Bundesregierung: Programm für Aufschwung und Beschäftigung
Das Papier „Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ umfasst zwölf Seiten und enthält 34 konkrete Maßnahmen, auf die sich der Koalitionsausschuss verständigt hat. Es handelt sich nicht um einen Koalitionsvertrag, sondern um ein politisches Maßnahmenprogramm mit konkreten Gesetzgebungsaufträgen und Zeitvorgaben.
Juristisch und wirtschaftspolitisch lässt sich das Papier wie folgt einordnen.
Die wirtschaftspolitische Grundrichtung
Im Mittelpunkt stehen
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Bürokratieabbau,
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Investitionen,
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Digitalisierung,
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KI,
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Industriepolitik,
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Planungsbeschleunigung,
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Steuerentlastungen.
Das ist gegenüber den vergangenen Jahren eine deutliche Schwerpunktverlagerung.
Insbesondere finden sich Maßnahmen zur
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Förderung von KI,
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Halbleitern,
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Batteriezystemen,
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Automobilindustrie,
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Chemie,
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Maschinenbau,
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Rechenzentren,
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Netzausbau.
Diese Bereiche werden ausdrücklich als Zukunftsbranchen definiert.
Arbeitsmarkt
Hier enthält das Papier zahlreiche tiefgreifende Änderungen.
1. Befristungsrecht
Bis Ende 2030 sollen sachgrundlose Befristungen
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bis 48 Monate,
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sechs Verlängerungen,
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sogar bei erneuter Einstellung
zulässig werden.
2. Kündigungsrecht für Spitzenverdiener
Besonders bemerkenswert ist Maßnahme 6.
Für Arbeitnehmer oberhalb des 1,75-fachen der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung soll ein neues Modell geschaffen werden:
Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen Abfindung.
Dies erinnert an internationale „Executive Employment“-Modelle.
3. Steuerbegünstigung von Abfindungen
Abfindungen sollen steuerlich privilegiert werden,
wenn unmittelbar wieder eine Beschäftigung aufgenommen wird.
Damit sollen schnelle Arbeitsplatzwechsel gefördert werden.
4. Krankschreibung
Vorgesehen sind:
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Abschaffung der telefonischen AU,
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AU bereits am ersten Krankheitstag,
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schärfere Strafbarkeit falscher Atteste,
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Primärarztsystem,
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Termingarantie für Fachärzte.
Sozialstaat
Das Papier verfolgt einen Paradigmenwechsel.
Einerseits
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Sicherung der Rente,
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Umsetzung der Rentenkommission,
andererseits
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stärkere Erwerbsanreize,
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Transferentzugsraten,
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Bekämpfung von Sozialleistungsmissbrauch.
Insbesondere vorgesehen sind
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umfassender Datenaustausch,
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Leistungsausschlüsse,
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Änderungen im Freizügigkeitsrecht,
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verstärkte Behördenkooperation.
Datenschutz
Vorgesehen sind:
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Nutzung sämtlicher DSGVO-Spielräume,
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Herausnahme bestimmter risikoarmer Verarbeitungen,
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Vereinfachung der Aufsicht,
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Konzentration der Datenschutzaufsicht,
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Reduzierung betrieblicher Datenschutzbeauftragter,
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Datengesetzbuch.
Das Ziel lautet ausdrücklich:
Datenschutz vereinfachen und Datennutzung fördern.
Juristisch ist allerdings zu beachten:
Viele Änderungen hängen von europäischem Recht ab.
Deutschland kann die DSGVO nicht einseitig ändern.
Bürokratieabbau
Unter anderem:
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Genehmigungsfiktion als Regelfall,
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Berichtspflichten-Bremse,
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Abschaffung zahlreicher Dokumentationspflichten,
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automatische Steuererklärung,
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Digitalisierung,
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Shared Services,
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8 % Personalabbau in Bundesbehörden.
