Überblick über Recht- Wirtschaft – Politik
| Erbrecht: Nachlassinsolvenz kann dem Wohnungsverkauf durch den Nachlasspfleger entgegenstehen OLG Frankfurt am Main | 29.07.2026 | 20 W 9/26 |
Sachverhalt
Ein Nachlasspfleger sollte den Nachlass sichern, verwalten und die unbekannten Erben ermitteln.
Zum Nachlass gehörte eine Wohnung als wesentliches werthaltiges Vermögen.
Verbindlichkeiten von mindestens rund 175.000 Euro standen einem deutlich geringeren Wohnungswert gegenüber.
Der Pfleger verkaufte die Wohnung für 125.000 Euro und erhielt zunächst die gerichtliche Genehmigung.
Die Verfahrenspflegerin der unbekannten Erben legte wegen des aus ihrer Sicht zu niedrigen Kaufpreises Beschwerde ein.
Entscheidung
Das OLG Frankfurt verweigerte die Genehmigung wegen der Voraussetzungen einer Nachlassinsolvenz.
Maßgebend ist das Interesse aller Erben, nicht allein die Zweckmäßigkeit des Verkaufs.
Nach Auffassung des Senats muss der Pfleger bei Insolvenzreife regelmäßig im Interesse der unbekannten Erben einen Insolvenzantrag stellen.
Eine fortgesetzte Nachlasspflegschaft kann zusätzliche Vergütungskosten und damit Schäden verursachen.
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung dieser Pflichtenabgrenzung ließ das Gericht die Rechtsbeschwerde zu.
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| Arbeitsrecht: Sonderkündigungsschutz für Betriebsratsinitiatoren muss rechtzeitig offengelegt werden Bundesarbeitsgericht | 30.07.2026 | 2 AZR 70/25 |
Sachverhalt
Eine Arbeitnehmerin bereitete die Gründung eines Betriebsrats vor.
Dazu ließ sie ihre Absichtserklärung notariell beglaubigen und kontaktierte eine Kollegin.
Ende September 2022 erhielt sie eine ordentliche Kündigung.
Ihre rechtzeitig erhobene Klage verwies zunächst nur pauschal auf § 15 KSchG.
Erst rund fünfzehn Monate später berief sie sich konkret auf ihren Schutz als Vorfeldinitiatorin und legte die Erklärung vor.
Entscheidung
Das Bundesarbeitsgericht bestätigte die Wirksamkeit der Kündigung wegen Verwirkung des Sonderkündigungsschutzes.
Dessen Voraussetzungen lagen zwar vor, waren der Arbeitgeberin aber nicht vollständig bekannt.
In diesem Fall muss der Arbeitnehmer den besonderen Schutz oder seine maßgeblichen Voraussetzungen regelmäßig binnen drei Wochen nach Kündigungszugang geltend machen.
Ein pauschaler Hinweis auf § 15 KSchG genügte hier nicht.
Die Dreiwochenfrist ist ein Regelmaßstab für die Verwirkung und keine ausnahmslos geltende zusätzliche gesetzliche Klagefrist.
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| Beamtenrecht: Unbewusst falsche Bewerbungsangaben belegen nicht ohne Weiteres charakterliche Ungeeignetheit OVG NRW | 15.10.2026 | 6 B 1067/26 |
Sachverhalt
Ein sechzehnjähriger Bewerber strebte über die Fachoberschule den Zugang zum Polizeivollzugsdienst an.
In seiner Bewerbung erwähnte er ein wegen Strafunmündigkeit eingestelltes Ermittlungsverfahren nicht.
Er erklärte, aufgrund von Auskünften seiner Hausaufgabenbetreuung und Familienhilfe keine Angabepflicht angenommen zu haben.
Die Einstellungsbehörde lehnte ihn wegen Zweifeln an seiner charakterlichen Eignung ab.
