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Gesellschaftsrecht

Arbeitsrecht – Erbrecht - Kommunalrecht

Gesellschaftrecht – zielorientiert betrachtet

Das Gesellschaftsrecht ist ein zentraler Bereich des Wirtschaftsrechts, der die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Gründung, Organisation, Steuerung und Auflösung von Gesellschaften regelt. Es umfasst sämtliche Normen, die die Beziehungen der Gesellschaft zu ihren Gesellschaftern, zu Dritten (zum Beispiel Gläubigern) und innerhalb der Gesellschaft zwischen den Gesellschaftern bestimmen.

Gesellschaftsrecht - Gesellschaft gründen Gesellschaftsrecht - Erfolg Gesellschaftsrecht - Insolvenz

Gesellschaftsarten

Das Gesellschaftsrecht in Deutschland und vielen anderen Ländern unterscheidet grundsätzlich zwischen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Zu den Personengesellschaften gehören beispielsweise die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die Offene Handelsgesellschaft (OHG) und die Kommanditgesellschaft (KG). Zu den Kapitalgesellschaften zählen unter anderem die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Aktiengesellschaft (AG) und die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA).

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Gesellschaftsgründung

Die Gründung einer Gesellschaft erfordert die Erfüllung bestimmter formeller Kriterien, die je nach Gesellschaftsform variieren können. Dazu gehören die Erstellung eines Gesellschaftsvertrags oder einer Satzung, die Erfüllung von Mindestkapitalanforderungen (besonders bei Kapitalgesellschaften) und die Eintragung ins Handelsregister.

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Gesellschaftsorgane und Gesellschafter

Die Struktur der Leitungs- und Kontrollorgane einer Gesellschaft ist ebenfalls im Gesellschaftsrecht geregelt. Typische Organe einer Kapitalgesellschaft sind die Geschäftsführung (bzw. der Vorstand bei einer AG), der Aufsichtsrat und die Hauptversammlung der Gesellschafter oder Aktionäre.
Das Gesellschaftsrecht legt fest, welche Rechte und Pflichten Gesellschafter haben. Dazu gehören beispielsweise das Recht auf Teilnahme an Gewinnen, das Stimmrecht in der Gesellschafterversammlung und die Pflicht, zur Erhaltung der Gesellschaft beizutragen, etwa durch Einlagen.

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Auflösung, Liquidation und Insolvenz

Das Gesellschaftsrecht regelt ebenfalls die Bedingungen und das Verfahren für die Auflösung und Liquidation von Gesellschaften. Dies beinhaltet die Verteilung des verbleibenden Vermögens unter den Gesellschaftern und die Abwicklung bestehender Verbindlichkeiten.

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Stiftung

Die Gründung einer Stiftung kann eine attraktive Option für die Regelung des Nachlasses sein.

Kontinuität und Erfüllung persönlicher Wünsche.

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Rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts

Diese Stiftungen sind juristische Personen, die durch Stiftungsgeschäft und staatliche Genehmigung entstehen. Sie sind im Stiftungsregister eingetragen und verfügen über eine Satzung, die den Stiftungszweck, das Stiftungsvermögen und die Organisation der Stiftung regelt. Rechtsfähige Stiftungen sind selbstständig und haften nur mit ihrem Stiftungsvermögen.

Nicht rechtsfähige (treuhänderische) Stiftungen

Diese Stiftungen haben keine eigene Rechtspersönlichkeit und werden von einem Treuhänder verwaltet, der das Stiftungsvermögen im eigenen Namen, aber für die stiftungsspezifischen Zwecke hält. Sie sind flexibler zu handhaben, da sie nicht staatlich genehmigt werden müssen, aber sie bieten weniger rechtliche Sicherheit für die Stifter und Begünstigten.

Familienstiftungen

Familienstiftungen dienen der Verwaltung und Erhaltung des Familienvermögens über Generationen hinweg. Sie können auch soziale oder kulturelle Projekte unterstützen, die von der Familie ausgewählt wurden. Diese Stiftungen sind oft rechtsfähig und müssen den Bestimmungen des Stiftungsrechts folgen.

Stiftungen & Co. KG

Hierbei handelt es sich um eine Kommanditgesellschaft, bei der eine Stiftung als Komplementär (voll haftender Gesellschafter) fungiert. Diese Konstruktion wird oft genutzt, um Unternehmensnachfolgen zu regeln, wobei die Stiftung langfristig die unternehmerische Führung sicherstellt.

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