BKA: Schleuserkriminalität – Bundeslagebericht 2023
Die unerlaubte Einreise und der unerlaubte Aufenthalt nach bzw. in Deutschland sind nach § 95 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) strafbar. Wer sich in Deutschland ohne den erforderlichen Aufenthaltstitel aufhält, ist zudem ausreisepflichtig und hat das Bundesgebiet zu verlassen.
Der Tatbestand des Einschleusens ist in §§ 96 AufenthG „Einschleusen von Ausländern“ und 97 AufenthG „Einschleusen mit Todesfolge; gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen“ des Aufenthaltsgesetzes unter Strafe gestellt.
In Fällen des § 96 AufenthG drohen Freiheitsstrafen zwischen drei Monaten und zehn Jahren, in minder schweren Fällen bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen. Bei Taten gemäß § 97 AufenthG drohen Freiheitsstrafen zwischen einem und 15 Jahren, in minder schweren von einem Jahr bis zu zehn Jahren (Einschleusen mit Todesfolge) bzw. von sechs Monaten bis zu zehn Jahren (gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen).
Laut BKA umfassen Schleuserleistungen
- Anwerbung (Agenturen, Soziale Netzwerke)
- Unterbringung, Versorgung
- Transport/Begleitung (u. a. Boot, Fahrzeug, Zug, zu Fuß)
- „Reisehinweise“
- Informationen zu Asylverfahren (Asylgründe)
- Verschaffen von echten oder ge-/verfälschten Dokumenten (Pässe, Visa, aber auch Personenstandsurkunden, Arbeitsverträge, Mietverträge)
Für sogenannte Garantieschleusungen werden bis zu 15.000 Euro pro Person fällig.
Am 21.August 2024 hat das BKA den Bundeslagebericht Schleuserkriminalität 2023 vorgestellt und in einer Pressemitteilung festgestellt:
Im Jahr 2023 wurde erneut eine deutliche Zunahme der illegalen Migration nach Europa festgestellt, wobei sich Deutschland als Hauptzielstaat in der Europäischen Union (EU) erwies. Insgesamt wurden rund 380.200 unerlaubte Grenzübertritte über die EU-/Schengen-Außengrenzen von der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache erfasst (2022: rund 326.300). Dies stellt den höchsten Jahreswert seit 2016 dar. In Deutschland registrierte das Bundeskriminalamt (BKA) in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) 266.224 Tatverdächtige wegen unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthalts (§§ 96, 97 AufenthG), was im Vergleich zum Vorjahr einen Anstieg um 33,4 Prozent bedeutet. Die Masse der zugrundeliegenden Feststellungen waren dabei von der Bundespolizei getroffen worden.
Hauptherkunftsstaaten waren Syrien (54.207), die Türkei (35.732) und Afghanistan (35.370). Diesen unerlaubten Einreisen nach Deutschland gingen in vielen Fällen Schleusungshandlungen voraus. Auch wenn lediglich ein Teil der Migrantinnen und Migranten Unterstützung durch Schleuserinnen und Schleuser auf der finalen Wegstrecke in Anspruch nimmt, ist es auf den vielfältigen Teilstrecken der Fluchtrouten kaum möglich, ohne Nutzung von Schleusern den Zielstaat zu erreichen. Im Jahr 2023 lagen bei rund 39.700 Personen, die an den deutschen Grenzen kontrolliert wurden, Verdachtsmomente auf eine Einschleusung nach Deutschland vor.