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Wehrpflicht – ein kurzer Blick auf die Historie

Arbeitsrecht – Erbrecht - Schulrecht

Wehrpflicht – ein kurzer Blick auf die Historie

Grundgesetz

Angesichts der veränderten Sicherheitslage in Europa haben die NATO und die EU neue Verteidigungsstrategien entwickelt. Deutschland steht hierbei vor erheblichen Herausforderungen, da die Bundeswehr jahrelang auf Abrüstung und Auslandseinsätze ausgerichtet war. Die neuen Anforderungen beinhalten:

  1. Erhöhung der Truppenstärke: Derzeit hat die Bundeswehr rund 183.000 aktive Soldaten. Um die NATO-Verpflichtungen zu erfüllen, müsste diese Zahl auf mindestens 250.000 steigen.

  2. Stärkung der Reserve: Aktuell verfügt Deutschland über eine Reserve von etwa 100.000 Personen, doch es wird angestrebt, diese auf über 200.000 auszubauen.

  3. Beitrag zur NATO-„New Force Model“: Deutschland soll bis 2025 rund 30.000 einsatzbereite Soldaten stellen, die innerhalb weniger Tage mobilisiert werden können.

  4. Erhöhung der Verteidigungsausgaben: Um das NATO-Ziel von 2 % des BIP zu erfüllen, müsste Deutschland jährlich über 80 Milliarden Euro in die Verteidigung investieren.

Zusätzlich zu diesen quantitativen Anforderungen kommt die Notwendigkeit, moderne Waffensysteme zu beschaffen, logistische Strukturen auszubauen und die Wehrpflicht- bzw. Rekrutierungsfrage neu zu überdenken. Die politische und gesellschaftliche Diskussion über eine Rückkehr zu einer verpflichtenden Form des Dienstes dürfte daher in den kommenden Jahren weiter an Bedeutung gewinnen.

Dazu: Bundeswehr – Wehrpflicht und die Rolle der Reservisten gestern und heute


Die Verankerung und Veränderung der Wehrpflicht im Grundgesetz (GG)

1. Ursprung der Wehrpflicht im Grundgesetz

Die Wehrpflicht wurde ursprünglich in Artikel 12a GG verankert. Dieser Artikel wurde durch die 1. Wehrverfassungsgesetzänderung im Jahr 1956 eingeführt, als die Bundeswehr gegründet wurde. Vor 1956 sah das Grundgesetz keine Wehrpflicht vor, da die Bundesrepublik Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg zunächst keine eigenen Streitkräfte hatte.

Wichtige Bestimmungen in Art. 12a GG (seit 1956):

  • Absatz (1): Männer können zum Wehrdienst verpflichtet werden.
  • Absatz (2): Ersatzdienst ist möglich, falls jemand den Wehrdienst aus Gewissensgründen verweigert.
  • Absatz (3): Auch zivile Pflichtdienste (z. B. Katastrophenschutz) sind in bestimmten Fällen zulässig.
  • Absatz (4)-(6): Erweiterungen zur Verteidigungs- und Katastrophenfallregelung.

2. Veränderungen der Wehrpflicht

a) 1968: Einführung der Notstandsgesetze

  • Die Wehrpflicht wurde durch die Notstandsgesetze ergänzt.
  • Seitdem kann die Bundesregierung im Verteidigungsfall auch zivile Dienste anordnen.

b) 2011: Aussetzung der Wehrpflicht

  • Die Wehrpflicht wurde am 1. Juli 2011 unter Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg ausgesetzt.
  • Sie wurde jedoch nicht abgeschafft, sondern nur in den „Ruhezustand“ versetzt.
  • Art. 12a GG blieb unverändert, sodass eine Reaktivierung der Wehrpflicht jederzeit durch ein einfaches Gesetz möglich ist.
  • Die Aussetzung wurde durch eine Änderung des Wehrpflichtgesetzes (WPflG) vorgenommen, nicht durch eine Änderung des Grundgesetzes.

