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EU-Kommission und NGO-Finanzierung – II

Arbeitsrecht – Erbrecht - Kommunalrecht

EU-Kommission und NGO-Finanzierung – II

europa

EU-Kommission fördert heimlich Umwelt-NGOs – Bericht – Teil I

1. Ausgangslage und Vorwürfe

  • Deutschlands „Welt am Sonntag“ berichtete, die EU-Kommission habe mit bis zu 700 000 € NGOs wie ClientEarth beauftragt, klima‑ und umweltbezogene Klagen – etwa gegen Kohlekraftwerke – zu initiieren, um rechtlichen Druck auf Unternehmen aufzubauen (euronews.com).

  • Es wurde ausgesagt, NGOs hätten gezielt gegen Landwirtschaft, Kohleindustrie und sogar Handelsabkommen (wie Mercosur) interveniert .


2. Reaktionen der EU‑Institutionen

Kommission

  • Bestreitet „geheime Verträge“: Die EU-Kommission betont vollständige Transparenz; Förderungen erfolgten über öffentlich zugängliche LIFE‑Programme, ohne direkte Vorgaben zur Durchführung konkreter Klagen oder Lobby-Maßnahmen (euronews.com).

  • Transparenz­verbesserungen: Es wurden Leitlinien veröffentlicht, wonach zu spezifische Aktionspläne, die direkt auf EU‑Institutionen abzielen, nicht genehmigt werden dürfen (brusselssignal.eu).

EU‑Rechnungshof (ECA)

  • Ein Sonderbericht kritisierte weiterhin die intransparente Umsetzung der NGO‑Förderung, vermerkte jedoch keine Verstöße gegen EU‑Werte (eca.europa.eu).

Europäisches Parlament

  • Haushaltskontrolle Gremium: Untersuchte rund 30 Verträge, fand keine Anhaltspunkte für Regelverstöße, aber bestätigte „Nicht‑Beachtungen“ bei Lobby-Auflagen .

  • Entlastungshaushalt 2023 verabschiedet: Abstimmung bekräftigt LEGALITÄT und Legitimität der NGO‑Förderung, stellt klar: Es gab keine Missbräuche, und öffentliche Interessensvertretung sei Teil der demokratischen Debatte .


3. Konkrete Konsequenzen & Folgemaßnahmen

Bereich Maßnahme / Folge
Förderprogramm LIFE Anweisung, keine zu konkreten Lobby‑Maßnahmen verpflichtenden Aktionsprogramme mehr zu finanzieren
Transparenz Öffentliche Offenlegung der Empfänger & Förderbeträge im Transparenz‑Informationssystem
Haushaltskontrolle Andauernde Prüfung durch Parlament, Kommission und ECA – bisher ohne Nachweis von fundierten Verstößen
Politische Debatte EPP und konservative Kräfte fordern Nachschärfungen, strengere Vergaberichtlinien und sogar parlamentarische Untersuchungsausschüsse – bislang abgelehnt .

4. Fazit

  • Keine Beweislast: Weder Kommission, noch ECA oder Parlament identifizierten einen Verstoß gegen EU‑Recht durch NGOs oder Kommission.

  • Reputationsrisiko: Der Skandal führte zu hoher politischer Aufmerksamkeit, was eine Verschärfung von Regeln nach sich zog.

  • Transparenz‑offensive: Weitere Leitlinien und Zugangsregelungen zur Förderung sollen künftig Interessensvertretung zivilgesellschaftlicher Akteure klarer regeln und überwachen.

 


ClientEarth‑Verträgen mit der EU‑Kommission 

1. Formale Vertragsstruktur

  • Die Finanzierungsdokumente sind offizielle LIFE‑Zuwendungsverträge, notwendig zur rechtlichen Auszahlung von Fördermitteln an NGOs. Die Kommission schreibt dabei keine konkreten Klagen vor – vielmehr liefern die NGOs eigene Arbeitsprogramme und definieren ihre Deliverables (clientearth.org).