Das Verwaltungsgericht verpflichtete sie vorläufig zur erneuten Entscheidung und Fortführung des Bewerbungsverfahrens.
Entscheidung
Das OVG NRW wies die Beschwerde des Landes zurück.
Der Vorwurf bewusster Falschangaben war angesichts der besonderen Umstände nicht tragfähig.
Der Einwand, der Bewerber hätte die Angabepflicht erkennen müssen, betraf lediglich fahrlässiges Verhalten.
Darauf war die behördliche Ablehnungsentscheidung jedoch nicht gestützt worden.
Bestätigt wurde deshalb die erneute Prüfung seiner Bewerbung, nicht ein unmittelbarer Anspruch auf Einstellung.
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| Kommunalrecht: Photovoltaik hat keinen pauschalen Vorrang vor kommunalem Baumschutz OVG Berlin-Brandenburg | 14.10.2026 | OVG 11 B 1/25 |
Sachverhalt
Ein Grundstückseigentümer plante eine Photovoltaikanlage auf seinem Wohnhaus.
Drei Waldkiefern auf seinem Grundstück würden die Anlage verschatten.
Deshalb beantragte er die nach der gemeindlichen Baumschutzsatzung erforderliche Fällgenehmigung.
Die Gemeinde lehnte die Ausnahme ab.
Auch seine Klage blieb erfolglos, weil die Anlage trotz Beschattung sinnvoll betrieben werden konnte.
Entscheidung
Das OVG Berlin-Brandenburg wies die Berufung zurück.
Das überragende öffentliche Interesse an erneuerbaren Energien nach § 2 EEG ersetzt keine Einzelfallabwägung.
Auch der Erhalt vitaler und gesunder Bäume dient dem Umweltschutz.
Hier überwog dieser Belang das Interesse an einer besseren Auslastung der Anlage.
Die Revision wurde nicht zugelassen, eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung blieb möglich.
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Rechtsprechungs-News diese Woche
SCHUFA-Scoring: BGH konkretisiert Auskunftsanspruch und Beweiserleichterungen
21.10.2026 | Bundesgerichtshof
Der Bundesgerichtshof hat in vier Verfahren die Voraussetzungen einer SCHUFA-Auskunft über die Berechnung von Scorewerten präzisiert.
Der besondere Anspruch auf Informationen zur automatisierten Entscheidungsfindung setzt voraus, dass eine erheblich beeinträchtigende Vertragsentscheidung maßgeblich vom übermittelten Score abhängt.
Betroffene müssen dies grundsätzlich darlegen und beweisen, profitieren aber von erheblichen Beweiserleichterungen.
Eine zeitnah nach der Scoreübermittlung getroffene nachteilige Vertragsentscheidung kann eine tatsächliche Vermutung für diesen Zusammenhang begründen.
Der BGH hob die angegriffenen Verurteilungen zur Auskunft insoweit auf und verwies die Verfahren zur weiteren Prüfung zurück, sodass keine pauschale Offenlegungspflicht festgestellt wurde.
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EU-Regulierungsradar
Digitaler Omnibus: Ratsposition zu Datenschutz, Cookies und Cybermeldungen
21.10.2026 | Rat der Europäischen Union
Der Rat der Europäischen Union hat seine Verhandlungsposition zum digitalen Vereinfachungspaket Omnibus VII beschlossen.
Vorgesehen sind Änderungen an Datenschutzregeln, Cookie-Vorgaben und der Meldung von Cybervorfällen.
Der Rat will die bestehende Definition personenbezogener Daten beibehalten und zugleich Vorschriften zur Pseudonymisierung sowie bestimmte Informationspflichten präzisieren oder vereinfachen.
Für Vorfallmeldungen sieht seine Position nationale zentrale Meldestellen und ergänzende Koordination auf EU-Ebene vor.
Die Änderungen gelten noch nicht, denn Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament sollen erst nach dessen eigener Positionierung beginnen.
Quelle: Link
