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Klimaklage aus Peru – eine Analyse

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Klimaklage aus Peru – eine Analyse

CO2 aus fossilen Energie

tagesschau.de: Bauer aus Peru gegen RWE: Klimaklage geht weiter


Die Klage des peruanischen Bauern Saúl Luciano Lliuya gegen den deutschen Energiekonzern RWE ist ein Präzedenzfall für Klimahaftungsklagen und wirft grundlegende völkerrechtliche, zivilrechtliche und umweltrechtliche Fragen auf. Die juristische Auseinandersetzung findet vor einem deutschen Gericht statt und könnte weitreichende Auswirkungen auf die Verantwortung von Unternehmen für den Klimawandel haben.


1. Inhalt der Klage: Was wird eingeklagt?

Der Kläger Saúl Luciano Lliuya, ein Landwirt und Bergführer aus Huaraz (Peru), klagt gegen RWE auf Schadensersatz und vorbeugende Schutzmaßnahmen. Konkret verlangt er:

  • Einen finanziellen Beitrag von RWE zu Schutzmaßnahmen gegen die Gletscherfluten aus dem Palcacocha-See, die seine Heimatstadt bedrohen.
  • 50 % der Kosten für Maßnahmen zur Sicherung des Gletschersees (geschätzt auf etwa 4-5 Millionen Euro).
  • Keinen generellen Schadensersatz, sondern eine spezifische Kostenbeteiligung gemäß der Verursachung des Risikos durch den Konzern.

Hintergrund: Der Palcacocha-See hat sich durch die Gletscherschmelze infolge der globalen Erderwärmung massiv vergrößert. Sollte es zu einem Ausbruch kommen, wäre das tiefer gelegene Huaraz mit seinen rund 120.000 Einwohnern massiv gefährdet.


2. Warum ist die Klage in Deutschland möglich?

a) Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte

Die Klage wurde vor dem Landgericht Essen erhoben, da RWE seinen Sitz in Essen hat.
Gemäß Art. 4 EuGVVO (Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit) sind Unternehmen dort zu verklagen, wo sie ihren Sitz haben.
Es handelt sich um eine zivilrechtliche Klage, für die deutsche Gerichte bei deutschen Unternehmen grundsätzlich zuständig sind.

b) Klagerecht: Die Anspruchsgrundlage im deutschen Recht

Der Kläger beruft sich auf § 1004 BGB (Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch) in Verbindung mit § 823 Abs. 1 BGB (Schadensersatzpflicht) wegen einer deliktischen Umweltbeeinträchtigung.

  • RWE wird vorgeworfen, mit seinen hohen CO₂-Emissionen (historisch kumulativ ca. 0,47 % der weltweiten Emissionen) einen kausalen Beitrag zum Klimawandel geleistet zu haben.
  • Da dieser Klimawandel zur Gletscherschmelze beiträgt, die das Haus und das Leben des Klägers bedroht, soll RWE für einen entsprechenden Schutz mitzahlen.

c) Verursachungsprinzip und Fair-Share-Ansatz

Die Klage basiert auf einem neuen Rechtsansatz, nämlich dem Fair-Share-Prinzip:

  • Unternehmen, die durch ihre Treibhausgasemissionen nachweislich zum Klimawandel beitragen, sollen anteilig Verantwortung für Folgeschäden übernehmen.
  • RWE wird nicht für den gesamten Klimawandel verantwortlich gemacht, sondern nur in Höhe seines historischen Emissionsanteils.

Diese Argumentation wurde durch das Gutachten des Klimaforschers Richard Heede gestützt, das RWE als den größten CO₂-Emittenten Europas identifiziert.


3. Warum wird gerade RWE verklagt?

RWE ist einer der größten Emittenten von Treibhausgasen weltweit. Die Klage richtet sich gezielt gegen RWE, weil:

  1. Der Konzern historisch massiv zur Erderwärmung beigetragen hat (seit dem 19. Jahrhundert ca. 0,47 % der globalen Emissionen).
  2. RWE bis heute stark in fossile Brennstoffe investiert ist und damit fortlaufend Emissionen verursacht.
  3. RWE als deutsches Unternehmen in einem Land sitzt, das für Klimaschutzmaßnahmen und -rechtsprechung zunehmend offen ist.

Die Klage ist auch strategisch motiviert: Sie soll ein Präzedenzurteil schaffen, das weltweit zur Verantwortung von Unternehmen für Klimaschäden herangezogen werden könnte.


4. Zusammenhang mit dem Klima-Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Das Klima-Urteil des BVerfG (24. März 2021, 1 BvR 2656/18) hat eine wesentliche Signalwirkung für Klimaklagen:

  • Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass der Staat eine Verpflichtung hat, zukünftige Generationen vor den Folgen des Klimawandels zu schützen.
  • Die Grundrechte auf Leben und Eigentum können durch unterlassene Klimaschutzmaßnahmen verletzt werden.
  • Die Entscheidung führte zur Verschärfung des deutschen Klimaschutzgesetzes, indem klare Reduktionsziele für die CO₂-Emissionen bis 2045 vorgeschrieben wurden.