3. Heutige Bedeutung von Art. 12a GG

  • Obwohl keine Wehrpflicht mehr besteht, könnte sie mit einfacher Mehrheit im Bundestag wieder aktiviert werden.
  • Eine Änderung des Grundgesetzes wäre nicht nötig.
  • Eine mögliche Wiedereinführung müsste aber politisch neu ausgestaltet werden (z. B. allgemeine Dienstpflicht statt Wehrpflicht nur für Männer).

Historischer Hintergrund und das Prinzip des „Bürgers in Uniform“

Die Wehrpflicht in Deutschland hat eine lange und wechselhafte Geschichte. Ihre Ursprünge reichen bis ins 19. Jahrhundert zurück, als die preußische Heeresreform unter Gerhard von Scharnhorst nach den Niederlagen gegen Napoleon das Konzept der allgemeinen Wehrpflicht etablierte. Dieses Modell sicherte eine breite militärische Mobilisierungsmöglichkeit und hatte den Vorteil, dass es nicht nur eine Berufsarmee unterhielt, sondern breite Teile der Bevölkerung in die Verteidigung des Landes einbezog.

Nach dem Zweiten Weltkrieg stand Deutschland vor der Herausforderung, eine Verteidigungsstrategie zu entwickeln, die sowohl der politischen Realität des Kalten Krieges als auch den Lehren aus der jüngsten Vergangenheit Rechnung trug. Die Väter des Grundgesetzes standen vor einem Dilemma: Einerseits musste Deutschland in das westliche Verteidigungsbündnis eingebunden werden, andererseits sollte eine erneute Militarisierung verhindert und die Armee in die demokratische Gesellschaft integriert werden.

Mit der Gründung der Bundeswehr 1956 wurde die Wehrpflicht eingeführt – jedoch nicht als reine militärische Notwendigkeit, sondern als bewusst gestaltetes Instrument der demokratischen Integration. Die Bundeswehr sollte kein „Staat im Staate“ werden, sondern ein fester Bestandteil der Gesellschaft. Die Wehrpflichtigen kamen aus allen sozialen Schichten, was sicherstellte, dass die Armee ein Spiegelbild der Gesellschaft blieb.

Das Prinzip des „Bürgers in Uniform“ war ein zentrales Element dieser Neugestaltung. Es basierte auf der Idee, dass Soldaten keine abgehobene Kaste bilden, sondern als mündige Staatsbürger mit Rechten und Pflichten in der Gesellschaft verankert sind. Dies spiegelte sich auch in der inneren Führung der Bundeswehr wider, die sich an demokratischen Werten orientierte und Soldaten dazu anhielt, Befehle kritisch zu hinterfragen, wenn sie gegen die Verfassung oder das Völkerrecht verstießen.

Diese Wehrstruktur war ein bewusstes Gegenmodell zur Wehrmacht des nationalsozialistischen Deutschlands, in der der Kadavergehorsam dominierte. Stattdessen wurde das Leitbild des „staatsbürgerlichen Soldaten“ entwickelt, der sich als Verteidiger demokratischer Werte versteht. Dieser Ansatz war auch Ausdruck des Bemühens, die Bundeswehr in die Mitte der Gesellschaft zu rücken und sie nicht zu einer elitären Berufsarmee werden zu lassen, die sich von der Bevölkerung entfremdet.

Aussetzung der Wehrpflicht und politische Hintergründe

Mit dem Ende des Kalten Krieges und der damit verbundenen Reduzierung militärischer Spannungen wurde die Wehrpflicht zunehmend infrage gestellt. 2011 wurde sie schließlich unter Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg ausgesetzt. Diese Entscheidung beruhte auf mehreren Faktoren:

  • Die Bundeswehr wurde zunehmend auf Auslandseinsätze umgestellt, die eine hochprofessionelle Truppe erforderten.

  • Die Wehrgerechtigkeit geriet in den Fokus, da nicht mehr alle jungen Männer eines Jahrgangs eingezogen wurden.

