Friesenhof – erneute Terminverlegung des Schadensersatzprozesses

Aus dem Schreiben der Vertreter des beklagten Landes Schleswig-Holstein:
In dem Rechtsstreit
– 10 O162/21 –
müssen wir leider beantragen,
den auf den 03.12.2024, 11:30 Uhr anberaumten Verhandlungstermin zu
verlegen.
Die Terminsverlegung ist erforderlich, da der in der Sache allein zuständige Sachbearbeiter aufgrund der Teilnahme an einer Aufsichtsratssitzung an der Terminsteilnahme verhindert ist. Die Aufsichtsratssitzung ist seit langem geplant. Für die Terminsvertretung durch einen anderen Kollegen der Kanzlei ist diese Sache nicht geeignet.
Wir bitten um antragsgemäße Bescheidung.
Für das beklagte Land
Erneute Prozessverlegung: Keine Gerechtigkeit für Barbara Janssen-Ruff ???
Am 3. Dezember 2024 hätte vor dem Landgericht Kiel endlich der Schadensersatzprozess von Barbara Janssen-Ruff gegen das Land Schleswig-Holstein stattfinden sollen. Doch wenige Tage vor dem Termin wurde das Verfahren erneut verschoben. Diese Entscheidung, beantragt von den Vertretern des Landes Schleswig-Holstein, hat weitreichende menschliche und rechtliche Implikationen – insbesondere für Frau Janssen-Ruff, deren Alter und gesundheitlicher Zustand das Warten auf Gerechtigkeit zunehmend erschweren. Nun soll am 21.1.2025 verhandelt werden.
Die Klage auf Schadensersatz wurde im Jahr 2021 eingereicht!
Die Hintergründe: Ein langjähriger Kampf um Gerechtigkeit
Frau Janssen-Ruff ist die ehemalige Inhaberin der Jugendhilfeeinrichtung Friesenhof, die 2015 nach dem Entzug der Betriebserlaubnis durch das Landesjugendamt Schleswig-Holstein schließen musste. Später stellte das Verwaltungsgericht in Schleswig fest, dass dieser Entzug rechtswidrig war. Seitdem kämpft Frau Janssen-Ruff um Schadensersatz, doch die Verfahren ziehen sich über Jahre hin, begleitet von Verzögerungen und Unklarheiten.
Die persönliche Belastung
Barbara Janssen-Ruff ist inzwischen 79 Jahre alt und gesundheitlich angeschlagen. Diese Verzögerungen sind für sie nicht nur belastend, sondern stellen auch die Frage in den Raum, ob das Rechtssystem den Schwächsten in der Gesellschaft ausreichend berücksichtigt. Wenn Verfahren so lange dauern, dass Kläger möglicherweise nie ein endgültiges Urteil erleben, wird die fundamentale Aufgabe der Justiz – die Gewährung von Gerechtigkeit – untergraben.
Recht als Mittel zur Gerechtigkeit?
Das Rechtssystem basiert auf der Prämisse, Gerechtigkeit für alle zugänglich zu machen. Doch gerade in diesem Fall zeigt sich, wie die Realität oft hinter diesem Ideal zurückbleibt. Die wiederholten Verschiebungen des Prozesses schaffen nicht nur für Frau Janssen-Ruff Unklarheit und Frustration, sondern werfen auch ein Licht auf strukturelle Probleme: Wie kann ein Prozess als gerecht gelten, wenn die Klägerin durch fortschreitendes Alter und Krankheit möglicherweise gar nicht mehr von einem positiven Urteil profitieren könnte?
Gerechtigkeit muss zugänglich sein
Die deutsche Verfassung garantiert jedem Bürger effektiven Rechtsschutz. Doch dieser Grundsatz wird ad absurdum geführt, wenn Verfahren durch unnötige Verzögerungen ihrer Wirksamkeit beraubt werden. Besonders in Fällen wie dem von Frau Janssen-Ruff, in dem es um existenzielle Fragen und den guten Ruf für eine Lebensleistung geht, muss die Justiz effizienter agieren. Verzögerungen schwächen nicht nur die Position der Klägerin, sondern senden auch ein fatales Signal an andere Betroffene: Das Warten auf Gerechtigkeit kann länger dauern, als die persönliche Lebenszeit reicht.
Ein Appell an das Land Schleswig-Holstein und die Justiz
Die wiederholten Prozessverschiebungen sind mehr als bloß organisatorische Entscheidungen – sie stehen sinnbildlich für ein System, das an Effizienz und Empathie gegenüber älteren und gesundheitlich beeinträchtigten Klägern fehlt. Frau Janssen-Ruff hat nicht nur Anspruch auf Schadensersatz, sondern auch auf Würde und Respekt im Umgang mit ihrem Fall. Es ist daher höchste Zeit, dass das Land Schleswig-Holstein und die Justiz diesem Fall die notwendige Priorität einräumen. Gerechtigkeit darf nicht nur ein theoretisches Konzept sein, sondern muss sich auch in zügigen und klaren Entscheidungen widerspiegeln.
Die Gesellschaft – und insbesondere die betroffenen Institutionen – müssen sich fragen, ob es wirklich gerecht ist, dass eine Frau, die ihr Leben der Hilfe für andere gewidmet hat, ihren späten Jahre im Kampf gegen eine übermächtige Bürokratie verbringen muss. Der Fall Janssen-Ruff ist ein Prüfstein für die Gerechtigkeit durch Recht und die Frag, ob sich das Land Schleswig-Holstein vor der Verantwortung seiner gerichtich gegestellten Fehlentscheidung drücken kann.
Ein nach 1,5 Jahre vorgelegtes Bewertungsgutachten für den Friesenhof kommt zu dem Ergebnis, daß die Jugendhilfeeinrichtung, die 2014 mit einem Wert von ca. 2 Mio Euro zum Verkauf stand, in 2015 nach den umfangreichen Maßnahmen des Landesjugendamtes mangels Betriebserlaubnis und Belegung mit Jugendlichen nichts mehr wert sei. Eine Fortführungsprognose wurde mangels Betriebserlaubnis nicht untersucht, ebenso wenig die Lage des Unterenhmens ohne Eingriffe des Landesjugendamtes mit Wirkung auf die Belegjugendämter.
Sollte diese systematische Zerstörung eines Unternehmens durch den Staat ohne entsprechenden Schadensersatz für Frau Janssen-Ruff erfolgreich sein, dann wäre dies eine Blaupause für die staatliche Beseitigung unliebsamer Unternehmen:
- Zerstörung des Unternehmensgegenstandes durch staatliche Auflagen,
- Insolvenz aufgrund von Überschuldung mangels zulässiger Geschäftstätigkeit,
- Wertlosigkeit des Unternehmens durch Einstellung der Unternehmenstätigkeit mit der Folge, daß der Schaden im Fall eines widerrechtlichen Handelns des Staates bei Null liegt.
Mit dieser Strategie versucht sich das Land SH mit Hilfe seines Prozeßvertreters von allen Schadenersatzforderungen frei zu halten.
Gerechtigkeit und Vertrauen in einen verantwortungsvoll handelnden Staat sind etwas anderes.