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Respektlos gegenüber unabhängigen Gerichten und Gutachtern

Arbeitsrecht – Erbrecht - Schulrecht

Respektlos gegenüber unabhängigen Gerichten und Gutachtern

Das Landgericht Kiel hat mit einem Beweisbeschluß einen unabhängigen Gutachter beauftragt, den Wert des Friesenhofes festzustellen. (Wir berichteten.)

Dagegen, daß sich der Gutachter ohne Vorab-Kontrolle des Landes Schleswig-Holstein alle notwendigen Unterlagen beschaffen kann, legt nun der Prozeßbevollmächtigte des Landes Beschwerde ein. Man möchte die Unabhängigkeit des Gutachters durch eine Vorab-Kontrolle des Landes durch Stellungnahme zu den Unterlagen ergänzt wissen.

Die Klägerin, Frau Janssen-Ruff soll kommentarlos Unterlagen liefern, und Prof. Nebendahl sagt dann, wie der Gutachter die Lage bewerten soll.

Echt jetzt???

Hat das Land Schleswig-Holstein und sein Prozeßbevollächtigter die Funktion und Aufgabe unabhängiger Gerichte, unabhängiger Gutachter und der freien richterlichen Meinungsbildung nicht verstanden?

 

Wird dort ernsthaft formuliert:

“Erst nach Eingang der Stellungnahme des beklagten Landes kann mit der Erstellung des Gutachtens begonnen werden”

Diesen Satz schreibt derselbe Prozeßbevollmächtigte, der die Eindeutigkeit von Bewertungsverfahren als essenzielle Grundlage für jede Unternehmensbewertung im Oktober 2022 noch beschrieben hat.

Unberirrt und unbelehrbar versucht man mit allen Mitteln einer alten Dame ihr gutes Recht weiter streitig zu machen, will die Kontrolle über Gericht und Gutachter an sich reißen – egal wie wenig rechtsstaatlich dies ist.

Warum steht das Land nicht zu seinem Fehler – aber der Ministerpräsident schweigt auch – wie berichtet.

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