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Überblick über Recht – Wirtschaft – Politik

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Kiel - Ostsee Newsletter

Vertragsrecht

OLG München bestätigt Abweisung des Maklerhonorars: Kausalität entscheidend

OLG München | 2026-06-24 | 7 U 2819/24

Sachverhalt

Die Klägerin, ein auf die Vermittlung von Zahnarztpraxen spezialisiertes Unternehmen, forderte vom Beklagten ein Maklerhonorar für die Vermittlung einer kieferorthopädischen Praxis.

Der Beklagte, dessen Ehefrau die Praxis betrieb und verstarb, hatte zuvor keinen Maklervertrag mit der Klägerin abgeschlossen.

Nach dem Tod der Ehefrau führte der Beklagte Gespräche mit einem Vertreter der Klägerin, der ihm Unterstützung beim Verkauf anbot.

Ein Zwischenbericht, der von beiden Parteien unterzeichnet wurde, stellte die Bedingungen für die Provisionspflicht dar.

Der Beklagte verkaufte die Praxis schließlich an einen Dritten, ohne dass die Klägerin nachweislich an diesem Abschluss beteiligt war.

Entscheidung

Das OLG München wies die Berufung der Klägerin zurück, da die Voraussetzungen für einen Provisionsanspruch nicht erfüllt waren.

Es wurde festgestellt, dass der Beklagte bereits vor dem angeblichen Maklervertrag über die Praxis informiert war, was die Kausalität zwischen der Tätigkeit der Klägerin und dem Vertragsabschluss ausschloss.

Zudem konnte die Klägerin nicht nachweisen, dass ihre Leistungen zur Herbeiführung des Kaufvertrags beigetragen hatten.

Die Beweiswürdigung des Landgerichts wurde als nachvollziehbar und überzeugend erachtet, insbesondere die Glaubwürdigkeit der Zeugen.

Schließlich wurde auch der Nachweis eines Makleralleinauftrags als nicht erbracht angesehen, was die Ansprüche der Klägerin weiter schwächte.

Quelle: Original-Link

Arbeitsrecht

BAG bestätigt Unwirksamkeit der Betriebsratswahl in Remote-Cities

Bundesarbeitsgericht | 2026-04-21 | 9 AZR 103/25

Sachverhalt

In der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts ging es um die Wirksamkeit einer Betriebsratswahl in den sogenannten Remote-Cities der Arbeitgeberin, die plattformbasierte Dienstleistungen im Bereich der Speisenlieferung anbietet.

Die Arbeitgeberin argumentierte, dass diese Remote-Cities keine betriebsratsfähigen Organisationseinheiten darstellen, da die wesentlichen Arbeitgeberfunktionen in der HUB-City H ausgeübt werden.

Der Wahlvorstand für die Betriebsratswahl in der Remote-City B wurde im Juli 2022 bestellt, und die Wahl fand am 15.

Dezember 2022 statt.

Die Arbeitgeberin focht die Wahl an, da sie die Auffassung vertrat, dass die Remote-City B nicht selbstständig sei.

Das Arbeitsgericht und das Landesarbeitsgericht wiesen die Anfechtung zurück, was zur Rechtsbeschwerde führte.

Entscheidung

Das Bundesarbeitsgericht stellte fest, dass die Remote-Cities B und G nicht als selbstständige betriebsratsfähige Organisationseinheiten anzusehen sind.

Die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts, dass die Remote-City B aufgrund der Verkennung des Betriebsbegriffs unwirksam sei, wurde bestätigt.

Es wurde argumentiert, dass eine bloße Interessengemeinschaft von Arbeitnehmern nicht ausreicht, um eine betriebsratsfähige Einheit zu bilden.

Die erforderliche Leitungsmacht und organisatorische Verselbstständigung seien in den Remote-Cities nicht gegeben.

Daher wurden die Rechtsbeschwerden der Betriebsräte als unbegründet zurückgewiesen.

Quelle: Original-Link

Beamtenrecht

Verfassungstreue im Beamtenverhältnis: Zweifel an politischer Loyalität eines Bewerbers

VG Berlin 7. Kammer | 2026-06-11 | 7 L 479/26

Sachverhalt

Der Antragsteller, ein ehemaliger Polizeivollzugsbeamter, beantragte die Zulassung zum Studium für den gehobenen Dienst der Kriminalpolizei in Berlin.

Er hatte sich zuvor als Fraktionsvorsitzender der AfD in einer Gemeindevertretung engagiert.

