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Kiel - Ostsee Newsletter

Erbrecht

Rechtliche Anforderungen an die Überleitung von Erbansprüchen bei Eingliederungshilfe

Landessozialgericht Baden-Württemberg · 2026-04-14 · Az. 2 SO 617/26 ER

Sachverhalt

Der Beschluss des Landessozialgerichts Baden-Württemberg behandelt die Überleitung eines Anspruchs auf Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft gemäß § 2042 BGB. Im Fokus steht die darlehensweise Gewährung von Eingliederungshilfe in Form von Leistungen zur sozialen Teilhabe. Die Entscheidung bezieht sich auf die rechtlichen Rahmenbedingungen, die in diesem Kontext zu beachten sind. Es werden relevante Vorschriften des SGB IX zitiert, die die Gewährung von Eingliederungshilfe regeln. Der Beschluss ist für die Praxis von Bedeutung, da er die Anforderungen an die Anspruchsüberleitung konkretisiert.

Entscheidung

Das Gericht stellt fest, dass die Überleitung eines Anspruchs auf Auseinandersetzung an bestimmte rechtliche Voraussetzungen gebunden ist. Insbesondere müssen die Regelungen des § 2042 BGB und die Vorschriften des SGB IX beachtet werden. Die Entscheidung verdeutlicht, dass die Gewährung von Eingliederungshilfe nicht ohne Berücksichtigung der Erbansprüche erfolgen kann. Zudem wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, die Ansprüche der Erbengemeinschaft klar zu definieren. Diese Klarheit ist entscheidend für die rechtliche Durchsetzbarkeit der Ansprüche.

Arbeitsrecht

Anspruch auf Kurzarbeitergeld: Klärung der Voraussetzungen nach § 95ff SGB 3

SG Konstanz  7 AL 781/25

Sachverhalt

Die Beteiligten streiten über einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Der Anspruch wird gemäß den Regelungen des § 95ff SGB 3 geltend gemacht. Die genauen Umstände, die zu diesem Anspruch führen, sind im vorliegenden Fall nicht näher ausgeführt. Es ist unklar, ob die Voraussetzungen für die Gewährung des Kurzarbeitergeldes erfüllt sind. Die Entscheidung des Gerichts könnte weitreichende Auswirkungen auf ähnliche Fälle haben.

Entscheidung

Das Gericht muss die Voraussetzungen für den Anspruch auf Kurzarbeitergeld prüfen. Hierbei sind insbesondere die Regelungen des SGB 3 zu beachten. Die Entscheidung könnte klären, unter welchen Bedingungen Kurzarbeitergeld gewährt wird. Es ist entscheidend, ob die gesetzlichen Vorgaben im konkreten Fall eingehalten

Beamtenrecht

VG München: Ablehnung des Antrags auf einstweilige Anordnung zur amtsärztlichen Untersuchung

VG München · 2026-04-01 · Az. M 5 E 26.2054

Sachverhalt

Der Antragsteller, ein Studienrat, wandte sich gegen eine Anordnung zur amtsärztlichen Untersuchung zur Klärung seiner Dienstfähigkeit. Der Antragsgegner hatte einen Untersuchungstermin festgelegt, zu dem der Antragsteller jedoch nicht erschien. Der Antragsteller stellte einen Antrag auf einstweilige Anordnung, um von der Verpflichtung zur Untersuchung freigestellt zu werden. Das Gericht stellte fest, dass die Untersuchungsanordnung bereits durch das Verstreichen des Termins erledigt war. Der Antrag wurde abgelehnt, da kein Anordnungsgrund vorlag.

Entscheidung

Das Gericht entschied, dass die Untersuchungsanordnung mangels unmittelbarer Rechtswirkung nicht als Verwaltungsakt gilt, sondern als gemischt dienstlich-persönliche Weisung. Die Anordnung war nicht mehr wirksam, da der Termin verstrichen war, ohne dass der Antragsteller erschienen war. Ein Anordnungsanspruch konnte nicht glaubhaft gemacht werden, da die Anordnung bereits erledigt war. Zudem war die Anfechtbarkeit der Untersuchungsanordnung gegeben, jedoch nicht für die nachfolgende Erstellung eines Gesundheitszeugnisses nach Aktenlage. Der Antragsteller musste die Kosten des Verfahrens tragen.

Kommunalrecht

Rechtmäßigkeit der kommunalen Wasserverbrauchsteuer: Ein Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs

Zur Rechtmäßigkeit einer kommunalen Wasserverbrauchsteuer

Sachverhalt

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat über die Rechtmäßigkeit einer kommunalen Wasserverbrauchsteuer entschieden. Die Klage richtete sich gegen die Erhebung dieser Steuer auf Grundlage des Art. 105 Abs. 2a GG und der hessischen Kommunalabgabengesetze. Der Kläger argumentierte, dass die Steuer gegen das Prinzip der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit verstoße. Das Gericht prüfte die Vereinbarkeit der Steuer mit den relevanten gesetzlichen Bestimmungen. In seinem Urteil bestätigte der Gerichtshof die Rechtmäßigkeit der Steuererhebung.

