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Themenübersicht
Steuerrecht
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Bundesfinanzhof bestätigt Verfassungsmäßigkeit des Zinssatzes im Bewertungsrecht Bundesfinanzhof | 2026-06-05 | II R 35/23 |
Sachverhalt
Die Klägerin erhielt von ihrem Onkel ein Grundstück und verpflichtete sich, ihm eine monatliche Geldrente von 1.000 Euro auf Lebenszeit zu zahlen.
Bei der Schenkungsteuererklärung legte sie einen Zinssatz von 0,5 % zugrunde, während das Finanzamt einen Zinssatz von 5,5 % gemäß § 14 Abs 1 Satz 3 BewG anwandte.
Das Finanzamt setzte daraufhin die Schenkungsteuer auf 4.080 Euro fest.
Die Klägerin hielt den Zinssatz für verfassungswidrig und reichte Klage ein, die vom Finanzgericht abgewiesen wurde.
In der Revision vor dem Bundesfinanzhof wurde die Klage erneut abgewiesen.
Entscheidung
Der Bundesfinanzhof stellte fest, dass der Zinssatz von 5,5 % im Bewertungsrecht nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes verstößt.
Er betonte, dass die Regelung des § 14 Abs 1 Satz 3 BewG einen Normalzinssatz darstellt, der die üblichen Schwankungen des Zinsniveaus am Kapitalmarkt berücksichtigt.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vollverzinsung nach § 233a AO sei nicht auf die Bewertung lebenslänglicher Nutzungen übertragbar.
Der Senat sah keine Ungleichbehandlung zwischen Steuerpflichtigen und betonte die unterschiedlichen Zwecke der Regelungen.
Schließlich wurde die Klage als unbegründet abgewiesen, da der angefochtene Schenkungsteuerbescheid rechtmäßig war.
Quelle: Original-Link
Arbeitsrecht
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BAG stärkt Anspruch auf Inflationsausgleichsprämie für Juli 2023 Bundesarbeitsgericht | 2026-04-22 | 10 AZR 143/25 |
Sachverhalt
Im Streitfall ging es um die Zahlung einer tariflichen Inflationsausgleichsprämie für den Monat Juli 2023.
Der Kläger, ein seit 2000 als Busfahrer bei der Beklagten beschäftigter Arbeitnehmer, hatte aufgrund einer Erkrankung bis zum 5.
Juni 2023 Anspruch auf Entgeltfortzahlung.
Nach dieser Zeit bezog er Krankengeld und erhielt keine Inflationsausgleichsprämie für Juli 2023.
Der Kläger machte den Anspruch auf die Prämie in Höhe von 250 Euro geltend, was die Beklagte ablehnte.
Die Parteien stritten darüber, ob der Anspruch auf die Prämie an einen Vergütungsanspruch geknüpft ist oder nicht.
Entscheidung
Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass der Kläger einen Anspruch auf die Inflationsausgleichsprämie für Juli 2023 hat.
Die Regelung im Tarifvertrag sieht vor, dass Beschäftigte in den Monaten April bis Juli 2023 eine Prämie erhalten, ohne dass weitere Anspruchsvoraussetzungen bestehen.
Der Kläger war im Juli 2023 unstreitig Beschäftigter der Beklagten, was den Anspruch begründet.
Die Formulierung „mit der Vergütung“ wird als Fälligkeitsregelung interpretiert und nicht als Voraussetzung für einen Vergütungsanspruch.
Daher wurde das Urteil des Landesarbeitsgerichts aufgehoben und die Klage des Klägers stattgegeben.
Quelle: Original-Link
Beamtenrecht
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Diskriminierung und Fürsorgepflicht: Verwaltungsgericht Bremen entscheidet über Teilzeit und Elternzeit Verwaltungsgericht Bremen | 2026-04-24 | 6 K 811/23 |
Sachverhalt
In einem aktuellen Urteil des Verwaltungsgerichts Bremen ging es um Ansprüche auf Schadensersatz und Entschädigung wegen behaupteter Diskriminierung.
Die Klägerin war Teilzeitbeschäftigte und hatte Elternzeit in Anspruch genommen.
Sie machte geltend, dass diese Umstände zu einer Benachteiligung in ihrer beruflichen Entwicklung führten.
Das Gericht prüfte, ob eine Diskriminierung im Sinne des AGG vorlag.
Letztlich stellte es fest, dass die organisatorischen Anforderungen einer Führungsfunktion keine Diskriminierung begründen können.
Entscheidung
Das Gericht entschied, dass weder Teilzeitbeschäftigung noch Elternzeit einen Diskriminierungsgrund darstellen.