  • Finanzielle Erwägungen spielten ebenfalls eine Rolle, da eine Berufsarmee kosteneffizienter zu organisieren war.

Gleichzeitig war die Aussetzung der Wehrpflicht eine politische Entscheidung mit gesellschaftlichen Konsequenzen. Die Bundeswehr verlor einen breiten Kontakt zur Bevölkerung, und die Nachwuchsrekrutierung wurde zunehmend schwieriger.

Neue sicherheitspolitische Herausforderungen und die Rückkehr zur Diskussion

Bevor die Wehrpflicht in Deutschland im Jahr 2011 ausgesetzt wurde, hatte die Bundeswehr eine Personalstärke von rund 250.000 Soldaten. Davon waren etwa 60.000 Wehrpflichtige, die für eine Grundwehrdienstzeit von zuletzt sechs Monaten eingezogen wurden.

Nach der Aussetzung der Wehrpflicht sank die Truppenstärke kontinuierlich und stabilisierte sich in den letzten Jahren bei etwa 183.000 aktiven Soldaten (Stand 2024). Die Reduzierung resultierte aus der Umstellung auf eine reine Freiwilligen- und Berufsarmee.

Die veränderte sicherheitspolitische Lage in Europa, insbesondere durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine, hat die Debatte um die Wehrpflicht wiederbelebt. Während eine vollständige Wiedereinführung unwahrscheinlich erscheint, werden Modelle diskutiert, die verpflichtende Dienstzeiten oder alternative Formen eines Gesellschaftsdienstes umfassen.


In den letzten zehn Jahren hat sich die Bundeswehr von einer kriseninterventionellen Einsatzarmee zu einer Armee für kollektive Verteidigung im Rahmen der NATO entwickelt.

Von internationalen Einsätzen zur Landes- und Bündnisverteidigung

  • In den 2000er- und frühen 2010er-Jahren lag der Fokus der Bundeswehr auf Auslandseinsätzen wie in Afghanistan (ISAF und Resolute Support Mission), im Balkan oder in Mali (MINUSMA, EUTM).
  • Die sicherheitspolitischen Herausforderungen durch Russland führten dazu, dass die Bundeswehr wieder verstärkt auf konventionelle Kriegsführung vorbereitet wird, insbesondere zur Verteidigung des NATO-Bündnisgebiets.
  • Die NATO-Ostflanke wird seither aktiv durch die Bundeswehr mitgestaltet, z. B. durch die Battlegroup in Litauen im Rahmen der Enhanced Forward Presence (eFP).

Erhöhte NATO-Verpflichtungen und Multinationale Kooperationen

  • Die Bundeswehr hat in den letzten Jahren eine stärkere Rolle innerhalb der NATO Response Force (NRF) übernommen und wurde zum führenden Akteur in der NATO-Speerspitze (Very High Readiness Joint Task Force – VJTF).
  • Deutschland beteiligt sich an der schnellen Eingreiftruppe der NATO mit mehreren tausend Soldaten, die innerhalb weniger Tage einsatzbereit sein müssen.
  • Durch die Zeitenwende (2022) wurde eine engere Verzahnung mit Partnerstaaten wie den USA, Frankreich und Großbritannien vorangetrieben.

3. Neue Bedrohungsszenarien: Cyber- und Hybride Kriegsführung

  • Seit 2017 wurde mit dem Cyber- und Informationsraum (CIR) eine neue Teilstreitkraft geschaffen, die sich mit Cyberverteidigung, Desinformationskampagnen und digitaler Kriegsführung befasst.
  • Die Abwehr hybrider Bedrohungen, darunter Propaganda, Wirtschaftssanktionen und kritische Infrastrukturangriffe, spielt eine zunehmende Rolle.

