Die Symmetrie des Rechts
Empfehlung:
Ein Betrag von Prof. Paul Kirchhof in der FAZ vom 11. Juni 2026:
Warum wir eine gemeinsame Grundlage brauchen. Mindesthomogenität einer
Rechtsgemeinschaft ist selbstverständliches Ziel eines demokratischen Rechtsstaates.
Der ehemalige Richter des Bundesverfassungsgericht und Steuerrechtler Paul Kirchhof entwickelt in seinem Beitrag „Warum wir eine gemeinsame Grundlage brauchen“ die These, dass die Legitimität des demokratischen Rechtsstaats wesentlich von einer Symmetrie des Rechts abhängt. Gemeint ist damit ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Rechten und Pflichten, Freiheit und Verantwortung, individueller Autonomie und Gemeinwohlbindung sowie staatlicher Leistungsfähigkeit und gesellschaftlichen Erwartungen. Das Recht verliere dort seine Überzeugungskraft, wo strukturelle Asymmetrien entstehen und einzelne Akteure dauerhaft in Machtlosigkeit oder Überforderung geraten.
Kirchhof versteht Symmetrie dabei nicht als mathematische Gleichförmigkeit, sondern als ein rechtsstaatliches Ordnungsprinzip. Eine Rechtsordnung müsse unterschiedliche Interessen so austarieren, dass keine Seite strukturell benachteiligt werde. Als Beispiele nennt er den Verteidigungskrieg eines angegriffenen Staates, die Auswirkungen von Bahnstreiks auf unbeteiligte Reisende oder das Spannungsverhältnis zwischen Demonstrationsfreiheit und der Bewegungsfreiheit Dritter. Rechtliche Regelungen seien dann reformbedürftig, wenn sie keine angemessene Balance zwischen widerstreitenden Freiheitspositionen mehr herstellen.
Besondere Aufmerksamkeit widmet Kirchhof dem Verhältnis von Freiheit und Sicherheit. Moderne Überwachungsinstrumente wie staatliche Trojaner könnten zwar legitimen Zwecken der Gefahrenabwehr dienen, gleichzeitig bestehe aber die Gefahr, dass der grundrechtlich geschützte Bereich privater Lebensgestaltung ausgehöhlt werde. Ähnliches gelte für neue Technologien wie Drohnen oder umfassende Datenerhebungen. Technischer Fortschritt dürfe nicht zu einer strukturellen Verschiebung zugunsten staatlicher oder privater Machtpositionen führen, sondern müsse durch rechtliche Begrenzungen in eine freiheitliche Ordnung eingebettet werden.
Im Bereich des Staatsorganisationsrechts sieht Kirchhof die Symmetrie insbesondere durch die Prinzipien der Gewaltenteilung, der Bundestreue und der Europafreundlichkeit verwirklicht. Legislative, Exekutive und Judikative müssten ihre jeweiligen Kompetenzen respektieren und zugleich kooperativ zusammenwirken. Auch das Verhältnis zwischen dem Bund und den Ländern sowie zwischen den Mitgliedstaaten und der Europäischen Union sei auf einen wertgebundenen Ausgleich angelegt. Die gemeinsame Grundlage dieser Ordnung bilde die Anerkennung von Menschenwürde, Freiheit, Gleichheit und friedlicher Konfliktlösung.
Von erheblicher praktischer Bedeutung sind Kirchhofs Ausführungen zur Generationengerechtigkeit. Er kritisiert eine Staatsverschuldung, die zukünftige Generationen mit dauerhaften Zins- und Tilgungslasten belastet. Haushaltsentscheidungen dürften nicht zulasten derjenigen getroffen werden, die an den politischen Entscheidungsprozessen noch gar nicht beteiligt seien. Ähnliche Überlegungen stellt er für den Klimaschutz an. Die Verantwortung des Staates erschöpfe sich nicht in gegenwartsbezogenen Maßnahmen, sondern müsse die langfristigen Folgen politischen Handelns berücksichtigen. Die Symmetrie des Rechts verlange daher eine zeitübergreifende Perspektive.