Es wurde festgestellt, dass die Auswirkungen auf die Vereinbarkeit von Teilzeit und Dienstwahrnehmung nicht als Diskriminierung wegen Geschlechts gewertet werden können.
Zudem lag keine Verletzung der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht vor, da die Entscheidungen des Dienstherrn auf sachlichen Erwägungen beruhten.
Die geltend gemachten Belastungen waren weitgehend auf eigenverantwortliche Entscheidungen der Beamtin zurückzuführen.
Eine Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung wurde abgelehnt, da das Vorbringen der Klägerin nicht ausreichend war, um die Rechtsauffassung des Gerichts zu hinterfragen.
Quelle: Original-Link
Verwaltungsrecht
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Oberverwaltungsgericht NRW: Keine Zulassung der Berufung im Bauprogramm-Streit Oberverwaltungsgericht NRW | 2026-05-05 | 15 A 1362/23 |
Sachverhalt
Der Kläger beantragte die Zulassung der Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Münster.
Das Verwaltungsgericht hatte entschieden, dass ein taugliches Bauprogramm vorliegt, welches durch einen Ratsbeschluss der Beklagten festgelegt wurde.
Der Kläger stellte in Frage, ob dieser Beschluss in einer öffentlichen Sitzung hätte gefasst werden müssen.
Das Oberverwaltungsgericht prüfte die vorgebrachten Einwände des Klägers und kam zu dem Schluss, dass diese nicht ausreichend sind.
Der Antrag wurde abgelehnt, und der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Entscheidung
Das Oberverwaltungsgericht stellte fest, dass keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils bestehen.
Die Einwände des Klägers gegen die Tatsachenfeststellungen und rechtlichen Würdigungen wurden als nicht ausreichend erachtet.
Insbesondere wurde die Frage der Öffentlichkeit des Ratsbeschlusses als nicht entscheidend für die Zulassung der Berufung angesehen.
Das Gericht betonte, dass das Kommunalabgabengesetz NRW keine spezifischen Formvorgaben für die Aufstellung des Bauprogramms enthält.
Daher wurde der Antrag auf Zulassung der Berufung als unbegründet abgelehnt.
Quelle: Original-Link
Rechtsprechungs-News diese Woche
BVerfG – Verhandlung über Rundfunkbeitrag / VG Darmstadt zu Baumhaus-Mahnwache / Strandbad nur für Deutschsprachige?
2026-06-23 | Legal Tribune Online
Am 23.
Juni 2026 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) über den Rundfunkbeitrag verhandelt, was weitreichende Auswirkungen auf die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks haben könnte.
Zudem hat das Verwaltungsgericht Darmstadt in einem aktuellen Urteil zur Baumhaus-Mahnwache entschieden, was die rechtlichen Rahmenbedingungen für solche Protestformen betrifft.
Ein weiterer Streitpunkt ist die mögliche Einschränkung des Zugangs zu einem Strandbad nur für deutschsprachige Personen, was Fragen zur Diskriminierung aufwirft.
Diese Themen sind von erheblichem Interesse für Juristen und die Öffentlichkeit, da sie grundlegende Rechte und die Gleichbehandlung betreffen.
Quelle: Link
EU-Regulierungsradar
Council agrees position on simpler transparency rules for sustainable financial products
2026-06-24T12:10:00 | council_press
Der Rat der Europäischen Union hat heute seine Verhandlungsposition zur Überarbeitung der Verordnung über die Offenlegung nachhaltiger Finanzprodukte festgelegt.
Ziel dieser Überarbeitung ist es, die bestehenden Regeln zu vereinfachen, um sowohl dem Finanzsektor der EU als auch den Investoren zugutekommen.
Die neuen Regelungen sollen eine klarere Einordnung von nachhaltigen Finanzprodukten ermöglichen.
Diese Maßnahme wird als rechtlich bindend eingestuft und hat eine Relevanz von 60 von 100.
Weitere Informationen sind auf der Website des Rates verfügbar.
Quelle: Link
Neu: legal1st/NATHAN Premium Monitoring
Wir entwickeln derzeit unser wöchentliches Briefing zu einem erweiterten Monitoring-Angebot weiter.
legal1st/NATHAN Premium soll künftig insbesondere folgende Bereiche abdecken:
- Rechtsprechungstracker nach ausgewählten Rechtsgebieten
- EU-Regulierungsradar mit Praxisbewertung
- Insolvenz- und Restrukturierungsmonitor
- Unternehmens- und Handelsregistermonitoring
- Quellen- und Linkanhang
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Pilotpreis: 49 EUR/Monat zzgl. USt. Regulärer Preis nach der Pilotphase: voraussichtlich 99 EUR/Monat zzgl. USt. Kündbarkeit: monatlich. |
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