4. Wiederaufbau der Brigade- und Divisionsstrukturen

  • In den 2010er-Jahren war die Bundeswehr durch Sparmaßnahmen stark verkleinert worden, wobei viele Panzerbataillone und Flugabwehrsysteme abgeschafft wurden.
  • Seit 2022 gibt es eine Kehrtwende: Panzerverbände werden reaktiviert, und die Bundeswehr soll wieder eine kampffähige Heeresdivision bis 2025 stellen.
  • Die Bundeswehr wird in den kommenden Jahren eine neue schwere Panzerbrigade in Litauen stationieren, was eine langfristige Truppenpräsenz im Baltikum bedeutet.

5. Erhöhung des Wehretats und Modernisierung der Ausrüstung

  • Vor 2022 war der Wehretat lange unterfinanziert, was zu Engpässen bei Waffen, Munition und Ersatzteilen führte.
  • Mit dem 100-Milliarden-Euro-Sondervermögen für die Bundeswehr wird nun in F-35-Kampfjets, schwere Transporthubschrauber, neue Panzer und moderne Luftverteidigungssysteme (z. B. Arrow 3, Patriot) investiert.
  • Ziel ist es, die Einsatzbereitschaft der Truppe signifikant zu steigern.

Die Bedeutung des Drohneneinsatzes im Krieg zwischen Russland und der Ukraine für die Bundeswehr

Der Krieg zwischen Russland und der Ukraine hat gezeigt, dass Drohnen zu einem entscheidenden Faktor der modernen Kriegsführung geworden sind. Der massive Einsatz von Drohnen für Aufklärung, Angriff und elektronische Kriegsführung hat die Dynamik des Konflikts grundlegend verändert. Diese Entwicklung hat auch direkte Auswirkungen auf die Bundeswehr, die in ihrer bisherigen Struktur auf klassische Waffensysteme wie Kampfpanzer, Artillerie und bemannte Luftstreitkräfte fokussiert war.


1. Drohnen als kosteneffiziente Alternative zu traditionellen Waffensystemen

  • Der Krieg in der Ukraine zeigt, dass kleine, kommerziell verfügbare Drohnen (z. B. DJI Mavic, FPV-Drohnen) äußerst effektiv sind, um Aufklärung durchzuführen und präzise Angriffe auf feindliche Ziele zu ermöglichen.
  • Gleichzeitig setzen beide Seiten mittlere und große Kampfdrohnen ein, wie die Bayraktar TB2 (Ukraine) oder die Shahed-136 (Russland), die für gezielte Angriffe auf Infrastruktur, Nachschublinien und Truppenbewegungen verwendet werden.
  • Im Vergleich zu bemannten Luftfahrzeugen sind Drohnen günstiger, leichter ersetzbar und risikoärmer für die eigenen Truppen.

Folge für die Bundeswehr:

  • Die Bundeswehr hat bisher nur begrenzt Drohnen für Kampfeinsätze genutzt und setzt vor allem auf unbewaffnete Aufklärungsdrohnen wie die LUNA NG und Heron TP.
  • Der Ukraine-Krieg zeigt, dass ein breiter Einsatz von bewaffneten Drohnen notwendig ist, um gegen moderne Bedrohungen bestehen zu können.
  • Mit der Einführung von bewaffneten Heron-TP-Drohnen und der Beschaffung von US-amerikanischen MQ-9 Reaper (2023) hat die Bundeswehr begonnen, die Lücke zu schließen, jedoch besteht noch erheblicher Nachholbedarf.

2. Drohnenabwehr als kritische Verteidigungsaufgabe

  • Die Ukraine hat bewiesen, dass Schwärme von kleinen Drohnen Panzer, Fahrzeuge und befestigte Stellungen zerstören können.
  • Russland setzt massiv auf Shahed-136-Kamikazedrohnen, um kritische Infrastruktur und Stromnetze der Ukraine anzugreifen.
  • Beide Seiten nutzen elektronische Kampfführung (Jamming), um gegnerische Drohnen zu stören oder zu übernehmen.

