positionen innerhalb der SPD.
2. Faktische Positionierung
Die Organisation steht für eine maximal expansive Auslegung des Asylrechts. Sie lehnt nahezu jede Form von Migrationsbegrenzung, Drittstaatenregelungen, Rückführungen oder Grenzkontrollen ab. Damit steht sie in offenem Widerspruch zu großen Teilen der deutschen und europäischen Gesetzgebung sowie der Judikatur des Bundesverfassungsgerichts und des EuGH.
Zentrale Narrative von PRO ASYL lauten:
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Die Genfer Flüchtlingskonvention werde systematisch unterlaufen,
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Pushbacks seien menschenrechtswidrig (u. a. Klagen gegen Frontex),
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Die Dublin-III-Verordnung sei strukturell ungerecht,
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Die Anerkennungspraxis des BAMF sei restriktiv, unglaubwürdig und politisch beeinflusst.
Einzelkritik richtet sich z. B. gegen die Migrationsabkommen mit der Türkei, Tunesien oder Ruanda (UK), aber auch gegen nationale Gesetzesinitiativen wie das „Rückführungsverbesserungsgesetz“ der Ampel-Koalition.
3. Nähe zu politischen Akteuren
Obwohl offiziell unabhängig, bestehen enge inhaltliche und personelle Verbindungen zu:
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Bündnis 90/Die Grünen (z. B. parlamentarische Initiativen, Austausch auf Fachkongressen),
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SPD-linker Flügel (besonders migrationspolitische Sprecher),
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NGO-Koalitionen wie Seebrücke, medico international, borderline-europe etc.
VI. Kritik
Kritiker werfen PRO ASYL vor:
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Einseitigkeit in der Darstellung: Kaum differenzierte Positionen zu berechtigtem staatlichem Interesse an Migrationskontrolle.
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Fehlende Realitätsanbindung: Forderungen sind aus Sicht vieler Juristen und Verwaltungspraktiker weder rechtsstaatlich noch praktikabel umsetzbar.
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Indirekte politische Beeinflussung: Über NGOs, die von PRO ASYL beraten oder juristisch unterstützt werden, werden politische Narrative medial verstärkt (z. B. mit strategischer Prozessführung).
VII. Fazit
PRO ASYL ist ein Akteur im deutschen Migrationsdiskurs – sowohl als rechtlich versierte Anlaufstelle für Geflüchtete als auch als ideologisch motivierte Interessenvertretung. Es stellt sich die Frage nach der demokratischen Legitimation einer Organisation, die systematisch bestehende Rechtsordnungen infrage stellt – ohne jegliche Rechenschaftspflicht gegenüber Parlament oder Öffentlichkeit.
2 Antworten
Ich bin heute 85 Jahre alt und arbeite jeden Tag, früher CDU Mitglied ( über 40 Jahre)
nach / während Merkel nicht mehr. Ich weiß um Ihren Werdegang und Intimität mit
Ihrem Freund Putin währen seiner Berliner Zeit.
Ach ja, ich war über 12 Jahre ehrenamtlicher Richter beim Verwaltungsgericht Karlsruhe
Kammer V und weiß welche Typen sich da als Richter produzieren und wie Urteile ent-
stehen und begründet werden.
Es ist einer Demokratie unwürdig, wenn man solche Vereine wie Pro-Asyl unterstützt und jeder so tut, wie sei die Welt in schönster Ordnung und das Geld komme automatisch.
Irgend jemand sollte sich doch bereit finden solche Typen dahin zu schicken, wo sie her-
kommen.
Ich verkaufe im Moment eine Maschine von Deutschland in die Elfenbeinküste! Hören Sie sich mal den Chef der Firma an, welcher diese Maschinen Kauft, was er über diese Hype an
Flüchtlingen sagt, dann müssten wir alle auf schnellstem Wege zurück schicken, insbesondere auch die 3 Typen, welche es nach Berlin geschafft haben.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Ausführungen zur Entscheidung nach § 76 Abs. 1 AsylG gehen an der Sache vorbei. In dem konkreten Fall hat schließlich die Kammer entschieden, nach Rückübertragung (76 Abs. 1 Satz 2 AsylG).