Relevanz für die RWE-Klage:

  • Das BVerfG-Urteil zeigt, dass Gerichte zunehmend bereit sind, eine juristische Verantwortung für Klimaschutz anzuerkennen.
  • Es stärkt die Position von Klägern, die Unternehmen oder Staaten wegen Klimaschäden verklagen.
  • Die Grundidee, dass Klimafolgen individuell einklagbar sein können, wurde dadurch untermauert.

5. Aktueller Stand und mögliche Auswirkungen

  • Die Klage wurde in erster Instanz vom Landgericht Essen abgewiesen, weil der kausale Zusammenhang zwischen RWE-Emissionen und dem Gletscherwachstum nicht bewiesen sei.
  • Das Oberlandesgericht Hamm ließ die Klage jedoch zu einem Beweisverfahren zu, womit erstmals eine Klimaklage dieser Art in Europa in die Beweisaufnahme geht.
  • Falls der Kläger gewinnt, könnte dies eine Welle neuer Klimaklagen gegen große Emittenten auslösen – sowohl in Deutschland als auch international.

 


Falls sich Klimaklagen wie die des peruanischen Bauern Saúl Luciano Lliuya gegen RWE durchsetzen, könnte dies massive rechtliche, wirtschaftliche und politische Konsequenzen für Deutschland haben.


1. Rechtliche Folgen für Deutschland

a) Präzedenzfälle und juristische Flut

  • Falls die deutsche Justiz klimawandelbedingte Haftung anerkennt, könnte dies zu einer Welle von Schadensersatzklagen gegen deutsche Unternehmen führen.

  • Besonders betroffen wären:

    • Energieunternehmen wie RWE, E.ON oder Uniper.
    • Industriekonzerne wie BASF oder Volkswagen.
    • Zement-, Stahl- und Chemieindustrie, da diese große CO₂-Emittenten sind.
  • Dies könnte dazu führen, dass Gerichte in einer Kausalitätsprüfung gezwungen sind, für jeden Fall zu beurteilen, ob ein bestimmtes Unternehmen eine Mitschuld an Klimaschäden trägt.

b) Haftungsumfang und Unkalkulierbarkeit

  • Falls Unternehmen für historische CO₂-Emissionen haftbar gemacht werden, könnte dies enorme Schadenssummen nach sich ziehen.

  • Selbst wenn die Haftung nur anteilig ist (wie in der RWE-Klage mit 0,47 %), könnten Konzerne theoretisch für eine Vielzahl von Schäden weltweit verantwortlich gemacht werden.

  • Beispielhafte Schäden:

    • Küstenerosion in Bangladesch
    • Dürren in Afrika
    • Überschwemmungen in Asien
    • Waldbrände in Kalifornien oder Australien
  • Es droht eine juristische Unkalkulierbarkeit, weil Unternehmen nicht mehr wissen, welche Schäden sie in Zukunft betreffen könnten.

c) Internationale Investoren könnten Deutschland meiden

  • Falls Deutschland als einziges Land Klimaklagen zulässt, könnten Investoren und Unternehmen deutsche Standorte meiden oder ihre Hauptsitze ins Ausland verlegen.

2. Wirtschaftliche Folgen für Deutschland

a) Wettbewerbsnachteile für deutsche Unternehmen

  • Falls nur deutsche Unternehmen für Klimaschäden haften, könnten sie im internationalen Wettbewerb massiv benachteiligt werden.
  • Firmen aus China, den USA oder Indien könnten weiterhin emittieren, ohne mit ähnlichen Klagen konfrontiert zu werden.

b) Versicherungsproblematik

  • Unternehmen könnten Schwierigkeiten haben, Versicherungen gegen Klimaklagen zu bekommen.
  • Entweder steigen die Prämien für Haftpflichtversicherungen stark an oder Versicherer verweigern den Schutz vollständig.

c) Verlagerung von Produktion und Kapital

  • Falls die Haftung zu hoch wird, könnten deutsche Unternehmen ihre Produktion ins Ausland verlagern, um dem deutschen Rechtsrahmen zu entkommen.

d) Reaktionen der Unternehmen

  • Unternehmen könnten gezwungen sein, ihre Geschäftsmodelle zu ändern, um Haftungsrisiken zu minimieren.
  • Dies könnte bedeuten:
    • Schnellere Dekarbonisierung (Umstieg auf erneuerbare Energien)
    • Rückzug aus besonders emissionsintensiven Sektoren
    • Möglicherweise sogar das Delisting von Börsen in Deutschland, um weniger angreifbar zu sein.

