Mißtrauensvotum und Vertrauensfrage
Konstruktives Mißtrauensvotum – Art. 67 GG Grundgesetz für die Bundesrepublik DeutschlandArt 67 (1) Der Bundestag kann dem Bundeskanzler das Mißtrauen nur dadurch aussprechen, daß er mit der Mehrheit seiner Mitglieder…
Weiterlesen