Nach einer vorläufigen Einstellungszusage wurde diese sechs Tage vor der geplanten Ernennung widerrufen.

Der Widerruf basierte auf der Einschätzung, dass die politische Tätigkeit des Antragstellers Zweifel an seiner Verfassungstreue aufwerfe.

Der Antragsteller legte sein Mandat nach Erhalt des Widerrufs nieder und beantragte einstweiligen Rechtsschutz gegen die Entscheidung.

Entscheidung

Das Gericht wies den Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz zurück, da der Antragsteller die erforderliche Verfassungstreue nicht nachweisen konnte.

Die Mitgliedschaft und aktive politische Betätigung in einer vom Verfassungsschutz beobachteten Partei rechtfertigten begründete Zweifel an seiner Loyalität zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung.

Der Antragsteller konnte nicht glaubhaft darlegen, dass er sich von den verfassungsfeindlichen Zielen der AfD distanziert hatte.

Die zeitliche Nähe seiner Mandatsniederlegung zum Widerruf der Einstellungszusage ließ darauf schließen, dass diese nicht aus eigener Überzeugung, sondern aus strategischen Überlegungen erfolgte.

Somit fehlte es an der notwendigen Eignung für die Berufung in das Beamtenverhältnis.

Quelle: Original-Link

Verwaltungsrecht

OVG Niedersachsen: Genehmigungsablehnung für Taxen rechtswidrig – Verfahren muss neu aufgerollt werden

OVG Niedersachsen | 2026-05-05 | 3 A 247/24

Sachverhalt

Der Kläger beantragte bei der Beklagten die Umwandlung seiner Mietwagengenehmigungen in Taxengenehmigungen für zwei Betriebsstätten.

Die Beklagte lehnte die Anträge ab, da das örtliche Taxengewerbe als funktionsfähig galt und keine neuen Konzessionen vergeben würden.

Der Kläger erhob Widerspruch und argumentierte, dass eine Versorgungslücke im Taxenangebot bestehe.

Trotz einer Stellungnahme des Gesamtverbands Verkehrsgewerbe Niedersachsen e.V.

wies die Beklagte den Widerspruch zurück.

Daraufhin erhob der Kläger Klage, um die Genehmigungen zu erhalten.

Entscheidung

Das OVG Niedersachsen stellte fest, dass die Ablehnung der Genehmigungen rechtswidrig war und die Beklagte in ihren Rechten des Klägers verletzte.

Die Beklagte hatte das erforderliche Beteiligungsverfahren gemäß § 14 Abs 2 PBefG nicht durchgeführt, was die Entscheidung formell fehlerhaft machte.

Zudem war die Prognose zur Funktionsfähigkeit des Taxengewerbes unzureichend und nicht auf den Bezirk bezogen.

Das Gericht verpflichtete die Beklagte, die Anträge des Klägers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu entscheiden.

Die Entscheidung ist somit nicht spruchreif, da weitere Ermittlungen notwendig sind.

Quelle: Original-Link

Rechtsprechungs-News diese Woche

NGO-Gutachten: AfD-Verbot ‚wahrscheinlich‘ erfolgreich

2026-06-25 | Legal Tribune Online

Ein aktuelles Gutachten einer NGO kommt zu dem Schluss, dass ein Verbot der AfD ‚wahrscheinlich‘ vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich wäre.

Die Analyse stützt sich auf das Demokratieprinzip und die Menschenwürde, die durch die Partei gefährdet seien.

Dies könnte weitreichende Konsequenzen für die politische Landschaft in Deutschland haben.

Die rechtlichen Argumente könnten eine neue Debatte über die Grenzen der politischen Meinungsfreiheit anstoßen.

Weitere Informationen sind in der vollständigen Meldung auf Legal Tribune Online zu finden.

Quelle: Link

EU-Regulierungsradar

Artificial Intelligence: Council gives final green light to simplify and streamline rules

2026-06-29T14:30:00 | council_press

Der Rat der Europäischen Union hat am 29.

Juni 2026 endgültig grünes Licht für eine neue Verordnung gegeben, die darauf abzielt, bestimmte Regeln im Bereich der künstlichen Intelligenz (KI) zu vereinfachen und zu straffen.

Diese Regelung wird als rechtlich bindend eingestuft und hat eine Relevanz von 40 von 100.

Die Maßnahme soll dazu beitragen, die Rahmenbedingungen für den Einsatz von KI in der EU zu verbessern.

Die Vereinfachung der Vorschriften wird als notwendig erachtet, um Innovationen im KI-Sektor zu fördern.

Quelle: Link

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