Folge für die Bundeswehr:

  • Die Bundeswehr verfügt kaum über spezialisierte Drohnenabwehr und ist auf konventionelle Flugabwehrsysteme wie Patriot oder IRIS-T angewiesen, die jedoch nicht gegen kleine oder mittlere Drohnen geeignet sind.
  • Notwendig wäre die Anschaffung von spezialisierten Abwehrsystemen, darunter:
    • Elektronische Störsysteme (Jamming)
    • Laser- und Mikrowellenwaffen
    • Kinetische Abwehrmaßnahmen (Drohnen gegen Drohnen)
    • Mobile Nahbereichsverteidigungssysteme
  • Deutschland plant, Leistungsfähige Systeme wie Skyranger 30 oder Lasersysteme für die Drohnenabwehr zu beschaffen.

3. Taktische Anpassungen in der Kriegsführung

  • Drohnen haben gezeigt, dass statische Truppenbewegungen oder große Panzerformationen schnell aufgedeckt und zerstört werden können.
  • Die Ukraine nutzt Drohnen für gezielte Angriffe auf Munitionslager, Kommandoposten und Konvois – dies zwingt Russland zu einer Verstreuung seiner Truppen, um Angriffe zu vermeiden.
  • Drohnen ermöglichen asymmetrische Kriegsführung: Ein kleiner Trupp mit Drohnen kann hochgerüstete Einheiten erheblich schädigen.

Folge für die Bundeswehr:

  • Bisher war die Bundeswehr auf klassische Gefechtsführung mit großen, gut sichtbaren Verbänden ausgerichtet.
  • Eine Anpassung an flexiblere, unkonventionelle Taktiken mit Drohnen, Tarnmaßnahmen und dezentraler Kriegsführung ist erforderlich.
  • Schwärme von kleinen, autonomen Drohnen könnten in Zukunft auch für die Bundeswehr eine Rolle spielen.

4. Angriff auf kritische Infrastruktur als Kriegsstrategie

  • Russland nutzt Drohnen gezielt, um Energieversorgung, Kommunikationszentren und Versorgungswege der Ukraine zu attackieren.
  • Diese Angriffe sind schwer abzuwehren, weil die Drohnen zahlreich, klein und günstig sind.
  • Die Ukraine reagiert mit Luftabwehrsystemen und improvisierten Drohnenjägern (z. B. Maschinengewehren auf Geländewagen).

Folge für die Bundeswehr:

  • Deutschland hat keine umfassende Drohnenabwehr für kritische Infrastruktur.
  • Kraftwerke, Logistikzentren oder Militärbasen sind kaum gegen Drohnenangriffe geschützt.
  • Es müssen robuste Abwehrsysteme und Frühwarnradare beschafft werden.

Drohnen sind ein zentraler Bestandteil der modernen Kriegsführung geworden – sowohl als Angriffswaffe als auch in der Abwehr.

 

Anpassungen in der Ausbildung der Bundeswehr bei verstärkten Drohneneinsatz

Ausbildung zur Drohnenbedienung und -steuerung

  • Soldaten müssen lernen, Drohnen für Aufklärung, Zielerfassung und Angriffe einzusetzen.
  • Ausbildung in verschiedenen Drohnentypen:
    • Kleine Aufklärungsdrohnen (z. B. Mikrodrohnen für Infanterieeinheiten)
    • Bewaffnete Drohnen (z. B. Heron TP, MQ-9 Reaper)
    • FPV-Kamikaze-Drohnen für taktische Einsätze
  • Taktische Drohneneinsätze üben, z. B.:
    • Zielmarkierung für Artillerieangriffe
    • Überwachung von Feindbewegungen
    • Angriffe auf feindliche Fahrzeuge und Stellungen

Notwendige Neuerung: Einrichtung spezialisierter Drohnenpilotenschulen für die Bundeswehr.