Aus ökonomischer Sicht verteidigt Kirchhof die grundsätzliche Legitimität offener Märkte und privater Vertragsfreiheit. Staatliche Interventionen durch Subventionen, Steuervergünstigungen oder dirigistische Eingriffe könnten die innere Logik marktwirtschaftlicher Austauschbeziehungen beeinträchtigen. Wo nicht mehr die autonome Entscheidung der Marktteilnehmer, sondern staatliche Steuerung die wirtschaftlichen Prozesse dominiere, gehe ein wesentliches Element rechtsstaatlicher Symmetrie verloren. Gleichwohl erkennt er die Notwendigkeit regulatorischer Eingriffe an, etwa im digitalen Handel, wenn strukturelle Machtungleichgewichte zwischen Anbietern und Verbrauchern entstehen.
Von besonderem Interesse sind Kirchhofs Überlegungen zur Künstlichen Intelligenz. Er beschreibt die Gefahr, dass KI-Systeme eigenständig Entscheidungen vorbereiten oder Informationen selektieren, ohne dass Menschen die dahinterliegenden Prozesse nachvollziehen können. Dadurch könne eine neue Form struktureller Asymmetrie entstehen: Der Nutzer werde zum Objekt algorithmischer Steuerung, während Verantwortlichkeiten unklar blieben. Kirchhof fordert deshalb, dass KI stets Werkzeug des Menschen bleiben müsse. Die Verantwortung für die Folgen ihres Einsatzes dürfe nicht in der Anonymität technischer Systeme verschwinden.
Auch im Steuerrecht erkennt Kirchhof die Notwendigkeit ausgewogener Grenzziehungen zwischen privater Gestaltungsfreiheit und dem Prinzip der steuerlichen Lastengleichheit. Steuerpflichtige dürften ihre wirtschaftlichen Verhältnisse rechtmäßig gestalten, während der Staat berechtigt sei, die allgemeine Finanzierung öffentlicher Aufgaben sicherzustellen. Problematisch werde es erst dann, wenn privatrechtliche Konstruktionen ausschließlich dazu dienten, zwingende steuerrechtliche Wertungen zu umgehen. Das Ziel bestehe in einem sachgerechten Ausgleich zwischen Freiheit und Gemeinwohlverantwortung.
Im letzten Teil seines Beitrags formuliert Kirchhof eine grundlegende staatsphilosophische These: Demokratie benötige eine kulturelle und normative Mindesthomogenität. Eine freiheitliche Ordnung könne dauerhaft nur bestehen, wenn sie auf gemeinsamen Werten, institutionellem Vertrauen und einem Mindestmaß an gesellschaftlichem Zusammenhalt beruhe. Das Recht sei deshalb mehr als ein Instrument zur Konfliktlösung. Es stifte Zugehörigkeit, ermögliche Freiheit und vermittle zwischen individuellen Interessen und gemeinschaftlicher Verantwortung. Fehle diese gemeinsame Grundlage, entstünden Legitimationsdefizite, die populistischen Strömungen Vorschub leisten könnten.
Kirchhof gelangt zu dem Ergebnis, dass die „Symmetrie des Rechts“ als Leitidee eines demokratischen Rechtsstaats verstanden werden sollte. Eine Rechtsordnung gewinne Akzeptanz nicht allein durch ihre formale Geltung, sondern durch ihre erkennbare Fairness, ihre innere Kohärenz und ihre Fähigkeit, gegensätzliche Interessen in einen gerechten Ausgleich zu bringen. Die Suche nach Symmetrie bedeute daher letztlich die Suche nach einer Rechtsordnung, die Freiheit ermöglicht, Verantwortung einfordert und den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärkt.
Quelle: Paul Kirchhof, Warum wir eine gemeinsame Grundlage brauchen, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 11. Juni 2026, S. 6 („Staat und Recht“).