3. Vergleich mit China, den USA und Indien

Die Möglichkeit, Klimaklagen gegen Unternehmen oder Staaten einzureichen, unterscheidet sich weltweit erheblich.

a) China

  • In China gibt es keine unabhängige Justiz, die solche Klagen zulassen würde.
  • Unternehmen in China genießen starken staatlichen Schutz vor rechtlichen Angriffen.
  • Klimaklagen gegen den chinesischen Staat oder chinesische Firmen sind praktisch ausgeschlossen.

Fazit: Deutsche Unternehmen wären gegenüber chinesischen Unternehmen stark benachteiligt, wenn Deutschland solche Klagen zulässt.


b) USA

  • In den USA sind Klimaklagen möglich, aber sehr schwer durchsetzbar.
  • Bisherige Klagen gegen Ölkonzerne (ExxonMobil, Chevron, BP) wegen Klimawandel wurden meist abgewiesen.
  • Der Oberste Gerichtshof ist eher wirtschaftsfreundlich und neigt dazu, Klimahaftung zu begrenzen.
  • Republikanische Bundesstaaten blockieren oft solche Klagen durch eigene Gesetze.

Fazit: Obwohl Klimaklagen möglich sind, sind sie in den USA bislang nicht erfolgreich. Falls Deutschland leichter solche Klagen zulässt, könnten sich Unternehmen gezielt in die USA verlagern.


c) Indien

  • In Indien sind Klimaklagen praktisch unmöglich, da die Justiz überlastet ist und der Staat stark in wirtschaftliche Prozesse eingreift.
  • Indische Unternehmen haben kaum regulatorische Haftungsrisiken für CO₂-Emissionen.
  • Zudem gibt es wenig Transparenz, sodass Unternehmen oft gar nicht nachverfolgbar wären.

Fazit: Indische Unternehmen hätten massive Wettbewerbsvorteile, wenn Deutschland sich für eine Klimahaftung öffnet.


4. Politische und gesellschaftliche Folgen für Deutschland

  • Falls Deutschland Klimahaftung für Unternehmen akzeptiert, könnte dies international als Sonderweg wahrgenommen werden.
  • Andere Länder könnten Deutschland unter Druck setzen, solche Urteile nicht durchzusetzen, weil ihre Unternehmen ansonsten selbst betroffen wären.
  • Deutschland könnte in internationale Handelsstreitigkeiten geraten, weil Unternehmen sich benachteiligt fühlen.
  • Rechtspopulistische Parteien könnten Klimaklagen als Angriff auf die Wirtschaft nutzen und politisches Kapital daraus schlagen.

 


Die Klage ist eine strategische „public interest litigation“, bei der NGOs gezielt Prozesse finanzieren, um rechtliche Präzedenzfälle für Klimahaftung zu schaffen. Hauptakteur ist Germanwatch.

Wer ist Germanwatch?

Germanwatch ist eine Umwelt-, Entwicklungs- und Menschenrechtsorganisation, die an den Standorten Bonn und Berlin mit mehr als 100 haupt- und ehrenamtliche Mitarbeitern, sowie Praktikanten und junge Menschen tätig ist. Quelle: https://www.germanwatch.org/de/mitarbeiterinnen

Laut veröffentlichtem Finanzbericht 2024, hatte Germanwatch e.V. im Jahr 2023 über 8 Mio Euro Einnahmen, davon wurden ca. 5,2 Mio Euro für Löhne und Gehälter ausgegeben. Die Summe der öffentlichen Zuschüsse beträgt ca. 2,7 Mio Euro.

Rechenschaftsbericht 2023-2024


Kann es bei Klimafragen überhaupt ein subjektives Klagerecht geben?

Die Frage, ob es bei Klimafragen ein subjektives Klagerecht geben kann, ist juristisch hoch umstritten. Grundsätzlich basiert ein Klagerecht im Zivilrecht auf einem individuell zurechenbaren Rechtsverstoß oder einer individuell erlittenen Rechtsverletzung. Da der Klimawandel jedoch ein globales, multifaktorielles Phänomen ist, stellt sich die Frage, ob ein einzelnes Unternehmen oder ein einzelner Staat haftbar gemacht werden kann.


1. Problem: Die globale Verursachung des Klimawandels

Der Klimawandel ist ein kollektives Phänomen, das nicht auf eine einzelne Handlung oder einen einzelnen Emittenten zurückgeführt werden kann. Faktoren wie:

  • CO₂-Emissionen aus zahlreichen Ländern und Sektoren (Industrie, Verkehr, Landwirtschaft)
  • Natürliche Klimaschwankungen
  • Unterschiedliche staatliche Klimapolitiken weltweit

machen es schwierig, eine direkte Kausalitätskette zwischen einem spezifischen Unternehmen (z. B. RWE) und einem spezifischen Schaden (z. B. ein Gletscher in Peru) herzustellen.

