Besetzung der Stelle des Generalstaatsanwalts in SH gestoppt

Die 12. Kammer des Verwaltungsgerichts hat dem Land Schleswig-Holstein gestern untersagt, die Stelle des Generalstaatsanwalts/der Generalstaatsanwältin mit dem von ihm ausgewählten Bewerber zu besetzen. Damit gab die 12. Kammer einem Antrag auf vorläufigen Stopp des Besetzungsverfahrens statt (Az. 12 B 34/24).
Zur Begründung führt das Gericht im Wesentlichen aus, dass der Auswahlentscheidung eine fehlerhafte Beurteilung des ausgewählten Bewerbers zugrunde gelegen habe. Bei der Beurteilung sei es zu Verfahrensfehlern gekommen. Die fehlerhafte Beurteilung könne nicht als Grundlage einer Auswahlentscheidung herangezogen werden.
Quelle: https://www.schleswig-holstein.de/DE/justiz/gerichte-und-justizbehoerden/OVG/Presse/PI_VG/2024_07_19_Besetzung_Stelle_GenStA_gestoppt?nn=4d314c1a-2485-4a07-a9c5-efae7e5f19c3
Das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein hat die Besetzung des Postens des Generalstaatsanwalts gestoppt. Die 12. Kammer hat dem Land Schleswig-Holstein untersagt, die Stelle mit dem von ihm ausgewählten Bewerber zu besetzen. Der Privatdozent Ralf Anders, der seit 2019 die zweitgrößte Staatsanwaltschaft Deutschlands in Hamburg leitet, sollte neuer Generalstaatsanwalt in Schleswig-Holstein werden. Allerdings gab es Verfahrensfehler bei der Beurteilung des ausgewählten Bewerbers, weshalb das Verwaltungsgericht die Besetzung gestoppt hat1. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, und das Justizministerium prüft den Beschluss und wird über das weitere Vorgehen entscheiden. Die SPD-Fraktionsvorsitzende im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Serpil Midyatli, kritisierte die erneuten Probleme bei der Besetzung der Stelle als “peinlich” und ein schlechtes Signal für qualifizierte Kräfte in der schleswig-holsteinischen Justiz.
In Justizkreisen macht sich derweil Schadenfreude über ein Fachressort und eine Ministerin breit, die ihr Geschäft anscheinend nicht beherrschen und für die Suche nach einem neuen General sogar einen externen Experten angeheuert haben sollen. „Das sind eben die Nachteile des Beamtentums und der Bestenauslese“, maulte ein CDU-Politiker. Früher sei der „General“ ein politischer Beamter gewesen, der ohne großen Zirkus von der Regierung hätte eingesetzt werden können.
Quelle: https://www.kn-online.de/schleswig-holstein/generalstaatsanwalt-in-sh-gericht-stoppt-besetzung-der-stelle-NT3RPXVDHBFSZLD4TH2MINB4Z4.html
Wie sind die politischen Äußerungen zu bewerten?
Weil Fehler im Beurteilungsverfahren vorlagen, mußte das Verwaltungsgericht Schleswig im Ergebnis zu einem Stop des Besetzungsverfahrens für den Generalstaatsanwalt in SH kommen.
Die politischen Kommentare aus SPD und CDU zeigen aber eins: Die Unabhängigkeit des Justizsystem in Schleswig-Holstein ist nicht ausreichend und zusätzlich wünschen sich Politiker eine Situation ohne Bestenauslese und Direktbesetzung der Position des Generalstaatsanwaltes durch die Regierung.
Damit ist die Unabhängigkeit der Justiz – Richter und Staatsanwälte – nicht gewahrt.
Dazu ein Kommentar: Wir haben keine unabhängige Justiz
Welche Verfahren sollen die Unabhängigkeit der Justiz sicherstellen?
Richterwahlausschüsse
Ein Richterwahlausschuss ist ein Gremium, das in Deutschland bei der Ernennung von Richtern mitwirkt. Die genaue Zusammensetzung und die Aufgaben der Richterwahlausschüsse können je nach Bundesland variieren, aber im Allgemeinen erfüllen sie folgende Funktionen:
- Mitwirkung bei der Auswahl und Ernennung von Richtern: Der Richterwahlausschuss spielt eine zentrale Rolle bei der Auswahl von Richtern und Richterinnen, indem er Kandidaten prüft, bewertet und für die Ernennung vorschlägt.
- Gewährleistung der Unabhängigkeit und Eignung der Richter: Durch die Einbindung verschiedener Mitglieder soll sichergestellt werden, dass die ausgewählten Richter unabhängig und fachlich geeignet sind.
Zusammensetzung der Richterwahlausschüsse
Die Zusammensetzung der Richterwahlausschüsse ist in den jeweiligen Landesgesetzen geregelt und kann sich je nach Bundesland unterscheiden. Sie bestehen in der Regel aus:
- Vertretern des Landtags oder der Bürgerschaft: Abgeordnete, die die politischen Parteien repräsentieren.
