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Erbrecht

OLG München: Testamentsvollstrecker kann Auflassung für minderjährige Vermächtnisnehmer entgegennehmen

OLG München | 2026-05-21 | 34 Wx 71/26

Sachverhalt

Im vorliegenden Fall wurde G. als Eigentümer eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück mit einer Eigentumswohnung eingetragen.

Nach seinem Tod ordnete er in einem Testament die Testamentsvollstreckung an und setzte mehrere minderjährige Vermächtnisnehmer ein.

Der Testamentsvollstrecker, der auch der Vater der minderjährigen Beteiligten ist, übertrug den Grundbesitz auf diese Vermächtnisnehmer.

Das Grundbuchamt verlangte daraufhin eine familiengerichtliche Genehmigung für die Auflassung.

Der Testamentsvollstrecker legte gegen diese Zwischenverfügung Beschwerde ein.

Entscheidung

Das OLG München entschied, dass der Testamentsvollstrecker auch für minderjährige Vermächtnisnehmer die Auflassung entgegennehmen kann, ohne dass eine familiengerichtliche Genehmigung erforderlich ist.

Die Entscheidung stützt sich auf die Auffassung, dass die Rechtsmacht des Testamentsvollstreckers in diesem Fall die Entgegennahme der Auflassung umfasst.

Eine analoge Anwendung des § 1850 Nr 4 BGB sei nicht notwendig, da der Testamentsvollstrecker nicht als gesetzlicher Vertreter handelt.

Der Schutz der Minderjährigen sei bereits durch die Annahme des Vermächtnisses gewährleistet.

Das Grundbuchamt wurde angewiesen, die Zwischenverfügung aufzuheben und die Eintragung der Auflassung vorzunehmen.

Quelle: Original-Link

Arbeitsrecht

Rückzahlung von Annahmeverzugsvergütung: Arbeitsgericht Bonn entscheidet über Abzüge von Arbeitslosengeld

Arbeitsgericht Bonn | 2026-05-13 | 5 Ca 1984/25

Sachverhalt

Die Parteien stritten um die Rückzahlung eines Betrags, der zur Abwendung der Zwangsvollstreckung gezahlt wurde.

Der Beklagte, ein Arbeitnehmer der Klägerin, hatte in einem Kündigungsschutzverfahren obsiegt.

Im Anschluss daran schlossen sie einen Vergleich zur Zahlung von Annahmeverzugsvergütung.

Die Klägerin führte Abzüge für Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge durch und zog Arbeitslosengeld vom Nettobetrag ab.

Der Beklagte leitete daraufhin die Zwangsvollstreckung ein, was zur Klage der Klägerin führte.

Entscheidung

Die Klage wurde als zulässig und begründet erachtet.

Die Klägerin hatte einen Anspruch auf Rückzahlung des an den Beklagten gezahlten Betrags, da dieser ohne rechtlichen Grund erlangt wurde.

Die Abrechnung der Klägerin entsprach dem Vergleich und war steuer- und sozialversicherungsrechtlich korrekt.

Der Beklagte hatte keinen Anspruch auf Behalt des Betrags, da die Zwangsvollstreckung auf einer bereits erfüllten Forderung basierte.

Der Anspruch war zudem nicht verfallen, da er rechtzeitig geltend gemacht wurde.

Quelle: Original-Link

Verwaltungsrecht

Oberverwaltungsgericht NRW: Entbindung von der Schweigepflicht rechtmäßig angeordnet

Oberverwaltungsgericht NRW | 2026-05-29 | 1 B 484/26

Sachverhalt

Der Antragsteller wandte sich gegen eine Anordnung zur Entbindung von der Schweigepflicht seiner behandelnden Ärzte.

Diese Anordnung war im Zusammenhang mit einer angestrebten ärztlichen Untersuchung zur Dienstfähigkeit des Antragstellers ergangen.

Das Verwaltungsgericht hatte die Rechtmäßigkeit der Anordnung bestätigt, da der Antragsteller den Anordnungsanspruch nicht glaubhaft machen konnte.

Die angeordneten Maßnahmen sollten der Klärung des psychischen Gesundheitszustands des Antragstellers dienen.

Letztlich wurde die Beschwerde des Antragstellers vom Oberverwaltungsgericht zurückgewiesen.

Entscheidung

Das Oberverwaltungsgericht bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts und stellte fest, dass der Antragsteller den Anordnungsanspruch nicht glaubhaft gemacht hatte.

Die angeordnete Entbindung von der Schweigepflicht war als rechtmäßig erachtet worden, da sie der Vorbereitung einer ärztlichen Untersuchung diente.

Die Maßnahmen entsprachen den Anforderungen an vorbereitende Aufklärungsmaßnahmen und waren verhältnismäßig.

Zudem war die Weisung klar und eindeutig formuliert, sodass der Antragsteller die Gründe für die Anordnung kannte.

Die Entscheidung stellte sicher, dass die Anordnungen im Einklang mit den rechtlichen Vorgaben standen und die Rechte des Antragstellers gewahrt blieben.

Quelle: Original-Link

Rechtsprechungs-News diese Woche

Bundesverwaltungsgericht verhandelt über Teilabriss von Atomkraftwerk Biblis

Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt über die Klage des Atomkraftwerksbetreibers RWE Power AG wegen der Stilllegung des AKW Biblis nach der Fukushima-Katastrophe 2011. Nach dem Unglück ordnete die Bundesregierung an, ältere Atomkraftwerke vorübergehend vom Netz zu nehmen, darunter die Blöcke A und B des AKW Biblis. Streitpunkt ist unter anderem, ob die hessische Landesregierung damals eine rechtmäßige mündliche Stilllegungsanordnung erlassen durfte. Außerdem geht es um den Umgang mit radioaktivem Material und mögliche Risiken für die Bevölkerung. RWE verlangt Entschädigung, nachdem der Verwaltungsgerichtshof in Kassel die Klage 2024 abgewiesen hatte; nun soll das Bundesverwaltungsgericht höchstrichterlich entscheiden.

EU-Regulierungsradar

Commission opens in-depth foreign subsidies investigation into JD.com’s proposed acquisition of CECONOMYmn    2026-05-27T22:00:00 | commission_press

Die Europäische Kommission hat eine eingehende Untersuchung zur geplanten Übernahme von CECONOMY AG durch JD.com, Inc. eingeleitet. Diese Untersuchung erfolgt im Rahmen der Verordnung über ausländische Subventionen (FSR).

Die Kommission äußert vorläufige Bedenken, dass JD.com möglicherweise ausländische Subventionen erhalten hat, die den Binnenmarkt der EU verzerren könnten.

Quelle: Link

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