Friesenhof – und der Staat wartet, und wartet, und wartet,…..

Kommt nun Ende Juni endlich das Gutachten zum Schdensersatzprozeß gegen das Land Schleswig-Holstein?
Worum ging es:
Der Friesenhofskandal in Schleswig-Holstein bezieht sich auf die Schließung zweier Mädchenheime der Jugendhilfeeinrichtung “Friesenhof” in Dithmarschen im Jahr 2015. Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig wurde die Schließung als rechtswidrig eingestuft1. Die Gründe für den Widerruf der Betriebserlaubnis waren nach Ansicht des Gerichts nicht ausreichend. Wenige Wochen nach der Schließung meldete der Friesenhof Insolvenz an. Ein Landtagsuntersuchungsausschuss befasste sich mit dem Fall und stellte fest, dass es keine generelle Kindeswohlgefährdung in der Einrichtung gegeben hat12. Der Anwalt der damaligen Betreiberin hat eine Schadensersatzklage in Millionenhöhe gegen das Land Schleswig-Holstein eingereicht.
Entschieden ist sie bis heute nicht, obwohl der Friesenhofskandal im Jahr 2015 war und die damalige Betreiberin mittlerweile fast 80 Jahre ist.
Ende Juni soll nach dem Willen des zuständigen Gerichts nun der Gutachter seine Bewertung der damaligen Einrichtung vorlegen, nachdem die Abgabe des Gutachten immer wieder wegen angeblich fehldender Unterlagen verschoben wurde. Dabei war der Friesenhof bereits im Jahr 2014 gutachterlich bewertet worden. Dieses Gutahcten bildet auch die Grundlage für die jetzt anhängige Schadensersatzklage. Diese Klage wurde notwendig, weil das Land Schleswig-Holstein trotz der eindeutigen Urteile von VG und OVG jegliches Gespräche über Schadensersatz für Frau Janssen-Ruff verweigert hat.
Ein Ende des Prozesses ist offen, auch kann das Land noch in die Berufung gehen. Frau Janssen-Ruff ist Unrecht geschehen, aber der Staat will nicht zu seiner Verantwortung stehen.