Die Genehmigungsfiktion dürfte das Verwaltungsrecht erheblich verändern.
Künftig sollen Anträge nach vier Monaten grundsätzlich als genehmigt gelten, sofern die Behörde keinen besonderen Prüfbedarf anmeldet.
Informationsfreiheitsgesetz
Vorgesehen sind:
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Auskunftsrechte stärker auf natürliche Personen zu konzentrieren,
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Nachweis eines berechtigten Interesses,
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Prüfung einer Beschränkung auf Deutsche und EU-Bürger,
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Schwärzung von Mitarbeiternamen,
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stärkere Berücksichtigung staatlicher Sicherheitsinteressen.
Juristisch wäre dies eine erhebliche Änderung des bisherigen Transparenzverständnisses.
KI und Mitbestimmung
Es wird ausdrücklich geregelt,
dass Unternehmen KI schneller einführen können sollen.
Dafür sollen
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Mitbestimmungsverfahren,
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Softwareupdates,
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Betriebsverfassungsrecht
vereinfacht werden.
Wohnungsmarkt
Das Papier kombiniert
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mehr sozialen Wohnungsbau,
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Förderung privaten Wohnungsbaus,
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Abschaffung bestimmter Kapitalpuffer,
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Einschränkungen landesrechtlicher Vergesellschaftungen.
Steuerpolitik
Geplant sind:
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Einkommensteuerentlastungen,
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höherer Grundfreibetrag,
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höheres Kindergeld,
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höhere Kinderfreibeträge,
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höherer Arbeitnehmerpauschbetrag,
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Abflachung der Progression.
Finanziert werden sollen diese Maßnahmen insbesondere durch
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höhere Reichensteuer,
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höhere Pauschalsteuer bei Minijobs,
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geringere steuerliche Förderung von Handwerkerleistungen,
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Gewinnabführungen der KfW.
Bewertung
Aus juristischer Sicht enthält das Papier zahlreiche Vorhaben mit erheblichem Prüfungsbedarf:
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Verfassungsrecht: Einschränkungen des IFG, Ausgestaltung der Genehmigungsfiktion, Datenaustausch zwischen Behörden und Leistungsausschlüsse müssen mit den Grundrechten, insbesondere dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, dem Rechtsstaatsprinzip und Art. 3 GG vereinbar sein.
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Europarecht: Datenschutzreformen, Lieferkettenrecht und arbeitsrechtliche Änderungen bewegen sich im Anwendungsbereich des Unionsrechts und lassen sich nur innerhalb der Vorgaben der DSGVO sowie arbeitsrechtlicher Richtlinien umsetzen.
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Arbeitsrecht: Die geplanten Erleichterungen bei sachgrundlosen Befristungen und die Auflösungsoption für Hochverdiener würden einen tiefen Eingriff in das bisherige Kündigungsschutz- und Befristungsrecht darstellen.
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Verwaltungsrecht: Die Genehmigungsfiktion als Regelfall würde das Verhältnis zwischen Verwaltung und Bürgern grundlegend verändern und hohe Anforderungen an Organisation und Fristenkontrolle der Behörden stellen.
Das Maßnahmenpaket setzt Akzente zugunsten von Wachstum, Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit. Positiv hervorzuheben sind insbesondere:
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umfassender Bürokratieabbau,
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Beschleunigung von Genehmigungs- und Planungsverfahren,
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Förderung von Zukunftstechnologien und Künstlicher Intelligenz,
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Entlastungen für Unternehmen sowie für Familien mit mittleren und geringeren Einkommen.
Dem stehen jedoch Vorhaben gegenüber, die kontrovers diskutiert werden dürften, etwa:
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die Einschränkung des Informationsfreiheitsrechts,
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der Ausbau des behördlichen Datenaustauschs,
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die Lockerung arbeitsrechtlicher Schutzvorschriften,
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stärkere Eingriffsbefugnisse im Sozialleistungsrecht.
