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Europarat verabschiedet ersten internationalen Vertrag über KI

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Europarat verabschiedet ersten internationalen Vertrag über KI

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Zum erläuternden Bericht des Europarates

Der Europarat hat den ersten rechtsverbindlichen Vertrag verabschiedet, der sicherstellt, dass beim Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) die Rechtsnormen in Bezug auf Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit eingehalten werden. Dieser Vertrag steht auch Ländern außerhalb Europas zur Unterzeichnung offen und schafft einen Rechtsrahmen, der für den gesamten Lebenszyklus von KI-Systemen gilt. Er adressiert die Risiken, die durch KI entstehen können, und fördert gleichzeitig verantwortungsvolle Innovationen. Das Übereinkommen verfolgt einen risikobasierten Ansatz bei der Konzeption, Entwicklung, Einsatz und Außerbetriebnahme von KI-Systemen und verlangt eine gründliche Prüfung aller potenziellen negativen Auswirkungen des KI-Einsatzes.

Das Rahmenübereinkommen des Europarates wurde bei der Jahrestagung des Ministerkomitees in Straßburg verabschiedet, an der die Außenminister der 46 Mitgliedsstaaten des Europarates teilnahmen. Laut Generalsekretärin Marija Pejčinović Burić ist dieses Übereinkommen ein einzigartiger internationaler Vertrag, der sicherstellt, dass KI die Rechte des Einzelnen respektiert. Es betont die Notwendigkeit einer internationalen Norm, die von verschiedenen Staaten unterstützt wird, und ermöglicht es, die Vorteile von KI zu nutzen, während gleichzeitig ihre Risiken minimiert werden. Ziel des Vertrages ist es, einen verantwortungsvollen Einsatz von KI sicherzustellen, der die Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit achtet.

Der Vertrag ist das Ergebnis zweijähriger Arbeit des Ausschusses für künstliche Intelligenz (CAI), an dem die 46 Mitgliedsstaaten des Europarates, die Europäische Union und 11 Nichtmitgliedsstaaten (Argentinien, Australien, Costa Rica, Heiliger Stuhl, Israel, Japan, Kanada, Mexiko, Peru, Uruguay und die USA) sowie Vertreter des Privatsektors, der Zivilgesellschaft und der akademischen Welt beteiligt waren.

Der Vertrag gilt für den Einsatz von KI-Systemen durch Behörden und private Akteure, einschließlich Unternehmen, die im Auftrag von Behörden handeln. Er bietet zwei Möglichkeiten für die Vertragsparteien, die Grundsätze und Verpflichtungen des Übereinkommens zu erfüllen: Entweder durch direkte Anwendung der relevanten Bestimmungen oder durch andere Maßnahmen, die die Bestimmungen des Vertrags einhalten, ohne von ihren internationalen Verpflichtungen zum Schutz der Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit abzuweichen. Dieser flexible Ansatz ist notwendig, um den unterschiedlichen Rechtssystemen der beteiligten Länder gerecht zu werden.

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