Verbot des Magazins „COMPACT“

Zusammenfassung der Pressemitteilung des BMI vom 16.7.2024:
Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat die rechtsextremistischen Organisationen „COMPACT-Magazin GmbH“ und „CONSPECT FILM GmbH“ verboten, da sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richten. Unternehmen können unter bestimmten Bedingungen durch Vereinsverbote untersagt werden.
Seit den frühen Morgenstunden durchsuchen Einsatzkräfte in mehreren Bundesländern die Liegenschaften dieser Organisationen sowie Wohnungen führender Akteure, um Vermögenswerte und Beweismittel zu beschlagnahmen. Das Verbot untersagt jegliche Fortführung der Tätigkeiten, und Verstöße dagegen sind strafbar.
Nancy Faeser erklärte, dass das „COMPACT-Magazin“ ein zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene sei und auf unsägliche Weise gegen verschiedene Minderheiten hetze. Sie betonte, dass das Verbot ein harter Schlag gegen die rechtsextremistische Szene sei und ein klares Signal setze, dass ethnisch definierte Zugehörigkeiten in Deutschland nicht akzeptiert würden. Der Rechtsstaat schütze alle, die wegen ihres Glaubens, ihrer Herkunft oder Hautfarbe angefeindet würden.
Das „COMPACT-Magazin“ wird von Jürgen Elsässer geleitet und verbreitet antisemitische, rassistische und verschwörungstheoretische Inhalte. Es hetzt gegen ein pluralistisches Gesellschaftssystem und propagiert ein völkisch-nationalistisches Konzept, das ethnische Fremde ausschließen will. Es hat enge Verbindungen zur rechtsextremistischen „Identitären Bewegung“ und zum rechtsextremistischen Parteienspektrum.
Kommentar der NZZ: Das rechtsextreme Magazin zieht vor das Bundesverwaltungsgericht. Sollte das von Faeser ausgesprochene Verbot keinen Bestand haben, müsste die Sozialdemokratin zurücktreten. Eine Innenministerin darf keine Kämpferin gegen die Meinungsfreiheit sein.
Wie ungewöhnlich ist ein Medien-Verbot?
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/compact-magazin-verbot-fragen-antworten-100.html
Die Bundesregierung betont häufig, wie wichtig ihr die Pressefreiheit ist. Ein Medienunternehmen zu verbieten ist daher ein Schritt, der reiflich überlegt und gut begründet sein muss. Das hohe Gut der Pressefreiheit muss in solchen fällen gegen die Argumente abgewogen werden, die für ein Verbot sprechen. In seiner Zeit als Bundesinnenminister hatte Thomas de Maizière (CDU) 2016 die rechtsextremistische Internetplattform „Altermedia Deutschland“ verboten. Ex-Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) machte 2019 die Mezopotamien Verlag und Vertrieb GmbH und die MIR Multimedia GmbH als Teilorganisationen der kurdischen Arbeiterpartei PKK dicht.
Zeitschriftenverleger und Juristen kritisieren diese Entscheidung und berufen sich auf die Pressefreiheit. Zustimmung erhält Innenministerin Nancy Faeser von den Grünen und der Union.
Bisher gibt es nur strafrechtliche Annahmen.
Das Compact-Magazin könnte sich durch verschiedene Handlungen strafbar gemacht haben. Die Strafbarkeit von Handlungen hängt dabei von der genauen Art der Inhalte und der jeweiligen Gesetzeslage ab. Hier sind einige mögliche strafrechtlich relevante Aspekte:
1. Volksverhetzung (§ 130 StGB)
Das Compact-Magazin hat nach den Berichten antisemitische und rassistische Inhalte verbreitet. Dies könnte den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllen, insbesondere wenn:
- Zu Hass gegen Bevölkerungsgruppen aufgestachelt wird.
- Die Menschenwürde anderer durch Beschimpfungen, Verleumdungen oder Verunglimpfungen angegriffen wird.
2. Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB)
Falls das Magazin Symbole oder Parolen von verfassungswidrigen Organisationen verwendet oder verbreitet hat, könnte dies ebenfalls strafbar sein.
3. Beleidigung (§ 185 StGB)
Sollten in den Veröffentlichungen Personen oder Gruppen gezielt beleidigt worden sein, könnte dies eine strafbare Handlung darstellen.
4. Aufruf zu Straftaten (§ 111 StGB)
Das Magazin könnte sich strafbar gemacht haben, wenn es direkt oder indirekt zu Straftaten aufgerufen oder solche unterstützt hat.
5. Verleumdung und üble Nachrede (§§ 186, 187 StGB)
Das Verbreiten falscher Tatsachenbehauptungen über Personen oder Gruppen, die geeignet sind, diese in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen, kann strafbar sein.
Belege und Maßnahmen
Die strafrechtliche Relevanz wurde offenbar durch das Verbot der Organisationen durch das Bundesinnenministerium anerkannt, welches diese als verfassungsfeindlich und bedrohlich für die öffentliche Ordnung einstuft (BMI und für Heimat) (Bundesregierung).
Ermittlungen und Durchsuchungen
Die Durchsuchungen und Beschlagnahmungen in den Bundesländern Brandenburg, Hessen, Sachsen und Sachsen-Anhalt deuten darauf hin, dass die Behörden umfangreiche Beweise für strafbare Handlungen gesammelt haben könnten. Diese Maßnahmen unterstützen die Annahme, dass es konkrete Verdachtsmomente gibt, die strafrechtliche Ermittlungen rechtfertigen.