Juristische Grundfrage: Ist eine Zurechnung überhaupt möglich?

  • Im klassischen Schadensersatzrecht (§ 823 BGB) muss ein konkreter Kausalzusammenhang zwischen der Handlung des Beklagten und dem Schaden des Klägers bestehen.
  • Da der Klimawandel durch Milliarden von Emissionen weltweit beeinflusst wird, ist eine direkte Zurechnung zu einem einzelnen Verursacher problematisch.
  • Unternehmen wie RWE emittieren zwar CO₂, aber ihr Beitrag ist nur ein Bruchteil des Gesamtproblems.

Juristisch stellt sich daher die Frage: Kann eine einzelne Handlung für ein kollektives Problem haftbar gemacht werden?


2. Vergleich mit anderen Umweltklagen

a) Umwelt- und Luftverschmutzung

  • In Umweltfällen (z. B. Wasserverschmutzung) gibt es klare Verursacher-Zurechnungen (ein Unternehmen verschmutzt einen Fluss, ein Geschädigter leidet darunter).
  • Beim Klima ist dies jedoch nicht so einfach, da die CO₂-Emissionen nicht lokal bleiben, sondern global wirken.

b) Kollektive Schäden durch viele Akteure

  • Fälle wie Asbest- oder Tabakklagen zeigen, dass auch bei vielen Verursachern einzelne Unternehmen haften können – aber nur, wenn ihre spezifische Handlung direkt einen nachweisbaren Schaden verursacht.
  • Beim Klimawandel gibt es keine so eindeutige Schadenskausalität.

3. Subjektives Klagerecht in Deutschland: Klimaklagen vor deutschen Gerichten

a) Zivilrechtliche Klagen nach § 823 BGB

  • Deutsche Gerichte verlangen normalerweise eine klare Kausalitätskette zwischen Handlung und Schaden.
  • Im Fall von RWE argumentiert der Kläger, dass das Unternehmen für 0,47 % der weltweiten CO₂-Emissionen verantwortlich ist und daher anteilig für die Klimafolgen haftet.
  • Problem: Diese Argumentation ist juristisch ungewöhnlich, da es bislang keine Haftung für diffuse Kausalitäten gibt.

b) Verwaltungsrechtliche und verfassungsrechtliche Klimaklagen

  • Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG, Urteil von 2021) hat entschieden, dass der Staat eine Pflicht hat, zukünftige Generationen vor den Folgen des Klimawandels zu schützen.
  • Dies bezieht sich jedoch auf die Staatspflichten und nicht auf die Haftung von Unternehmen.

Ein subjektives Klagerecht auf Schadensersatz gibt es derzeit nicht eindeutig.


4. Internationaler Vergleich: Gibt es ein subjektives Klagerecht anderswo?

a) USA

  • In den USA gibt es Klimaklagen gegen Ölkonzerne wie ExxonMobil, aber bisher kein Gericht hat eine direkte Haftung anerkannt.
  • Gerichte argumentieren oft, dass die politische Verantwortung für Klimaschutz bei Regierungen liegt, nicht bei einzelnen Unternehmen.

b) Niederlande (Urgenda-Urteil)

  • In den Niederlanden wurde der Staat für unzureichende Klimaschutzmaßnahmen verklagt und verurteilt.
  • Dies betraf jedoch keine private Unternehmenshaftung, sondern die Pflichten des Staates.

c) Frankreich, Großbritannien

  • In einigen Ländern gibt es Klimaklagen gegen Staaten, aber kaum erfolgreiche Klagen gegen Unternehmen.

Fazit: In fast keinem Land gibt es ein anerkanntes subjektives Klagerecht gegen Unternehmen wegen Klimawandels.


5. Ist ein subjektives Klagerecht in Klimafragen sinnvoll?

  • Juristisch schwer durchsetzbar: Da der Klimawandel global verursacht wird, ist die Haftung eines einzelnen Unternehmens schwer zu begründen.
  • Gefahr für den Wirtschaftsstandort: Falls deutsche Gerichte eine subjektive Klagemöglichkeit anerkennen, könnten Unternehmen ins Ausland abwandern.
  • Politische Verantwortung: Viele Juristen argumentieren, dass die Lösung des Klimawandels Aufgabe der Politik ist, nicht der Gerichte.

Ein subjektives Klagerecht in Klimafragen ist juristisch extrem problematisch, da keine direkte Kausalität zwischen einem bestimmten Unternehmen und einem bestimmten Schaden nachweisbar ist. Falls deutsche Gerichte solche Klagen zulassen, könnte dies einen massiven wirtschaftlichen und rechtlichen Präzedenzfall mit weltweiten Folgen schaffen.

 

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