Entscheidung

Das Gericht stellte fest, dass die kommunale Wasserverbrauchsteuer im Rahmen der verfassungsrechtlichen Vorgaben zulässig ist. Es wurde betont, dass die Steuer eine angemessene Grundlage für die Finanzierung kommunaler Aufgaben darstellt. Die Richter führten aus, dass die Erhebung der Steuer nicht gegen das Prinzip der Gleichbehandlung verstößt. Zudem wurde die Transparenz der Berechnungsmethoden als ausreichend erachtet. Das Urteil stärkt die Handlungsfähigkeit der Kommunen in der Wasserwirtschaft.

News diese Woche:

Milka-Tafel jetzt offiziell eine Mogelpackung

Das Landgericht Bremen hat entschieden, dass die Reduzierung der Milka-Alpenmilch-Tafel von 100 auf 90 Gramm bei gleichzeitig höherem Preis eine „relative Mogelpackung“ und damit eine Irreführung von Verbrauchern darstellt. Nach Auffassung des Gerichts hätten Kundinnen und Kunden die veränderte Füllmenge nicht ausreichend erkennen können, obwohl das Gewicht auf der Verpackung angegeben war. Mondelez hätte deutlich und wahrnehmbar auf die geringere Menge hinweisen müssen, nach Ansicht der Richter mindestens vier Monate lang nach der Umstellung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; Mondelez prüft die Begründung und kann Rechtsmittel einlegen. Hintergrund der Preis- und Mengenpolitik sind unter anderem stark schwankende Kakaopreise, die Mondelez zuletzt trotz steigender Umsätze erheblich belasteten.

EU-Regulierungsradar

EU einigt sich vorläufig auf Critical Medicines Act gegen Arzneimittelengpässe

Critical medicines act: Council and Parliament reach provisional deal

Rat und Europäisches Parlament haben eine vorläufige Einigung über den Critical Medicines Act erzielt, der die Versorgungssicherheit bei wichtigen Arzneimitteln wie Antibiotika, Insulin und Schmerzmitteln stärken soll. Kern des Vorhabens ist es, Lieferketten widerstandsfähiger zu machen, die Abhängigkeit von Drittstaaten zu reduzieren und die Herstellung kritischer Arzneimittel sowie ihrer Wirkstoffe innerhalb der EU zu fördern. Öffentliche Beschaffungsverfahren sollen künftig Resilienzanforderungen berücksichtigen, wobei zugleich Anreize für eine Produktion in der EU gesetzt werden. Außerdem sollen Mitgliedstaaten kritische Arzneimittel leichter gemeinsam beschaffen können; hierfür soll künftig bereits ein Antrag von fünf statt bisher neun Mitgliedstaaten genügen. Ergänzend regelt die Einigung Transparenz und Solidarität bei nationalen Vorratspflichten und erweitert den Anwendungsbereich teilweise auf Orphan Drugs für seltene schwere Erkrankungen.

 

Neu: legal1st/NATHAN Premium Monitoring

Wir entwickeln derzeit unser wöchentliches Briefing zu einem erweiterten Monitoring-Angebot weiter.

legal1st/NATHAN Premium soll künftig insbesondere folgende Bereiche abdecken:

  • Rechtsprechungstracker nach ausgewählten Rechtsgebieten,
  • EU-Regulierungsradar mit Praxisbewertung,
  • Insolvenz- und Restrukturierungsmonitor,
  • Unternehmens- und Handelsregistermonitoring,
  • Quellen- und Linkanhang,
  • monatliche Sonderauswertungen,
  • auf Wunsch thematische oder branchenbezogene Beobachtung.

Das kostenlose GK Legal Briefing bleibt bestehen. Die Premium-Version richtet sich an Leserinnen und Leser, die Entwicklungen vertieft, strukturierter und mit stärkerer Praxis- und Risikoeinordnung verfolgen möchten.

Pilotphase

Wir öffnen in Kürze eine erste Pilotphase für eine begrenzte Zahl von Teilnehmerinnen und Teilnehmern.

Geplanter Pilotumfang:

  • erweiterter Wochenbericht als PDF,
  • ausführlicher EU-Tracker,
  • Rechtsprechungstracker,
  • Insolvenz-/Krisenmonitor,
  • Quellenanhang,
  • Möglichkeit zur Rückmeldung und Mitgestaltung des Formats.

Pilotpreis: 49 EUR/Monat zzgl. USt.
Regulärer Preis nach der Pilotphase: voraussichtlich 99 EUR/Monat zzgl. USt.
Kündbarkeit: monatlich.

Wenn Sie Interesse an der Pilotphase haben, können Sie sich hier unverbindlich vormerken lassen:

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