Schulrecht in SH – 1000 € Strafe für Fehlen
Der Fall:
Es geht um den Fall des Landwirts Johannes Langhans aus dem Kreis Herzogtum Lauenburg, der seine Kinder im Jahr 2018 einige Tage vor den Schulferien ohne Erlaubnis des Schulleiters in den Urlaub genommen hat. Aufgrund dieses unentschuldigten Fehlens droht ihm nun eine Geldstrafe von 1000 Euro. Langhans rechtfertigt sein Handeln mit der besonderen Belastung durch seinen Beruf als Landwirt und persönlichen Tragödien, wie den Tod seines Sohnes, und fordert Verständnis von der Schule.
Die Schule jedoch, vertreten durch Schulleiter Thomas Engelbrecht, lehnte den Antrag auf Beurlaubung aus Prinzip ab, um keine Sonderregelungen zuzulassen. Dies führte zu einem Streit, der nun vor Gericht geklärt werden soll.
Der Fall wurde auch dem Bauernverband Schleswig-Holstein vorgetragen, dessen Präsident Klaus-Peter Lucht die Bildungsministerin von Schleswig-Holstein, Karin Prien (CDU), auf den Fall ansprach. Lucht betonte, dass es ihm nicht um eine Sonderbehandlung der Landwirte gehe, sondern um die Suche nach Lösungen für solche Spezialfälle. Das Bildungsministerium wollte sich aus Datenschutzgründen nicht zu dem Fall äußern, wies aber auf die gesetzlichen Regelungen für Beurlaubungen hin.
Die Option:
Es wäre möglich gewesen, dass der Schulleiter eine Ausnahmegenehmigung erteilt hätte. Das Schulgesetz sieht vor, dass Schüler aus wichtigen Gründen auf Antrag vom Schulbesuch beurlaubt werden können. Solche wichtigen Gründe können beispielsweise ein Todesfall in der Familie, wichtige Prüfungen oder kulturelle Veranstaltungen sein, an denen der Schüler aktiv beteiligt ist.
Im Fall von Johannes Langhans hätte der Schulleiter nach eigenem Ermessen entscheiden können, ob die familiären und beruflichen Umstände des Landwirts als ausreichender Grund für eine Beurlaubung anerkannt werden. Der Schulleiter hat jedoch entschieden, den Antrag abzulehnen, um keine Präzedenzfälle zu schaffen, die andere Eltern dazu veranlassen könnten, ebenfalls Sonderurlaube für ihre Kinder zu fordern. Dies zeigt, dass eine gewisse Flexibilität seitens der Schule möglich gewesen wäre, jedoch aus Prinzip nicht genutzt wurde.
Der Schulleiter hätte also durchaus die Möglichkeit gehabt, eine Ausnahme zu genehmigen, wenn er dies für gerechtfertigt gehalten hätte. Letztlich lag es in seiner Entscheidungshoheit, ob er den Antrag annimmt oder ablehnt.
Datenschutz?
Der Hinweis auf den Datenschutz in einem Fall, bei dem viele Details bereits in der Öffentlichkeit diskutiert werden, kann als eine Schutzbehauptung wahrgenommen werden. Es gibt Argumente, warum das Bildungsministerium in solchen Situationen weiterhin auf den Datenschutz verweisen kann.
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Rechtliche Verpflichtung: Unabhängig davon, ob bestimmte Informationen bereits öffentlich sind, ist das Ministerium rechtlich verpflichtet, den Datenschutz einzuhalten. Dies umfasst auch die Vermeidung von Aussagen, die möglicherweise zusätzliche oder bestätigende Details zu einer öffentlichen Diskussion hinzufügen könnten.
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Vermeidung von Präzedenzfällen: Wenn das Ministerium in einem speziellen Fall detailliert Stellung beziehen würde, könnte dies als Präzedenzfall für zukünftige Fälle angesehen werden. Dadurch könnte Druck entstehen, in ähnlichen Situationen ebenfalls Stellung zu beziehen, was die Privatsphäre der Betroffenen gefährden könnte.
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Unabhängigkeit und Neutralität: Das Ministerium könnte sich auch deshalb zurückhalten, um nicht den Eindruck zu erwecken, dass es sich in laufende oder potenzielle rechtliche Verfahren einmischt oder Partei ergreift. Dies ist wichtig, um die Neutralität des Ministeriums zu bewahren.
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Verantwortung gegenüber den Betroffenen: Selbst wenn die Familie Langhans ihre Geschichte öffentlich gemacht hat, könnten weitere Aussagen des Ministeriums Informationen betreffen, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind oder zusätzliche Details offenbaren, die bisher nicht bekannt waren.
Insgesamt kann das Verhalten des Bildungsministeriums als ein Mittel verstanden werden, um rechtliche Risiken zu minimieren und die Wahrung der Privatsphäre aller Beteiligten sicherzustellen. Ob dies als Schutzbehauptung gesehen wird, hängt davon ab, wie die Öffentlichkeit und die betroffenen Parteien diese Zurückhaltung interpretieren.
Die Veröffentlichung in der KN vom 3.9.2024, sowie die öffentliche Diskussion mit dem Bauernverband sind als Einwilligung der Familie Langhans die die Veröffentlichung aller relevanten Daten in diesem Fall anzusehen.