- Richtern: Vertreter der richterlichen Selbstverwaltung oder anderer Gerichte.
- Vertretern des Justizministeriums: Oft der Justizminister oder ein Vertreter des Ministeriums.
- Weitere Mitglieder: Je nach Bundesland können weitere Mitglieder aus verschiedenen Bereichen hinzugezogen werden.
Richterwahlausschüsse in Schleswig-Holstein (SH)
In Schleswig-Holstein ist die Zusammensetzung und die Aufgaben des Richterwahlausschusses durch das Landesrichtergesetz (LRiG) geregelt. Hier sind die wichtigsten Punkte zur Besetzung des Richterwahlausschusses in Schleswig-Holstein:
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Mitglieder: Der Richterwahlausschuss in Schleswig-Holstein besteht aus zwölf Mitgliedern.
- Sechs Mitglieder: Diese werden vom Landtag gewählt und repräsentieren die politischen Parteien.
- Fünf Mitglieder: Diese werden aus den Reihen der Richter des Landes gewählt.
- Ein Mitglied: Der Justizminister oder ein von ihm benannter Vertreter des Ministeriums ist ebenfalls Mitglied des Ausschusses.
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Vorsitz: Der Vorsitz im Richterwahlausschuss führt in der Regel der Justizminister oder sein Vertreter, jedoch ohne Stimmrecht.
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Aufgaben: Der Ausschuss berät und beschließt über die Besetzung von Richterstellen an den ordentlichen Gerichten, den Verwaltungsgerichten, den Sozialgerichten und den Arbeitsgerichten im Land Schleswig-Holstein. Dabei berücksichtigt er die fachlichen und persönlichen Eignungen der Bewerber.
Verfahren der Wahl und Ernennung
Das Verfahren zur Wahl und Ernennung der Richter durch den Richterwahlausschuss umfasst mehrere Schritte:
- Ausschreibung der Stelle: Freiwerdende Richterstellen werden ausgeschrieben.
- Bewerbung: Interessierte und qualifizierte Juristen bewerben sich auf die ausgeschriebenen Stellen.
- Bewertung: Die Bewerbungen werden geprüft und bewertet. Dabei werden sowohl fachliche Qualifikationen als auch persönliche Eignungen berücksichtigt.
- Beratung und Beschluss: Der Richterwahlausschuss tritt zusammen, um die Bewerbungen zu beraten und einen Beschluss zu fassen.
- Ernennung: Die vom Ausschuss ausgewählten Bewerber werden vom Justizminister ernannt.
Verfahren zur Ernennung eines Generalstaatsanwaltes in SH
Die Ernennung eines Generalstaatsanwalts in Schleswig-Holstein (SH) erfolgt durch mehrere Schritte und unter Einbeziehung verschiedener Gremien und Personen. Hier ist der typische Ablauf:
1. Ausschreibung der Stelle
Wenn die Position des Generalstaatsanwalts frei wird, wird sie in der Regel öffentlich ausgeschrieben. Dies ermöglicht es qualifizierten Bewerbern, sich auf die Position zu bewerben.
2. Auswahlverfahren
Nach Eingang der Bewerbungen wird ein Auswahlverfahren durchgeführt, bei dem die fachliche und persönliche Eignung der Bewerber geprüft wird. Dies kann eine Vorauswahl durch eine Kommission oder ein Gremium umfassen, das die Bewerber hinsichtlich ihrer Qualifikationen bewertet.
3. Beteiligung des Richterwahlausschusses
In Schleswig-Holstein hat der Richterwahlausschuss auch bei der Ernennung des Generalstaatsanwalts eine wichtige Rolle. Der Ausschuss setzt sich aus Mitgliedern des Landtags, Richtern und Vertretern des Justizministeriums zusammen und berät über die Eignung der Kandidaten.
4. Empfehlung durch das Justizministerium
Das Justizministerium, oft vertreten durch den Justizminister oder die Justizministerin, spricht in der Regel eine Empfehlung für einen der Bewerber aus. Diese Empfehlung basiert auf den Ergebnissen des Auswahlverfahrens und den Beratungen im Richterwahlausschuss.
5. Ernennung durch die Landesregierung
Die endgültige Ernennung des Generalstaatsanwalts erfolgt durch die Landesregierung von Schleswig-Holstein. Die Landesregierung trifft ihre Entscheidung unter Berücksichtigung der Empfehlungen und Beratungen der vorherigen Schritte.
6. Amtseinführung
Nach der Ernennung wird der neue Generalstaatsanwalt feierlich in sein Amt eingeführt. Dies kann eine offizielle Zeremonie umfassen, bei der der Generalstaatsanwalt seinen Amtseid ablegt.