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BGH bestätigt Urteil gegen Linksextreme

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BGH bestätigt Urteil gegen Linksextreme

Rechtsprechung

Urteil vom 19. März 2025 – 3 StR 173/24

Die rechtskräftige Verurteilung von Lina E.: Hintergründe und Bedeutung

Am 19. März 2025 bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) weitgehend das Urteil des Oberlandesgerichts Dresden (OLG) gegen die Angeklagte Lina E. Damit wurde das Strafverfahren gegen sie rechtskräftig abgeschlossen. Der Schuldspruch wurde lediglich in geringem Umfang geändert, doch die verhängte Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten blieb bestehen. Die Revision des Generalbundesanwalts, der eine härtere Einstufung der Angeklagten forderte, blieb erfolglos.

Wer ist Lina E. und welche Gruppe steht hinter den Taten?

Lina E. war Mitglied einer linksextremistischen, militanten Gruppierung mit Schwerpunkt in Leipzig. Das Ziel dieser Vereinigung bestand darin, mit Gewalt gegen Mitglieder der rechtsextremen Szene vorzugehen. Die Strategie der Gruppe beruhte auf gezielten körperlichen Angriffen, die mit Schlagwerkzeugen durchgeführt wurden. Diese Angriffe führten oft zu schweren Verletzungen der Opfer.

Die Gruppierung wurde von Sicherheitsbehörden als kriminelle Vereinigung eingestuft. Lina E. nahm nicht nur an zahlreichen solcher Angriffe teil, sondern hatte innerhalb der Organisation eine herausgehobene Rolle. Eine Rädelsführerfunktion wurde ihr jedoch nicht nachgewiesen, da sie keinen prägenden Einfluss auf die Struktur und Strategie der Vereinigung hatte.

Gewaltaktionen seit wann?

Die Gewalttaten der Gruppierung reichen zurück bis mindestens ins Jahr 2019. In dieser Zeit wurden wiederholt gezielte Angriffe auf Personen aus dem rechtsextremen Milieu verübt. Die Taten waren gut organisiert und richteten sich gezielt gegen politische Gegner. Ziel war es, durch Einschüchterung und körperliche Gewalt die Aktivitäten der rechtsextremen Szene einzudämmen.

Der juristische Prozess

Nach ihrer Festnahme im Jahr 2020 wurde Lina E. in einem umfangreichen Verfahren vor dem Oberlandesgericht Dresden der Prozess gemacht. Die Hauptanklagepunkte umfassten die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und mehrfach begangene gefährliche Körperverletzungen. Die Urteilsbegründung des OLG Dresden stellte fest, dass Lina E. an zahlreichen Übergriffen beteiligt war, ohne jedoch die leitende Figur der Gruppierung zu sein.

Sowohl Lina E. als auch der Generalbundesanwalt legten Revision gegen das Urteil des OLG Dresden ein. Der Bundesgerichtshof bestätigte in seiner Entscheidung im März 2025 jedoch weitgehend das Urteil, änderte lediglich einige juristische Details des Schuldspruchs und lehnte die Revision des Generalbundesanwalts ab.

Politische und gesellschaftliche Bedeutung des Falls

Der Fall Lina E. sorgt seit Jahren für breite gesellschaftliche und politische Debatten. Während linke Gruppen sie als politische Aktivistin sehen, betonen staatliche Stellen und Gerichte, dass es sich um organisierte Gewaltkriminalität handelt. Kritiker werfen den Ermittlungsbehörden vor, dass sie in anderen politischen Lagern nicht mit gleicher Konsequenz ermitteln. Befürworter der Verurteilung sehen hingegen eine notwendige Abgrenzung gegenüber politisch motivierter Gewalt.

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs setzt ein klares Signal: Politisch motivierte Gewalt, gleich aus welcher Richtung, wird juristisch verfolgt und geahndet. Der Fall zeigt zugleich die Herausforderungen, mit denen sich Sicherheitsbehörden und Justiz im Umgang mit Extremismus konfrontiert sehen. Die rechtskräftige Verurteilung von Lina E. markiert somit nicht nur das Ende eines aufsehenerregenden Prozesses, sondern auch eine deutliche Positionierung des Rechtsstaats gegen gewalttätigen politischen Aktivismus.


Wer sind politische Aktivisten?

Politische Aktivisten sind Personen oder Gruppen, die sich aktiv für gesellschaftliche, soziale oder politische Veränderungen einsetzen. Sie verfolgen bestimmte Ziele, die oft auf Menschenrechte, soziale Gerechtigkeit, Umwelt- oder Wirtschaftsfragen ausgerichtet sind. Diese Aktivisten agieren in unterschiedlichen politischen Spektren – von links bis rechts, von ökologischen Bewegungen bis hin zu wirtschaftsliberalen Strömungen. Sie nutzen verschiedene Mittel wie Demonstrationen, Petitionen, Protestaktionen oder Lobbyarbeit, um auf ihre Anliegen aufmerksam zu machen.

Grenzen des Aktivismus: Wann werden Freiheiten anderer eingeschränkt?

