Ganztagsschulen in Schleswig-Holstein

Bildungsministerin Karin Prien hat Pläne für den Ausbau der Ganztagsschulen in Schleswig-Holstein vorgestellt. Die Ergebnisse einer Fachtagung am Wochenende werden von Fachverbänden als ernüchternd bewertet:
Beitrag in der KN vom 26.11.2024
Hintergrund:
Ab dem 1. August 2026 tritt in Deutschland ein gestufter Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung für Grundschulkinder in Kraft. Dieser Anspruch wird im Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) verankert und sieht vor, dass Kinder der ersten Klassenstufe ab diesem Datum einen Anspruch auf ganztägige Förderung in einer Tageseinrichtung haben. In den Folgejahren wird dieser Anspruch jährlich um eine Klassenstufe erweitert, sodass ab August 2029 alle Grundschulkinder der Klassenstufen 1 bis 4 einen solchen Anspruch besitzen.
Der Betreuungsumfang umfasst acht Stunden täglich an fünf Werktagen, wobei die Unterrichtszeit angerechnet wird. Auch in den Ferien besteht dieser Anspruch, wobei die Länder eine Schließzeit von bis zu vier Wochen regeln können. Es besteht jedoch keine Verpflichtung, das Angebot in Anspruch zu nehmen.
Zur Umsetzung dieses Rechtsanspruchs unterstützt der Bund die Länder mit Investitionen in Höhe von bis zu 3,5 Milliarden Euro für den Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote. Zudem beteiligt sich der Bund ab 2026 stufenweise an den laufenden Betriebskosten und stellt ab 2030 jährlich bis zu 1,3 Milliarden Euro zur Verfügung.
In Schleswig-Holstein erfolgt die Umsetzung dieses Rechtsanspruchs gemäß der „Richtlinie zur Genehmigung und Förderung von Offenen Ganztagsschulen sowie zur Einrichtung und Förderung von Betreuungsangeboten in der Primarstufe“ (Richtlinie Ganztag und Betreuung). Diese Richtlinie regelt die Genehmigung und Förderung von Offenen Ganztagsschulen sowie die Einrichtung und Förderung von Betreuungsangeboten in der Primarstufe.
Die Finanzierungsbeteiligung des Landes Schleswig-Holstein für Ganztagsplätze erfolgt aufwachsend mit Entstehung des Rechtsanspruchs ab dem Schuljahr 2026/2027 in vier Schritten für alle bestehenden und neuen Plätze bis zum Schuljahr 2029/2030. Zur Vereinfachung der Abrechnung streben das Land und die Kommunalen Landesverbände eine Pro-Kopf-Pauschale an.
Die Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung zielt darauf ab, Betreuungslücken nach der Kita-Zeit zu schließen, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern und die Bildungsgerechtigkeit zu fördern.