Überblick über Recht – Wirtschaft – Politik
| Erbrecht: Unberechtigte Entnahmen kosten Testamentsvollstrecker das Amt OLG München | 13.10.2026 | 33 Wx 312/25 e |
Sachverhalt
Ein Erblasser setzte seinen Sohn als Haupterben und einen Schweizer Rechtsanwalt als Testamentsvollstrecker ein.
Nach dem Erbfall erhielt der Anwalt ein unbeschränktes Testamentsvollstreckerzeugnis.
Er entnahm dem Nachlass in zwei Zahlungen insgesamt rund 275.500 Euro.
Zur Rechtfertigung berief er sich auf Vergütung, Vorschüsse und anwaltliche Leistungen.
Der Sohn beantragte seine Entlassung und legte gegen die ablehnende Entscheidung des Nachlassgerichts Beschwerde ein.
Entscheidung
Das OLG München entließ den Testamentsvollstrecker wegen erheblicher Pflichtverletzungen.
Seine Vergütung war mangels abgeschlossener Amtsführung grundsätzlich noch nicht fällig.
Übliche Verwaltungsarbeiten begründeten auch keinen zusätzlichen Anspruch auf anwaltlichen Aufwendungsersatz.
Die wiederholten unberechtigten Entnahmen verletzten seine Pflicht zur sorgfältigen Vermögensbetreuung schwerwiegend.
Ein bereits eingetretener Schaden war dafür nicht erforderlich, weil die erhebliche Gefährdung der Nachlassinteressen genügte.
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| Arbeitsrecht: Kürzung der Betriebsratsvergütung verlangt belastbare Vergleichsgrundlage Bundesarbeitsgericht | 05.08.2026 | 7 AZR 288/24 |
Sachverhalt
Ein Automobilhersteller erhöhte die Vergütung eines freigestellten Betriebsratsmitglieds von Entgeltstufe elf auf zwölf.
Er begründete dies mit der Entwicklung vergleichbarer Beschäftigter.
Nach einer späteren Überprüfung senkte er die Vergütung wieder ab.
Zusätzlich behielt er Beträge zur Rückforderung früherer Zahlungen ein.
Der Arbeitnehmer verlangte die höhere Vergütung und die Auszahlung der einbehaltenen Beträge.
Entscheidung
Das Bundesarbeitsgericht bestätigte diese Ansprüche und wies die Arbeitgeberrevision zurück.
Wer eine zuvor als gesetzliche Anpassung mitgeteilte Vergütungserhöhung korrigiert, muss deren objektive Fehlerhaftigkeit darlegen und beweisen.
Der Arbeitgeber erklärte hier nicht nachvollziehbar, warum nur Beschäftigte eines bestimmten Arbeitssystems vergleichbar sein sollten.
Damit blieb die behauptete Überzahlung unbelegt.
Eine bloße gerichtliche Bestätigung der Rechtmäßigkeit des eigenen Vergütungsverhaltens konnte der Arbeitgeber auch mit seiner Feststellungsklage nicht verlangen.
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| Beamtenrecht: Disziplinarmaßnahmen wegen Chatbeiträgen erfordern Einzelfallprüfung Bundesverwaltungsgericht | 22.10.2026 | 2 C 4.26 |
Sachverhalt
Ein Justizhauptwachtmeister beteiligte sich an Chats mit rassistischen und nationalsozialistischen Inhalten.
Das Land verlangte seine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis.
Die Vorinstanzen gaben der Disziplinarklage statt.
Eine tatsächlich verfassungsfeindliche innere Einstellung konnten sie jedoch nicht feststellen.
Dem Beamten sollte bereits der von seinem Verhalten ausgehende entsprechende Anschein entgegengehalten werden.
Entscheidung
Das Bundesverwaltungsgericht ersetzte die Entfernung durch eine Zurückstufung um ein Amt.
Eine Verletzung der Verfassungstreuepflicht setzt auch eine entsprechende innere Einstellung voraus.
Das Verhalten verletzte dennoch die Pflicht zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten.
Seine geringeren Tatbeiträge und Bemühungen zur Aufarbeitung erlaubten hier eine günstige Prognose.
Im gleichzeitig entschiedenen Parallelverfahren bestätigte das Gericht dagegen wegen der Schwere des Verhaltens die Entfernung.
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| Kommunalrecht: Bekanntmachungs- und Beteiligungsfehler stoppen Bebauungsplan vorläufig OVG Berlin-Brandenburg | 01.10.2026 | OVG 2 S 15/26 |
Sachverhalt
Ein benachbarter Betrieb wandte sich gegen einen Bebauungsplan für ein Wohngebiet.
Er befürchtete Einschränkungen durch die heranrückende Wohnbebauung.
Die Gemeinde hatte die Öffentlichkeitsbeteiligung unter anderem durch Aushänge bekannt gemacht.
Dabei war die Einhaltung der vorgeschriebenen Standorte nicht nachgewiesen.
Auch die vollständige Bereitstellung wesentlicher Schall- und Baugrundgutachten war nicht nachvollziehbar dokumentiert.
Entscheidung
Das OVG Berlin-Brandenburg setzte den Bebauungsplan vorläufig außer Vollzug.
Die Gemeinde musste die Bekanntmachungsvorgaben ihrer Hauptsatzung einhalten.
Wesentliche Umweltgutachten mussten vollständig zugänglich sein, bloße Ergebniszusammenfassungen genügten nicht.
Nicht aufklärbare Dokumentationslücken gingen zulasten der Gemeinde.
Wegen möglicher Betriebsbeschränkungen durch zwischenzeitlich errichtete Wohnhäuser war der vorläufige Rechtsschutz erforderlich, ohne dass damit die Hauptsache endgültig entschieden wurde.
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Rechtsprechungs-News diese Woche
BND: Öffentliche Interessen begrenzen Presseauskunft
29.10.2026 | Bundesverwaltungsgericht
Das Bundesverwaltungsgericht hat zwei Auskunftsklagen eines Journalisten gegen den Bundesnachrichtendienst abgewiesen.
Gefragt waren Informationen zu dessen Öffentlichkeitsarbeit über den Ursprung der Corona-Pandemie und die Wahrscheinlichkeit eines russischen Angriffs auf NATO-Staaten.
Einer Offenlegung standen nach der gerichtlichen Prüfung überwiegende öffentliche Interessen entgegen.
Betroffen waren insbesondere die auswärtigen Beziehungen und die Funktionsfähigkeit des Nachrichtendienstes, weil Rückschlüsse auf Quellen, Methoden und Erkenntnismöglichkeiten drohten.
Die Entscheidungen betreffen diese konkreten Auskunftsbegehren und begründen keine pauschale Ausnahme des Nachrichtendienstes von Presseauskunftspflichten.
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EU-Regulierungsradar
Agrarpolitik ab 2028: Rat legt partielle Verhandlungsposition fest
26.10.2026 | Rat der Europäischen Union
Der Rat der Europäischen Union hat eine partielle Verhandlungsposition zur Gemeinsamen Agrarpolitik für 2028 bis 2034 beschlossen.
Die Förderung soll gezielter aktive Betriebe sowie kleinere und junge landwirtschaftliche Unternehmen erreichen.
Vorgesehen sind unter anderem höhere flächenbezogene Einkommenshilfen und Unterstützung bei der Betriebsgründung für junge Landwirte.
Finanzielle Fragen einschließlich Kürzungsstaffeln und Obergrenzen bleiben von der Einigung über den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen abhängig.
Die Ratsposition ist noch kein geltendes Recht, sondern bildet die Grundlage für Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament.
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