Landesbeamtengesetz – einstweiliger Ruhestand
Die in § 37 Abs. 1 Nr. 5 Landesbeamtengesetz NRW geregelte Möglichkeit der jederzeitigen Versetzung eines Polizeipräsidenten in den einstweiligen Ruhestand ist nichtig – so das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß…
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