Ausbildung in Drohnenabwehr

  • Infanteristen und Panzerbesatzungen müssen sich gegen kleine und mittlere Drohnen verteidigen können.
  • Neue Schulungen zur:
    • Früherkennung von Drohnen (visuell und durch Sensoren)
    • Drohnenstörung mittels elektronischer Kriegsführung (Jamming)
    • Einsatz von tragbaren Drohnenabwehrwaffen (z. B. Anti-Drohnen-Gewehre, Netzwerfer)
    • Verteidigung gegen Drohnenschwärme mit Maschinenwaffen oder tragbarer Flugabwehr

Notwendige Neuerung: Einführung von Anti-Drohnen-Abwehrteams, die mit elektronischen Störgeräten und mobilen Flugabwehrwaffen ausgestattet sind.


Tarnung und Täuschung gegen Drohnenangriffe

  • Soldaten müssen sich vor Drohnenaufklärung und Luftangriffen schützen.
  • Ausbildung in:
    • Verbergen von Fahrzeugen und Truppenbewegungen vor Wärmebildkameras (z. B. mit Tarnnetzen und Hitzeschutzfolien)
    • Einsatz von Täuschzielen (Decoys) zur Irreführung gegnerischer Drohnen
    • Verlagerung von Truppenbewegungen auf schwer erkennbare Routen

Notwendige Neuerung: Entwicklung und Schulung in Anti-Drohnen-Taktiken, um feindliche Aufklärung zu vermeiden.


Elektronische Kriegsführung und Cyber-Kampfführung

  • Drohnen setzen stark auf GPS- und Funksteuerung – diese können durch elektronische Störmaßnahmen ausgeschaltet werden.
  • Spezialisierte Soldaten müssen ausgebildet werden in:
    • Störung von Drohnensteuerung durch Jamming-Techniken
    • Übernahme feindlicher Drohnen durch Hacking
    • Einsatz von mobilen elektronischen Störsendern in Kampfverbänden

Notwendige Neuerung: Stärkere Verzahnung von Cyber- und Infanteriekräften, um Drohnenangriffe in Echtzeit abzuwehren.


Drohnenunterstützung für Pioniere und Spezialkräfte

  • Pioniereinheiten könnten mit Drohnen für Minenräumung und Hinderniserkundung arbeiten.
  • Fallschirmjäger und Spezialkräfte sollten trainiert werden, Drohnen für verdeckte Operationen und Zielerfassung einzusetzen.
  • Infanteristen können leichte FPV-Kamikazedrohnen für punktgenaue Angriffe auf Feindeinrichtungen nutzen.

Notwendige Neuerung: Integrierte Drohneneinheiten in Pionier-, Fallschirmjäger- und Spezialkräfteausbildung.


Anpassung der klassischen Gefechtsausbildung

  • Panzer- und Artillerietaktiken müssen überarbeitet werden, um Drohnenangriffe besser zu überleben.
  • Soldaten müssen in neuen Formationstechniken geschult werden, die Drohnenangriffe erschweren (z. B. kleinere Gruppen, häufige Positionswechsel).
  • Gepanzerte Fahrzeuge benötigen aktive Drohnenabwehrsysteme (z. B. Softkill-Systeme, automatische Maschinengewehre zur Drohnenabwehr).

Notwendige Neuerung: Einführung eines neuen Gefechtskonzepts, das Drohnen als festen Bestandteil der Bedrohung berücksichtigt.

Eine Antwort

  1. Jürgen Steinbrink sagt:

    Der Kurzbericht passt! – Die Bedrohung durch Drohnen wächst zunehmend. Eine schnelle Modernisierung der Bundeswehr ist von Nöten. Es fehlt an Munition, einsatzfähigem Gerät und Personal! – Eine Wiedereinführung der Bundeswehr wäre zwar möglich, ist aber nach altem System nicht mehr zeitgemäß. Eine Anpassung zum Beispiel nach schwedischem Modell ist zeitnah zu realisieren.
    Interessant ist auch der Neuaufbau der Reservistenkonzeption – Heimatschutz. Dies wäre sicher auch noch einen Artikel wert.
    Verteidigungsfähigkeit betrifft die gesamte Bevölkerung und ist nicht nur Aufgabe der Bundeswehr.

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