  • ClientEarth erhielt etwa eine Förderung von rund 350.000 €, offiziell zur Personal- und Betriebsunterstützung seiner deutschen Niederlassung. Es handelt sich demnach um Mittel zur Stärkung der zivilgesellschaftlichen Kapazitäten – nicht um eine Budgetlinie für externe Prozesserhebung .


2. Kontroverse Inhalte in Arbeitsprogrammen

  • Politisch umstritten wurde ein Vertragstext, in dem ClientEarth Zusagen machte wie:

    „Wir werden… finanzielle, strategische sowie kommunikative Unterstützung leisten, um bestimmte Kohlekraftwerke zu bekämpfen. Herausforderungen inkludieren Anfechtung von Wasser‑ und IED‑Genehmigungen, politischen Druck auf Betreiber und Erhöhung rechtlicher und finanzieller Risiken für deren Eigentümer…“ (brusselssignal.eu).

  • Damit sind zwar juristische Maßnahmen gegen Kohlewerke geplant – doch: Die Kommission verweist auf die Autonomie der NGOs und betont, sie diktiere keine zielgerichteten Klagen (brusselssignal.eu).


3. Stellungnahme der EU‑Kommission

  • Die Kommission bestreitet „geheime Verträge“ und hält fest:

    • Die Förderungen erfolgen transparent über LIFE, öffentlich einsehbar.

    • Eine neue Leitlinie untersagt detailliert gesteuerte Lobbyprogramme gegenüber EU‑Institutionen (clientearth.org, euronews.com).

    • Ziel der Förderung sei, zivilgesellschaftliche Organisationen zu stärken – nicht für juristische Kampagnen zu finanzieren.


4. Reaktionen & Folgen

  • Haushaltskontrolle (Europäisches Parlament): MEP Monika Hohlmeier (EPP) kritisierte, die Verträge enthielten zu konkrete Aktionspläne – nannte sie „intransparent“ und „unangemessen“ angeleitet (brusselssignal.eu).

  • Kommissar Serafin (Budget) räumte im Januar ein, dass einige Förderverträge unzulässig spezifische Lobby‑Inhalte enthielten. Daraufhin wurden Regeln nachgeschärft .

  • Organisation selbst (ClientEarth) wehrt sich: Die Mittel würden in der Praxis nicht für externe Prozesse verwendet, sondern für Büroinfrastruktur und Personalkosten zur besseren Durchführung ihrer Aktivitäten .


5. Konsequenzen für die EU‑Förderpraxis

  1. Schärfere Leitlinien: Seit Anfang 2025 besteht eine Verpflichtung, Förderprogramme mit zu konkretem Einfluss auf EU‑Institutionen abzulehnen (euronews.com).

  2. Transparenz­offensive: Vertragspartner und Förderbeträge sind künftig vollständig im EU‑Transparenzportal einsehbar.

  3. Kontinuierliche Kontrolle: EU‑Parlament und Rechnungshof werden weiterhin regelmäßig Verträge prüfen. Bislang wurden keine rechtswidrigen Auszahlungen festgestellt .


Bewertung

  • Die ClientEarth‑Verträge halfen dem NGO, unter anderem Kapazitäten auszubauen, um u. a. gerichtliche Schritte gegen Kohlekraftwerke zu unterstützen.

  • Diese Inhalte führten zu erheblicher politischer Debatte und zu Reaktionen (z. B. Leitlinienverschärfung).

  • Legal: Förderpraxis bleibt zulässig, solange NGOs ihre Inhalte eigenständig entwickeln und die Kommission keine verpflichtenden Prozessziele diktiert.

  • Politisch: Der Vorfall mobilisierte konservative Kräfte gegen „NGO‑Lobbying“ – jedoch ohne unmittelbare rechtliche Konsequenzen.

 

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