Während friedlicher Protest ein wesentlicher Bestandteil demokratischer Gesellschaften ist, überschreiten manche Gruppen die Grenzen des legitimen Aktivismus und greifen aktiv in die Rechte und Freiheiten anderer Menschen ein. Dies kann auf unterschiedliche Weise geschehen:

  1. Physische Gewalt und Einschüchterung:

    • Gruppen wie die militante linksextremistische Szene oder gewaltbereite Rechtsextreme üben gezielt Gewalt gegen politische Gegner aus.
    • Im Fall von Lina E. und ihrer Gruppierung wurden Menschen aus der rechtsextremen Szene durch körperliche Angriffe massiv verletzt. Ähnliche Gewaltakte sind auch in anderen extremistischen Lagern zu finden.
  2. Blockaden und Nötigung:

    • Klimaaktivisten wie „Letzte Generation“ blockieren Straßen und Flughäfen, um politische Forderungen durchzusetzen. Dies führt zu massiven Eingriffen in die Bewegungsfreiheit unbeteiligter Bürger.
    • Proteste in kritischen Infrastrukturen (z. B. im Verkehrswesen) können das öffentliche Leben stark beeinträchtigen.
  3. Sachbeschädigung und Sabotage:

    • Umweltaktivisten attackieren Industrieanlagen oder Kunstwerke, um auf Umweltprobleme aufmerksam zu machen.
    • Rechtsextreme Gruppierungen verüben Anschläge auf Flüchtlingsunterkünfte oder religiöse Einrichtungen.
  4. Einschränkung der Meinungsfreiheit:

    • „Cancel Culture“: Aktivisten setzen sich dafür ein, dass Menschen mit unerwünschten Meinungen aus dem öffentlichen Diskurs ausgeschlossen werden (z. B. durch Druck auf Veranstalter oder Unternehmen).
    • Einschüchterung von Journalisten und Wissenschaftlern durch Drohungen oder Cybermobbing.
  5. Digitale Angriffe und Überwachung:

    • Hacktivismus-Gruppen wie „Anonymous“ führen Cyberangriffe auf staatliche Institutionen oder Unternehmen durch.
    • Extremistische Gruppen sammeln und veröffentlichen persönliche Daten („Doxing“), um Gegner öffentlich bloßzustellen und unter Druck zu setzen.

In Deutschland gibt es zahlreiche Gruppen, die sich selbst als Aktivisten bezeichnen. Diese Gruppierungen setzen sich für verschiedene gesellschaftliche, politische und ökologische Anliegen ein. Hier eine Übersicht über einige der bekanntesten Aktivistengruppen, geordnet nach Themenbereichen:


1. Umwelt- und Klimaschutzbewegungen

  • Fridays for Future (FFF): Eine von Greta Thunberg inspirierte Jugendbewegung, die sich für stärkeren Klimaschutz und die Einhaltung der Pariser Klimaziele einsetzt.
  • Letzte Generation: Eine radikalere Gruppe, die mit Straßenblockaden, Farbattacken auf Kunstwerke und andere Protestformen Aufmerksamkeit für die Klimakrise fordert.
  • Extinction Rebellion (XR): Eine internationale Bewegung, die durch zivilen Ungehorsam Regierungen zu entschiedenen Klimaschutzmaßnahmen zwingen will.

2. Antifaschistische und linkspolitische Gruppen

  • Antifa: Ein Netzwerk von Gruppen und Einzelpersonen, die sich gegen Rechtsextremismus engagieren. Teile der Antifa setzen dabei auch auf konfrontative oder militante Aktionen.
  • Interventionistische Linke (IL): Eine Gruppierung, die sich für soziale Gerechtigkeit, Antirassismus und linke Politik starkmacht, teils mit Protestaktionen gegen G7-Gipfel oder Immobilienkonzerne.
  • Rote Hilfe: Eine linke Solidaritätsorganisation, die sich um Rechtsbeistand für politische Aktivisten kümmert, insbesondere wenn sie durch staatliche Repression betroffen sind.

3. Rechtspopulistische und rechtsextreme Gruppen

  • Identitäre Bewegung (IB): Eine rechtsextreme Gruppierung, die sich als „metapolitische Aktivisten“ sieht und Aktionen gegen Migration und Multikulturalismus organisiert.
  • PEGIDA (Patriotische Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes): Ursprünglich eine Protestbewegung gegen die Flüchtlingspolitik, die regelmäßig Demonstrationen veranstaltet hat.
  • Freie Kameradschaften und Neue Rechte: Kleinere Gruppierungen, die sich in sozialen Medien und durch Straßenproteste engagieren.

4. Soziale Bewegungen und Protestgruppen

  • Mieterinitiativen wie „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“: Setzen sich für Enteignungen großer Immobilienkonzerne ein, um steigende Mieten zu stoppen.
  • Seebrücke: Aktivisten für eine humanere Flüchtlingspolitik, insbesondere im Mittelmeerraum.
  • LGBTIQ+ Aktivisten: Gruppen wie der „Lesben- und Schwulenverband Deutschland“ (LSVD) oder „Queer Pride“ setzen sich für die Rechte sexueller Minderheiten ein.
  • Black Lives Matter Deutschland: Engagiert sich gegen Rassismus und Polizeigewalt.

5. Wirtschaftspolitische und Anti-Überwachung-Gruppen

  • Occupy Frankfurt: Eine Protestbewegung gegen Finanzkapitalismus, inspiriert durch „Occupy Wall Street“.
  • Digitalcourage: Setzt sich gegen Massenüberwachung und für Datenschutz ein.
  • Attac Deutschland: Kritisiert neoliberale Globalisierung und setzt sich für Steuertransparenz und soziale Gerechtigkeit ein.
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Der Begriff „Aktivist“ ist nicht einheitlich definiert und wird von Gruppen aus unterschiedlichsten politischen Richtungen verwendet. Während einige auf friedlichen Protest setzen, überschreiten andere die Grenzen des Legalismus oder greifen in die Rechte anderer ein. Der gesellschaftliche Diskurs dreht sich oft darum, wo die Grenze zwischen legitimer politischer Aktion und unzulässiger Störung oder gar krimineller Handlung verläuft.

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